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Aufbau und Aufgaben
Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz ist Teil der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen.
Aufgaben des Ministeriums
Das Ministerium plant und bereitet Landesgesetze vor, die vom Landesparlament – dem Landtag NRW – behandelt und beschlossen werden. Es wendet Bundes- und Landesgesetze und europäisches Recht an, kontrolliert deren Realisierung und steuert diesen Prozess über seine vielfältigen Behörden. Für die Arbeit des Ministeriums immer wichtiger werden die Unterstützung, Beratung und finanzielle Förderung von Bürgerinnen und Bürgern, gesellschaftlichen Institutionen, Betrieben und Unternehmen. Das Ministerium ist heute Partner bei der Erfüllung gesetzlicher Standards, es initiiert und fördert freiwillige Leistungen im Land.
Aufbau des Ministeriums
Das Ministerium ist in neun Abteilungen gegliedert:
I. Zentrale Dienste
II. Landwirtschaft, Gartenbau, Ländliche Räume
III. Forsten, Naturschutz
IV. Kreislaufwirtschaft, Bodenschutz, Wasserwirtschaft
V. Immissionsschutz, Umwelt und Gesundheit, Gentechnik
VI. Verbraucherschutz
VII. Umweltberichterstattung, Umweltrechtsfragen, Europa, Internationales
VIII. Nachhaltige Entwicklung, Klimawandel, Umweltwirtschaft
IX. Finanzen, Liegenschaften, Compliance und Umzug
Weitere Informationen:
Aufbau des nachgeordneten Bereichs
Das breite Themenspektrum des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz legt nahe, dass die damit verbundenen Herausforderungen einen starken Unterbau im Land bzw. ein weitverzweigtes Netz von nachgeordneten Behörden benötigen.
Weitere Informationen:
- Verzeichnis der Behörden, Einrichtungen und Landesbetriebe im Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW (PDF)
- Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz
- Landesbetrieb Wald und Holz
- Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
- Kreise und kreisfreie Städte

Wer ist zuständig für die Abfallentsorgung?
Abfälle aus privaten Haushalten sind nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern zu überlassen. Die Gewerbe- und Industrieabfallentsorgung ist in Nordrhein-Westfalen privatwirtschaftlich organisiert.
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Wer macht was - beim Bodenschutz ?
Zuständige Behörden für den Bodenschutz in Nordrhein-Westfalen sind das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz als oberste Bodenschutzbehörde, die Bezirksregierungen als obere Bodenschutzbehörden sowie die Kreise und kreisfreien Städte als untere Bodenschutzbehörden.
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Wer macht was im Bereich Gentechnik?
Bei der Genehmigung und der Überwachung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) haben Behörden auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene verschiedene Aufgaben: Auf Landesebene das NRW-Umweltministerium, die fünf Bezirksregierungen, die Kreisverwaltungen, das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz und die vier amtlichen Labore. Diese werden im Auftrag der Behörden tätig.
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Wer macht was im Immissionsschutz?
In Nordrhein-Westfalen sind für den Immissionsschutz grundsätzlich die unteren Umweltschutzbehörden der Kreise und kreisfreie Städte zuständig. Für bestimmte Aufgaben sind die Bezirksregierungen als obere Umweltschutzbehörden zuständig. Dem Ministerium Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW obliegt als oberster Umweltschutzbehörde die Fachaufsicht über die oberen und unteren Umweltschutzbehörden.
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Die amtliche Lebensmittelüberwachung
Aufgabe der amtlichen Lebensmittelüberwachung ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren durch Lebensmittel, Tabakerzeugnisse, kosmetische Mittel und Bedarfsgegenstände sowie vor Irreführung und Täuschung zu schützen. Die zuständigen Behörden überprüfen die Betriebe und deren Eigenkontrollen systematisch und risikobasiert sowie deren Produkte darauf, ob die zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher geschaffenen Rechtsvorschriften eingehalten werden.
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Untersuchungsämter in Nordrhein Westfalen
Untersuchungsämter prüfen im Auftrag des Landes, des Bundes und der Veterinär- sowie Lebensmittelüberwachungsämter der Kreise und kreisfreien Städte Proben aus den Bereichen Lebensmittel, Futtermittel, Bedarfsgegenstände, Tiergesundheit und Strahlenschutz auf Übereinstimmung mit den rechtlichen Anforderungen, um Bürgerinnen und Bürger vor gesundheitlichen Schäden oder Gefahren sowie vor Irreführung und Täuschung zu schützen.
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Wer macht was – im Tierschutz?
Grundsätzlich sind für die Durchführung des Tierschutzgesetzes in Nordrhein-Westfalen die Kreise und kreisfreien Städte zuständig. Als wichtige Ausnahme ist hier aber der Bereich der Tierversuche anzusehen. Für die Genehmigungen und Anzeigen von Tierversuchen ist das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz die zuständige Behörde.
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Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen ist bemüht, seine Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite www.umwelt.nrw.de und ihre Unterseiten.
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Vergabe und Beschaffung
Wie die gesamte Landesverwaltung, so wird auch das Umweltministerium NRW mit seinen Aufgaben aus Steuermitteln finanziert. Um sicherzustellen, dass die Steuermittel sparsam verwendet werden, gelten feste Regeln. Die Verwaltung muss diese Regeln beachten, wenn sie bestimmte externe bzw. private Leistungen „ausschreibt“ und „einkauft“.
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Korruptionsprävention
Schon im Alten Testament heißt es: „Du sollst dich nicht durch Geschenke bestechen lassen; denn Geschenke machen die Sehenden blind und verdrehen die Sache derer, die im Recht sind.“ (2. Mose 23). - Korruption ist ein hoch aktuelles Thema. Die Verhütung und Verfolgung von Korruption hat auch im Umweltministerium und seinem Geschäftsbereich einen hohen Stellenwert.
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Bibliothek
Die Bibliothek des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen ist eine moderne, wissenschaftliche Spezialbibliothek. Sie dient nicht nur der Medien- und Informationsversorgung der Beschäftigten des Ministeriums, sondern steht auch Bürgerinnen und Bürgern offen.
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Zuständigkeiten Umweltverwaltung
Die Zuständigkeiten bei Fragen und Aufgaben des Umweltrechtes in Nordrhein-Westfalen werden durch die Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz (ZustVU) geregelt.
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