wir. bewegen. nrw Umwelt. Naturschutz. Verkehr - Zur Startseite

Windenergieanlagen

Windenergieanlagen

Der Ausbau der Windenergie ist ein zentraler Baustein der Energiewende. Um die Klimaschutzziele zu erreichen, will die Landesregierung die Planungs- und Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen schneller und effizienter machen. So sollen bis 2027 insgesamt 1.000 Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen ermöglicht werden.

Ausbau Windenergie Wie das Land den Ausbau beschleunigt

Nordrhein-Westfalen beschleunigt den Ausbau der Windenergie mit mehr Flächen, schnelleren Genehmigungen sowie mehr Beteiligung und Förderung. 

„Ausbauoffensive Windenergie“

 Die eingesetzte interministerielle Task Force „Ausbaubeschleunigung Windenergie“ war Teil der Ausbauoffensive Windenergie der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen. Sie setzt sich zusammen aus dem Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie (MWIKE), dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung (MHKBD), dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (MUNV), dem Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MLV) sowie der Staatskanzlei (STK). Diese ressortübergreifende Zusammenarbeit wird seit September 2025 in der weiterentwickelten Task Force „Industrie- und Energietransformation“ fortgeführt. 

Exkurs: Wer ist zuständig? Kleinere Windenergieanlagen bis zu einer Höhe von 50 m genehmigen die Unteren Bauaufsichtsbehörden im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens. Ab einer Höhe von über 50 m werden Windenergieanlagen nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigt. Zuständig für die Genehmigung sind in der Regel die Unteren Immissionsschutzbehörden der Kreise und kreisfreien Städte.

Mittlerweile hat die Task Force zahlreiche und gezielte Maßnahmen zur Beschleunigung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren bei Windenergieanlagen entwickelt und umgesetzt. 

Hierzu zählen:

  • Optimierung, Beschleunigung und Unterstützung der Genehmigungsverfahren durch Ressourcenausstattung:
    • Bezirksregierungen, Kommunen und das nordrhein-westfälische Umweltministerium haben im Februar 2023 eine Kooperationsvereinbarung (letter of Intent) unterzeichnet, um die Genehmigung von Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen („Regional-Initiative Wind“) zu beschleunigen.
    • Die Bezirksregierungen erhielten hierzu 60 zusätzliche Planstellen, die die Genehmigungsbehörden in den Verfahren zum Ausbau der Windenergie themenübergreifend unterstützen und beraten.
  • Landesweite Zusammenarbeit der Genehmigungsbehörden:
    • In den eingesetzten „Regional-Initiativen Wind“ (RIW) arbeiten Bezirksregierungen und Kreise/kreisfreien Städte eng zusammen, um die Genehmigungsverfahren zu optimieren. Sie tragen zu einer unmittelbaren Beschleunigung der Verfahren und zur Stärkung der Fachkompetenz für die Genehmigung von Windenergieanlagen bei.
    • In einem Landesarbeitskreis treffen sich regelmäßig Vertreter und Vertreterinnen der Regional-Initiativen Wind aus Kreisen und kreisfreien Städten, Bezirksregierungen und dem Landesamt für Natur, Umwelt und Klima des Landes Nordrhein-Westfalen (LANUK) mit den Landesministerien, um gemeinsam Möglichkeiten zur Verbesserungn für die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen von Windenergieanlagen zu erarbeiten und landesweit übergreifende Fragestellungen zu adressieren. Beispielsweise stehen hier Auslegungsfragen zur Bundesgesetzgebung und offene Fragen zum Immissionsschutz-, Bauplanungs- und Bauordnungsrecht oder aktuelle Entwicklungen im Natur- und Artenschutz im Mittelpunkt. Das ermöglicht den Genehmigungsbehörden eine effizientere Bearbeitung von Genehmigungsanträgen in der Praxis .
  • Etablierung einer digitalen Landesplattform der Regional-Initiative Wind
    • Das nordrhein-westfälische Umweltministerium hat für den internen Austausch der Regional-Initiativen Wind und das interne Wissensmanagement eine Online-Plattform „Regional-Initiativen Wind“ aufgebaut.
  • Behördliches Genehmigungsmonitoring Windenergie
    • Die Regional-Initiativen Wind erfassen das Genehmigungsgeschehen bei Windenergie in Nordrhein-Westfalen kontinuierlich : Wie viele Genehmigungen gehen ein?Wann liegen die Genehmigungsunterlagen vollständig vor? Und wann erhält ein Vorhaben die Genehmigung?
    • Diese Daten wertet das LANUK aus, sodass wichtige Erkenntnisse zum Fortschritt beim Windenergieausbau entstehen.
    • Die Daten zum Fortschritt beim Windenergieausbau sind öffentlich zugänglich und lassen sich über den Energieatlas Nordrhein-Westfalen einsehen.  

