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Zuständigkeiten Umweltverwaltung

Bild: panthermedia.net/altomedia

Die Zuständigkeiten bei Fragen und Aufgaben des Umweltrechtes in Nordrhein-Westfalen werden durch die Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz (ZustVU) geregelt.


Die fünf Bezirksregierungen in NRW tragen die Zuständigkeit für bestimmte, besonders umweltrelevante Anlagen. Für diese Anlagen gilt das sog. Zaunprinzip. Das heißt, die jeweilige Bezirksregierung ist für alle (Umwelt-) Aufgaben innerhalb eines virtuellen und durch die Verordnung definierten Zauns um die Anlage herum zuständig. Durch diese Regelung hat ein Anlagenbetreiber nur einen behördlichen Ansprechpartner, an den er sich mit allen die Zaunanlage betreffenden Fragen wenden kann.

Die Bezirksregierungen haben auch im Bereich "Wasser" bestimmte Zuständigkeiten. So sind sie an Gewässern erster und zweiter Ordnung großenteils zuständig für die Gewässerbenutzungen und die Bewirtschaftung – etwa für den Gewässerausbau und für Stauungen, für Wasserentnahme, Einleitungen und Anlagen an und in Gewässern. Welche Gewässer erster und zweiter Ordnung sind, ergibt sich aus Anlage 1 zum Landeswassergesetz (LWG), wo sie namentlich gelistet sind. Den Bezirksregierungen obliegt auch das Hochwassermanagement.

Für Selbstverwaltungsangelegenheiten wie Abwasserbeseitigung und Abfallentsorgung bleiben die kreisangehörigen und kreisfreien Städte und Gemeinden sowie die Kreise weiter uneingeschränkt selbst zuständig.

Zu lesen ist die ZustVU wie folgt: der Grundsatz der Zuständigkeit der Kommunen findet sich in § 1 Absatz 3 ZustVU. Das Zaunprinzip und entsprechend die Zuständigkeit der Bezirksregierungen für die sog. Zaunanlagen ist in § 2 ZustVU in Verbindung mit Anhang I, in dem die zaunauslösenden Anlagen gelistet sind, normiert. Weitere vom Grundsatz des § 1 Abs. 3 ZustVU abweichende, besondere Zuständigkeitszuweisungen für den Vollzug finden sich für die in Teil B des Verzeichnisses gelisteten Rechtsvorschriften in Anhang II der ZustVU.


Wer macht was - Abfall

Abfälle aus privaten Haushalten sind nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern zu überlassen. Die Gewerbe- und Industrieabfallentsorgung ist in Nordrhein-Westfalen privatwirtschaftlich organisiert.

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Wer macht was - Bodenschutz

Zuständige Behörden für den Bodenschutz in Nordrhein-Westfalen sind das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz als oberste Bodenschutzbehörde, die Bezirksregierungen als obere Bodenschutzbehörden sowie die Kreise und kreisfreien Städte als untere Bodenschutzbehörden.

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Wer macht was - Gentechnik

Bei der Genehmigung und der Überwachung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) haben Behörden auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene verschiedene Aufgaben: Auf Landesebene das NRW-Umweltministerium, die fünf Bezirksregierungen, die Kreisverwaltungen, das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz und die vier amtlichen Labore. Diese werden im Auftrag der Behörden tätig.

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Wer macht was - Immissionsschutz

In Nordrhein-Westfalen sind für den Immissionsschutz grundsätzlich die unteren Umweltschutzbehörden der Kreise und kreisfreie Städte zuständig. Für bestimmte Aufgaben sind die Bezirksregierungen als obere Umweltschutzbehörden zuständig. Dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW obliegt als oberster Umweltschutzbehörde die Fachaufsicht über die oberen und unteren Umweltschutzbehörden.

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Wer macht was - Amtliche Überwachung

Aufgabe der amtlichen Lebensmittelüberwachung ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren durch Lebensmittel, Tabakerzeugnisse, kosmetische Mittel und Bedarfsgegenstände sowie vor Irreführung und Täuschung zu schützen. Die zuständigen Behörden überprüfen die Betriebe und deren Eigenkontrollen systematisch und risikobasiert sowie deren Produkte darauf, ob die zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher geschaffenen Rechtsvorschriften eingehalten werden.

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Untersuchungsämter in Nordrhein Westfalen

Untersuchungsämter prüfen im Auftrag des Landes, des Bundes und der Veterinär- sowie Lebensmittelüberwachungsämter der Kreise und kreisfreien Städte Proben aus den Bereichen Lebensmittel, Futtermittel, Bedarfsgegenstände, Tiergesundheit und Strahlenschutz auf Übereinstimmung mit den rechtlichen Anforderungen, um Bürgerinnen und Bürger vor gesundheitlichen Schäden oder Gefahren sowie vor Irreführung und Täuschung zu schützen.

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Wer macht was - Tierschutz

Grundsätzlich sind für die Durchführung des Tierschutzgesetzes in Nordrhein-Westfalen die Kreise und kreisfreien Städte zuständig. Als wichtige Ausnahme ist hier aber der Bereich der Tierversuche anzusehen. Für die Genehmigungen und Anzeigen von Tierversuchen ist das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz die zuständige Behörde.

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