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Fortschreibung der Biodiversitätsstrategie NRW

Fortschreibung der Biodiversitätsstrategie NRW

In 2015 hat das Land NRW erstmals eine Biodiversitätsstrategie aufgestellt. Seitdem hat sich viel getan. So sind heute weitere Rahmenbedingungen zu berücksichtigen: die neue EU-Biodiversitätsstrategie 2030, die EU-Naturwiederherstellungsverordnung, die fortgeschriebene Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt 2030 oder das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz, um nur einige zu nennen. Die Landesregierung NRW wird daher in den kommenden Monaten die Biodiversitätsstrategie NRW fortschreiben. Eine Aufgabe, die sie u.a. gemeinsam mit externen Stakeholdern angeht. 

Warum brauchen wir eine neue Strategie?

Die Daten des FFH-Berichts 2019 und die vom Landesumweltamt entwickelten Biodiversitätsindikatoren unterstreichen die Notwendigkeit und Bedeutung eines querschnittsorientierten und umfassenden Naturschutzes in NRW. Der Gesamtindikator „Artenvielfalt und Landschaftsqualität“, der die Bestandstrends repräsentativer Brutvogelarten in NRW abbildet, ist noch deutlich vom Zielbereich entfernt und zeigt einen negativen Trend. Hinzu kommt, dass sich seit der letzten Biodiversitätsstrategie in 2015 Vieles verändert hat: In 2017 erreichte die „Krefelder-Studie“ zum Insektensterben große Aufmerksamkeit mit ihrem Ergebnis, dass die Biomasse von Fluginsekten in 27 Jahren um 75 Prozent abgenommen hatte. Auch auf politischer Ebene gab es viele Entwicklungen: Das Bundeskabinett hat die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt 2030 im Dezember 2024 beschlossen. Auf europäischer Ebene kamen mit der EU-Biodiversitätsstrategie 2030 und der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur neue Vereinbarungen einher, die auch das Land NRW betreffen. Zugleich haben sich in den letzten Jahren neue Chancen ergeben, wie durch das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz, über das naturbasierte Lösungen mit einem Bundesbudget von insgesamt 3,5 Milliarden Euro gefördert werden. Mit dem Fortschreiben der Biodiversitätsstrategie NRW will die Landesregierung die Strategie an aktuelle Entwicklungen anpassen, Ziele und Maßnahmen auf den NRW-spezifischen Kontext konkretisieren sowie Zielkonflikte in einem frühzeitigen und offenen Dialog bewältigen.  

Wie läuft der Fortschreibungsprozess ab?

Der Schutz der biologischen Vielfalt ist keine Aufgabe des Naturschutzes allein, sondern erfordert eine übergreifende Betrachtung und Zusammenarbeit. Daher sollen durch verschiedene Formate die vielfältigen Akteursgruppen des Naturschutzes und der Flächennutzenden frühzeitig in den Fortschreibungsprozess eingebunden werden. Dazu zählen zum Beispiel das „Kernteam“ aus dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW, die Projektbegleitende Arbeitsgruppe (PAG) sowie eine Konsultation der externen Akteure und Akteurinnen. Bei der PAG handelt es sich um ein ressortübergreifendes Gremium, das auch den nachgeordneten Bereich miteinschließt. Die externe Konsultation umfasst insgesamt fünf thematische Workshops, in welchen sich Fachexpertinnen und Fachexperten aus Verbänden, Interessensvertretungen, Wissenschaft und öffentlicher Verwaltung aktiv zur Entwicklung eines gemeinsamen Leitbilds, Zielen und praxisorientierten Maßnahmen einbringen können. 

Wie ist der Zeitplan?

Ziel ist es, die Fortschreibung der Biodiversitätsstrategie NRW bis zum 3. Quartal 2026 abzuschließen. Wichtige Meilensteine stellen die Auftaktveranstaltung „Dialog für biologische Vielfalt“ im September sowie die vier darauffolgenden Themen-Workshops dar, die von Oktober bis November 2025 stattfinden.