Um die Abläufe innerhalb des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens zu standardisieren und zu beschleunigen, stehen u.a. Arbeitshilfen und Leitfäden zur Verfügung. Diese werden bei Bedarf aktualisiert. 

Von standardisierten Verfahren profitieren letztlich sowohl die Genehmigungsbehörden als auch die Projektentwickler. Wenn durch die Behörden Klarheit zu den vorzulegenden Unterlagen sowie zur Bewertung verschiedener Sachlagen hergestellt wird, geht das Genehmigungsverfahren zügiger voran. Zugleich kommt es seltener zu Klagen oder die Klageverfahren verkürzen sich, sodass die Behörden schneller darüber entscheiden können, ob eine Windenergieanlage genehmigt wird.

Zum Beispiel:

Verfahren zur Genehmigung von Windenergieanalagen:

Immissionsschutzrechtliche Zulässigkeit:

Weitere Information zum Geräuschverhalten von Windenergieanlagen finden Sie beim Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK).

  • Windenergie und Infraschall

    Infraschall ist ein tieffrequenter Luftschall im Frequenzbereich unter 16 Hertz, den ein gesundes Ohr in der Regel nicht wahrnehmen kann. In einem Faktenpapier beantwortet das nordrhein-westfälische Umweltministerium häufig gestellte Fragen zum Thema "Windenergieanlagen und Infraschall". Es gibt über gesundheitliche Auswirkungen ebenso Auskunft, wie über gesetzliche Regelungen und Mindestabstände. Anwohnerinnen und Anwohner hatten immer wieder negative gesundheitliche Auswirkungen dieser Geräusche von Windenergieanlagen befürchtet. Bislang gibt es dafür keinen Nachweis

  • Schattenwurf

    Der periodische Schattenwurf, der von den bewegten Rotorblättern einer Windenergieanlage  bei Sonneneinstrahlung hervorgerufen werden kann, kann zu erheblichen Belästigungswirkungen in der Nachbarschaft führen. Um die optischen Einwirkungen von Windenergieanlagen so weit wie möglich zu reduzieren, kommen technische Maßnahmen sowie zeitliche Beschränkungen des Betriebes der Windenergieanlage in Betracht. Die LAI-Hinweise zur Ermittlung und Beurteilung der optischen Immissionen von Windkraftanlagen dienen der Beurteilung, ob Windkraftanlagen die Anforderungen des Immissionsschutzrechts in Bezug auf die Einwirkung durch Lichtblitze und bewegten, periodischen Schattenwurf des Rotors einhalten. Sie sind per Erlass vom 29.05.2020 in NRW eingeführt worden.

Natur- und Artenschutz:

  • Modul A: Leitfaden Arten- und Habitatschutz Windenergie

    Der vom MUNV NRW und vom LANUK NRW herausgegebene Leitfaden „Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in NRW – Modul A“ gibt den Verfahrensbeteiligten vor, wie bei der Genehmigung von Windenergieanlagen außerhalb planerisch gesicherter Flächen artenschutz- und habitatschutzrechtliche Prüfungen (insbesondere die Artenschutzprüfung (ASP) nach dem BNatSchG) durchzuführen sind. Die aktuelle Fassung datiert vom 12. April 2024.

