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Aufbau und Aufgaben
Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr ist Teil der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen.
Aufgaben des Ministeriums
Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr plant und bereitet Landesgesetze vor, die vom Landesparlament - dem Landtag NRW - behandelt und beschlossen werden. Es wendet Bundes-, Landes- und europäisches Recht an, kontrolliert deren Realisierung und steuert diesen Prozess über seine vielfältigen Behörden. Immer wichtiger für die Arbeit des Ministeriums werden die Beratung und Unterstützung von Kommunen, Unternehmen und anderen Institutionen oder Initiativen. Das Ministerium ist heute Partner bei der Erfüllung gesetzlicher Standards, es initiiert und fördert freiwillige Leistungen im Land.
Aufbau des Ministeriums
Das Ministerium ist in neun Abteilungen gegliedert:
I. Personal, Organisation, Haushalt
II. Luftverkehr
III. Naturschutz
IV. Wasserwirtschaft und Bodenschutz
V. Immissionsschutz, Umwelt und Gesundheit, Gentechnik
VI. Straßeninfrastruktur und Straßenverkehr
VII. Mobilität der Zukunft, Radverkehr, ÖPNV
VIII. Nachhaltige Entwicklung, Klimawandel, Circular Economy, Transformation
IX. Service, Vergabe, E-Government
Weitere Informationen:
Aufbau des nachgeordneten Bereichs
Für das breite Themenspektrum des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr und den damit verbundenen Herausforderungen ist ein starker Unterbau unerlässlich. Hierbei spielt der Geschäftsbereich eine besondere Rolle.

Wer ist zuständig für die Abfallentsorgung?
Abfälle aus privaten Haushalten sind nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern zu überlassen. Die Gewerbe- und Industrieabfallentsorgung ist in Nordrhein-Westfalen privatwirtschaftlich organisiert.
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Wer macht was - beim Bodenschutz ?
Zuständige Behörden für den Bodenschutz in Nordrhein-Westfalen sind das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz als oberste Bodenschutzbehörde, die Bezirksregierungen als obere Bodenschutzbehörden sowie die Kreise und kreisfreien Städte als untere Bodenschutzbehörden.
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Wer macht was im Bereich Gentechnik?
Bei der Genehmigung und der Überwachung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) haben Behörden auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene verschiedene Aufgaben: Auf Landesebene das NRW-Umweltministerium, die fünf Bezirksregierungen, die Kreisverwaltungen, das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz und die vier amtlichen Labore. Diese werden im Auftrag der Behörden tätig.
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Wer macht was im Immissionsschutz?
In Nordrhein-Westfalen sind für den Immissionsschutz grundsätzlich die unteren Umweltschutzbehörden der Kreise und kreisfreie Städte zuständig. Für bestimmte Aufgaben sind die Bezirksregierungen als obere Umweltschutzbehörden zuständig. Dem Ministerium Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW obliegt als oberster Umweltschutzbehörde die Fachaufsicht über die oberen und unteren Umweltschutzbehörden.
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75 Jahre aktiv für Mensch und Umwelt
Im August 1946 gegründet, blickt das Land NRW 2021 nicht nur auf eine 75-jährige Geschichte zurück - es hat selbst Geschichte geschrieben. Seit vielen Jahrzehnten ist es das deutsche Energieland Nummer eins, das Land der Industriekultur und des industriellen Strukturwandels. Aber NRW war im Laufe der Jahrzehnte nicht nur eines der wirtschaftsstärksten Länder Deutschlands, sondern bereits sehr früh auch das Land der ökologischen Modernisierung.
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Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen ist bemüht, seine Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite www.umwelt.nrw.de und ihre Unterseiten.
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Vergabe und Beschaffung
Wie die gesamte Landesverwaltung, so wird auch das Umweltministerium NRW mit seinen Aufgaben aus Steuermitteln finanziert. Um sicherzustellen, dass die Steuermittel sparsam verwendet werden, gelten feste Regeln. Die Verwaltung muss diese Regeln beachten, wenn sie bestimmte externe bzw. private Leistungen „ausschreibt“ und „einkauft“.
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Korruptionsprävention
Schon im Alten Testament heißt es: „Du sollst dich nicht durch Geschenke bestechen lassen; denn Geschenke machen die Sehenden blind und verdrehen die Sache derer, die im Recht sind.“ (2. Mose 23). - Korruption ist ein hoch aktuelles Thema. Die Verhütung und Verfolgung von Korruption hat auch im Umweltministerium und seinem Geschäftsbereich einen hohen Stellenwert.
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Bibliothek
Die Bibliothek des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen ist eine wissenschaftliche Spezialbibliothek. Sie dient nicht nur der Medien- und Informationsversorgung der Beschäftigten des Ministeriums, sondern steht auch Bürgerinnen und Bürgern offen.
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Zuständigkeiten Umweltverwaltung
Die Zuständigkeiten bei Fragen und Aufgaben des Umweltrechtes in Nordrhein-Westfalen werden durch die Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz (ZustVU) geregelt.
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