Menschen, Tiere, Pflanzen, Böden, Wasser und Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter sind vor schädlichen Umwelteinwirkungen bzw. vor Gefahren, erheblichen Nachteilen und erheblichen Belästigungen zu schützen (§ 1 Bundesimmissionsschutzgesetz). Unsere Referenten stellen die wichtigsten fachlichen Grundlagen und rechtlichen Anforderungen dar.
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