  • Artenschutzfachbeitrags-Tool (AFB-Tool, Module I und II)

    Das MUNV NRW hat gemeinsam mit dem MWIKE NRW und dem LANUK NRW das „Artenschutzfachbeitrags Tool“ (AFB-Tool) entwickelt. Diese Internet-Anwendung dient der Umsetzung der Umweltprüfung hinsichtlich der Artenschutzbelange für Windenergievorhaben im Bereich von „Windenergie-Beschleunigungsgebieten“. Das AFB-Tool besteht aus zwei Modulen: AFB-Tool I erstellt Artenschutzfachbeiträge für die Planebene; AFB-Tool II organisiert den artenschutzrechtlichen Überprüfungsprozess im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren. Das AFB-Tool wurde mit Erlass vom 17.02.2026 bei den Bezirksregierungen eingeführt.

Flächenplanung:

  • Arbeitshilfe zum Vollzug des „Wind-an-Land-Gesetzes“ 09.07.2024

    Die "Arbeitshilfe zum Vollzug des Wind-an-Land-Gesetzes" beschreibt die rechtlichen Änderungen (u.a. WindBG, BauGB) und die daraus resultierenden Folgen für die Ausweisung von Flächen für Windenergie. Dazu zählt auch die Anrechenbarkeit von Flächen zu den Flächenbeitragszielen des Landes NRW sowie die Verfahren zur Feststellung der Zielerreichung. Die aktuelle Fassung beschreibt den Rechtsstand vom 09. Juli 2024.

Die Digitalisierung stellt einen Baustein in der Verfahrensbeschleunigung von Verwaltungsverfahren dar. Als zentrales Tool für die elektronische Antragstellung beteiligt sich das Land Nordrhein-Westfalen an der länderübergreifenden Webanwendung „Elektronische immissionsschutzrechtliche Antragsstellung“ (ELiA). Mehr als die Hälfte aller immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbehörden des Landes bieten diese Antragsmöglichkeit bereits an. Eine aktuelle Liste über die angeschlossenen Immissionsschutzbehörden in NRW, sowie eine Liste der jeweiligen Ansprechpersonen der angeschlossenen Behörden wird auf unserer Website bereitgestellt.

Die Genehmigungsanträge für Windenergieanlagen lassen sich mit dieser Anwendung digital erstellen und übermitteln – und das in einem länderübergreifend einheitlichen System. Dies verringert den Aufwand der Projektierer für Neu- und Änderungsgenehmigungen und erleichtert die Arbeit der angeschlossenen Genehmigungsbehörden. Weitere Informationen zu ELiA, sowie Handlungshilfen zur Einrichtung und Anwendung finden Sie hier.

 

Über die Plattform „Beteiligung NRW“ können die im Verfahren erforderlichen Behördenbeteiligungen, sowie Öffentlichkeitsbeteiligungen digital mit einem sicheren landeseinheitlichen Werkzeug erfolgen. Die Task Force unterstützt die Unteren Immissionsschutzbehörden (UIB) bei der Umstellung auf die neuen Programme.

Gemeinsam für mehr Windkraft in NRW

Die beteiligten Akteure – darunter Behörden, Projektentwickler und Experten – arbeiten kontinuierlich und eng zusammen und beschleunigen so systematisch den Ausbau der Windenergie. Seit 2023 bringen regelmäßige Expertenanhörungen und Workshops mit Behörden, Projektentwicklern, Verbänden und Wissenschaft Impulse, um Handlungsbedarf und Potenziale für die Weiterentwicklung der Windenergie in Nordrhein-Westfalen gezielt zu identifizieren.

Durch die enge Einbindung der zuständigen Unteren Immissionsschutzbehörden setzen die Beteiligten Maßnahmen direkt und wirksam um, optimieren Genehmigungsverfahren und verkürzen deren Dauer. Gleichzeitig stimmen sich die zuständigen Ministerien eng mit dem Bund ab, um notwendige Änderungen auf Bundesebene anzustoßen.

Aktuelle Daten des Landesamts für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK) im Energieatlas NRW zeigen, dass die Zahl der Genehmigungen seit 2023 deutlich gestiegen ist. Umfassende Informationen zu Ausbaufortschritten und Genehmigungsverfahren – etwa zu Anzahl, Leistung, Höhe und Alter der Anlagen – stehen dort ebenfalls bereit .

Die Zukunftsstrategie zur weiteren Beschleunigung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren zum Ausbau der Windenergie ist als lernender Prozess angelegt. Die Verantwortlichen überprüfen Ziele und Maßnahmen regelmäßig und entwickeln sie kontinuierlich weiter.