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Aufbau und Aufgaben

Ministeriumssitz in Düsseldorf. Foto: MULNV/ Apel.

Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr ist Teil der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen.


Aufgaben des Ministeriums

Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr  plant und bereitet Landesgesetze vor, die vom Landesparlament – dem Landtag NRW – behandelt und beschlossen werden. Es wendet Bundes- und Landesgesetze und europäisches Recht an, kontrolliert deren Realisierung und steuert diesen Prozess über seine vielfältigen Behörden. Für die Arbeit des Ministeriums immer wichtiger werden die Unterstützung, Beratung und finanzielle Förderung von Bürgerinnen und Bürgern, gesellschaftlichen Institutionen, Betrieben und Unternehmen. Das Ministerium ist heute Partner bei der Erfüllung gesetzlicher Standards, es initiiert und fördert freiwillige Leistungen im Land.


Aufbau des Ministeriums

Das Ministerium ist in neun Abteilungen gegliedert:

I. Personal, Organisation, Haushalt

II. Luftverkehr

III. Naturschutz

IV. Wasserwirtschaft und Bodenschutz

V. Immissionsschutz, Umwelt und Gesundheit, Gentechnik

VI. Straßeninfrastruktur und Straßenverkehr

VII. Mobilität der Zukunft, Radverkehr, ÖPNV

VIII. Nachhaltige Entwicklung, Klimawandel, Circular Economy, Transformation

IX. Service, Vergabe, E-Government

Weitere Informationen:

Bunte Holzbauklötze. Bild: panthermedia.net/sauletas

Aufbau des nachgeordneten Bereichs

Das breite Themenspektrum des Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr legt nahe, dass die damit verbundenen Herausforderungen einen starken Unterbau im Land bzw. ein weitverzweigtes Netz von nachgeordneten Behörden benötigen.



Wer ist zuständig für die Abfallentsorgung?

Abfälle aus privaten Haushalten sind nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern zu überlassen. Die Gewerbe- und Industrieabfallentsorgung ist in Nordrhein-Westfalen privatwirtschaftlich organisiert.

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Wer macht was - beim Bodenschutz ?

Zuständige Behörden für den Bodenschutz in Nordrhein-Westfalen sind das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz als oberste Bodenschutzbehörde, die Bezirksregierungen als obere Bodenschutzbehörden sowie die Kreise und kreisfreien Städte als untere Bodenschutzbehörden.

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Wer macht was im Bereich Gentechnik?

Bei der Genehmigung und der Überwachung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) haben Behörden auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene verschiedene Aufgaben: Auf Landesebene das NRW-Umweltministerium, die fünf Bezirksregierungen, die Kreisverwaltungen, das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz und die vier amtlichen Labore. Diese werden im Auftrag der Behörden tätig.

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Wer macht was im Immissionsschutz?

In Nordrhein-Westfalen sind für den Immissionsschutz grundsätzlich die unteren Umweltschutzbehörden der Kreise und kreisfreie Städte zuständig. Für bestimmte Aufgaben sind die Bezirksregierungen als obere Umweltschutzbehörden zuständig. Dem Ministerium Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW obliegt als oberster Umweltschutzbehörde die Fachaufsicht über die oberen und unteren Umweltschutzbehörden.

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Die amtliche Lebensmittelüberwachung

Aufgabe der amtlichen Lebensmittelüberwachung ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren durch Lebensmittel, Tabakerzeugnisse, kosmetische Mittel und Bedarfsgegenstände sowie vor Irreführung und Täuschung zu schützen. Die zuständigen Behörden überprüfen die Betriebe und  deren Eigenkontrollen systematisch und risikobasiert sowie deren Produkte darauf, ob die zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher geschaffenen Rechtsvorschriften eingehalten werden.

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Untersuchungsämter in Nordrhein Westfalen

Untersuchungsämter prüfen im Auftrag des Landes, des Bundes und der Veterinär- sowie Lebensmittelüberwachungsämter der Kreise und kreisfreien Städte Proben aus den Bereichen Lebensmittel, Futtermittel, Bedarfsgegenstände, Tiergesundheit und Strahlenschutz auf Übereinstimmung mit den rechtlichen Anforderungen, um Bürgerinnen und Bürger vor gesundheitlichen Schäden oder Gefahren sowie vor Irreführung und Täuschung zu schützen.

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Wer macht was – im Tierschutz?

Grundsätzlich sind für die Durchführung des Tierschutzgesetzes in Nordrhein-Westfalen die Kreise und kreisfreien Städte zuständig. Als wichtige Ausnahme ist hier aber der Bereich der Tierversuche anzusehen. Für die Genehmigungen und Anzeigen von Tierversuchen ist das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz die zuständige Behörde.

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75 Jahre aktiv für Mensch und Umwelt

Im August 1946 gegründet, blickt das Land NRW 2021 nicht nur auf eine 75-jährige Geschichte zurück - es hat selbst Geschichte geschrieben. Seit vielen Jahrzehnten ist es das deutsche Energieland Nummer eins, das Land der Industriekultur und des industriellen Strukturwandels. Aber NRW war im Laufe der Jahrzehnte nicht nur eines der wirtschaftsstärksten Länder Deutschlands, sondern bereits sehr früh auch das Land der ökologischen Modernisierung.

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Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen ist bemüht, seine Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite www.umwelt.nrw.de und ihre Unterseiten.

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Vergabe und Beschaffung

Wie die gesamte Landesverwaltung, so wird auch das Umweltministerium NRW mit seinen Aufgaben aus Steuermitteln finanziert. Um sicherzustellen, dass die Steuermittel sparsam verwendet werden, gelten feste Regeln. Die Verwaltung muss diese Regeln beachten, wenn sie bestimmte externe bzw. private Leistungen „ausschreibt“ und „einkauft“.

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Korruptionsprävention

Schon im Alten Testament heißt es: „Du sollst dich nicht durch Geschenke bestechen lassen; denn Geschenke machen die Sehenden blind und verdrehen die Sache derer, die im Recht sind.“ (2. Mose 23). - Korruption ist ein hoch aktuelles Thema. Die Verhütung und Verfolgung von Korruption hat auch im Umweltministerium und seinem Geschäftsbereich einen hohen Stellenwert.

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Bibliothek

Die Bibliothek des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen ist eine moderne, wissenschaftliche Spezialbibliothek. Sie dient nicht nur der Medien- und Informationsversorgung der Beschäftigten des Ministeriums, sondern steht auch Bürgerinnen und Bürgern offen.

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Zuständigkeiten Umweltverwaltung

Die Zuständigkeiten bei Fragen und Aufgaben des Umweltrechtes in Nordrhein-Westfalen werden durch die Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz (ZustVU) geregelt.

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