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  • 91. Nachbarschaftslärm

      Beim Feiern kann es laut werden. Geräusche, die durch Privatpersonen in der Nachbarschaft hervorgerufen werden und störend oder belästigend wirken, werden als Nachbarschaftslärm bezeichnet. Hierzu gehören beispielsweise laut eingestellte Fernseher, eine Party, Heimwerkerarbeiten in der Wohnung oder im Garten oder auch der Betrieb von Fahrzeugen auf privatem Gelände.  
    Datum: 21.02.2024

  • 92. Licht

      Nachts hell erleuchtet: der Kölner Dom und die Hohenzollernbrücke. Künstliche Lichtquellen wie zum Beispiel Flutlichtscheinwerfer, Lichtwerbung, Beleuchtungen von Tankstellen, Verladeplätzen oder Parkhäusern können besonders während der dunklen Tagesstunden das Wohlbefinden der Menschen erheblich beeinträchtigen. Sie verursachen eine unerwünschte Aufhellung von Wohnräumen oder sogar eine Blendwirkung. Aber auch Vögel und Insekten sind in unterschiedlicher Weise von Beleuchtungsanlagen betroffen.  
    Datum: 21.02.2024

  • 93. Aktionsbündnis "NRW wird leiser"

      Logo: Natur- und Umweltschutz-Akademie NRW Das NRW-Umweltministerium hat mit den kommunalen Spitzenverbänden, Bürgerinitiativen, Interessenverbänden, Wirtschaft und Behörden das Aktionsbündnis "NRW wird leiser" gegründet. Das Ziel ist es, in der Öffentlichkeit ein Problembewusstsein für die negativen Auswirkungen von Lärm zu schaffen und Informationen an die Bürgerinnen und Bürger zu vermitteln, um persönliche Verhaltensänderungen im Sinne des Lärmschutzes zu ermöglichen.  
    Datum: 21.02.2024

  • 94. Erschütterungen

      Auch Abbrucharbeiten können Erschütterungen verursachen. Erschütterungen breiten sich als mechanische Wellen im Erdboden aus. Sie führen bei Gebäuden zu Schwingungen und werden von den darin lebenden Menschen als belästigend wahrgenommen, selbst wenn sie nur schwach spürbar sind. Aber auch an den Gebäuden selbst können sie Schäden verursachen. Erschütterungen können zum Beispiel durch gewerbliche oder industrielle Anlagen, Verkehr oder Bauarbeiten verursacht werden.  
    Datum: 21.02.2024

  • 95. Kinder und Lärm

      Trommelnder Junge. Kinder und Kinderspiel sind nicht immer leise. Das ist normal und muss in NRW nach der aktuellen Gesetzeslage toleriert werden. Lärm kann für Kinder aber auch ein großes Risiko sein. Kinder sind besonders gefährdet, weil ihre Ohren empfindlicher sind als die von Erwachsenen und noch sensibler auf Lärm reagieren.  
    Datum: 21.02.2024

  • 96. Altlastensanierung und Flächenrecycling

      Flächensanierung Nordrhein-Westfalen weist durch seine lange Industrie und Bergbaugeschichte eine große Zahl an Altlasten und altlastverdächtigen Flächen auf. Einen wesentlichen Beitrag zur Verringerung der Neuinanspruchnahme von Freiflächen leistet die Reaktivierung von Industrie-, Verkehrs- und Militärbrachen – das sogenannte "Flächenrecycling". Für eine neue Nutzung ist in vielen Fällen die Aufbereitung und Sanierung altlastverdächtiger Flächen erforderlich.  
    Datum: 21.02.2024

  • 97. Anlagenbezogene Luftreinhaltung

      Rauchende Industrieschlote Gewerbliche und industrielle Anlagen können relevante Quellen für schädliche Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen sein. Im Rahmen des anlagenbezogenen Immissionsschutzes werden daher besondere Anforderungen zur Verminderung der von den Anlagen ausgehenden Emissionen gestellt.  
    Datum: 21.02.2024

  • 98. Anlageninformationen

      Industrielle Anlagen. Daten zu industriellen Anlagen, deren Betrieb eine behördliche Genehmigung erfordert, und zu den entsprechenden Genehmigungsverfahren werden in NRW im "Informationssystem Stoffe und Anlagen" (ISA) erfasst. ISA unterstützt die Umweltschutzbehörden bei ihren Überwachungs- und Genehmigungsaufgaben. Anhand der Daten werden zugleich die von der Europäischen Kommission geforderten Berichte aus mmissionsschutzrecht und Anlagensicherheit erstellt.  
    Datum: 21.02.2024

  • 99. Anlagensicherheit

      Nordrhein-Westfalen hat eine hohe Bevölkerungsdichte und ein historisch gewachsenes Nebeneinander von Industrie und Wohnen. Für das Industrieland, in dem sich rund ein Viertel aller Industrieanlagen Deutschlands befinden, hat das Thema „Anlagensicherheit“ daher einen besonders hohen Stellenwert. Neben dem Schutz der Nachbarschaft dient Anlagensicherheit auch dem Schutz der Beschäftigten und der Gewährung eines störungsfreien Betriebs.  
    Datum: 21.02.2024

  • 100. Bekanntgabe von Sachverständigen

      Industrieanlage Für die Durchführung bestimmter sicherheitstechnischer Prüfungen muss der Betreiber einer Anlage in der Regel eine Sachverständige beziehungsweise einen Sachverständigen beauftragen, die/der entsprechend den Vorgaben der 41. BImSchV für die Bekanntgabe von Sachverständigen nach § 29b Abs. 1 BImSchG bekannt gegeben wurde.  
    Datum: 21.02.2024

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