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Gasmangellage und die Folgen

Heizen im Winter. Foto: Panthermedia / Olaf von Lieres

Die durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine ausgelöste Gasmangellage hat spürbare Auswirkungen auf das Heizverhalten der Bürgerinnen und Bürger. Viele Menschen werden ihre Holzöfen im Winter stärker zum Heizen nutzen. Gleichzeitig greifen die Menschen zu weiteren Energiesparmaßnahmen, die bei falscher Anwendung der Gesundheit schaden können. Das Umweltministerium NRW hat zu diesen Themen wichtige Hinweise zusammengestellt.



Kaminholz. Foto: Panthermedia / Marietjie Opperman

Kaminholz. Foto: Panthermedia / Marietjie Opperman

1. Richtig heizen

Bei unsachgemäßem Gebrauch entstehen im Ofenabgas gesundheitsschädliches und in bestimmten Konzentrationen im Innenraum tödliches Kohlenmonoxid sowie Krebs erzeugende Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe. Mit dem Beginn der Heizperiode kam es in Nordrhein-Westfalen zu vermehrten Feuerwehr-Einsätzen wegen Hausbränden. Dies war häufig die Folge von falschem Heizen. Ein paar Empfehlungen:

Alte Heizöfen nachrüsten und überprüfen          
Unter ausreichender Luftzufuhr wird das Holz von oben angezündet, so ist das Feuer nach kurzer Zeit rauchfrei. Brennt der Ofen optimal, entstehen weniger Schadstoffe. Falsches Heizen mit Öfen führt zu einer erhöhten Feinstaubbelastung. Feinstaubpartikel können in die Atemwege des Menschen eindringen und Atemwegs- und Herzkreislauferkrankungen verursachen. Neuere Öfen haben bereits entsprechende Feinstaubfilter und stoßen weniger Emissionen aus.

Ältere Modelle, die vor dem 22. März 2010 in Betrieb genommen wurde, müssen bis Ende 2024 nachgerüstet, länger nicht benutzte Kamine sollten fachkundig überprüft werden, bevor sie in Betrieb genommen werden. Wenn Abgase, zum Beispiel durch ein Vogelnest, nicht abziehen können, besteht die Gefahr, dass sie in den Wohnraum einziehen. Dies schadet nicht nur Ofen und Schornstein, sondern kann für Menschen sogar tödliche Auswirkungen haben. Die Schornsteinfegerinnung warnt vor allem vor Schornsteinbränden. Diese können dazu führen, dass der Dachstuhl in Brand gesetzt wird. Rußbrände im Schornstein können in der Regel nicht gelöscht werden.

Nur getrocknetes Holz nutzen       
Holzöfen müssen entsprechend der Bedienungsanleitung betrieben werden: mit trockenem, unbehandelten Holz. Nicht verfeuert werden dürfen feuchtes oder behandeltes Holz, Holzfaser- oder Pressspanplatten, fossile Brennstoffe, Papierbriketts, Altpapier und Sperrholz. Das Heizen mit falschen Brennstoffen oder Abfall setzt schädliche Stoffe frei. Dies schadet nicht nur Ofen und Schornstein, sondern kann für Menschen sogar tödliche Auswirkungen haben. Das Verbrennen unzulässiger Stoffe ist darüber hinaus ein Verstoß gegen die Erste Bundes-Immissionsschutzverordnung und wird mit hohen Bußgeldern bestraft.

Holzsammeln im Wald: nur mit Erlaubnis         
Holz ist knapp und teuer. Das führt auch dazu, dass immer mehr Menschen im Wald Bäume sägen, herumliegendes Holz sammeln und abtransportieren. Das ist rechtlich gesehen Diebstahl und damit eine Straftat. Holzsammeln ist nur unter Einhaltung bestimmter Regeln erlaubt, die sich je nach Gemeinde unterscheiden können. Meist ist eine Erlaubnis notwendig, die vom regionalen Forstamt oder der Gemeinde gegen eine Gebühr ausgestellt wird und für ein bestimmtes Waldstück und zeitlich befristet gilt.



Hand öffnet Fenster. Foto: Panthermedia / Ronalds Stikans

Hand öffnet Fenster. Foto: Panthermedia / Ronalds Stikans

2. Richtig lüften

Frische Luft, lüften und Luftaustausch sind wichtig, um Feuchtigkeit, Schadstoffe und Gerüche zu entfernen. Ein gutes Raumklima ist gut für die Gesundheit, verhindert unnötige Energiekosten und wirkt Schimmelbildung entgegen.

Schimmel gefährdet die Gesundheit        
Falsches oder ausbleibendes Lüften sind häufig die Ursache von Schimmel. Eine dauerhaft zu hohe Luftfeuchtigkeit von mehr als 60 Prozent kann zur Bildung von Schimmel an den Wänden führen. Bewohner und Bewohnerinnen von Wohnungen oder Häusern mit Schimmel haben ein erhöhtes Risiko, Atemwegserkrankungen zu entwickeln. Eine besondere Gefährdung besteht für Personen mit einer schweren Abwehrschwäche, Asthma oder Mukoviszidose. Schimmelschäden sollten umgehend beseitigt werden, um eine mögliche gesundheitliche Gefährdung zu vermeiden.

Stoß- statt Kipplüften         
Empfohlen wird mehrmals tägliches (mindestens 3-4 Mal) Stoßlüften mit weit geöffneten Fenstern für jeweils fünf bis zehn Minuten. Noch effektiver wird das Lüften, wenn gegenüberliegende Fenster oder Türen gleichzeitig geöffnet werden und Durchzug entsteht. Wichtig ist es, die Heizkörper währenddessen abzudrehen. Nicht ratsam ist es, über mehrere Stunden mit gekipptem Fenster zu lüften. Dies bringt nur wenig Luftaustausch, kühlt Räume unnötig aus, wodurch Energieverbrauch und Heizkosten erhöht werden. Außerdem bilden sich kalte Stellen am Mauerwerk am Fenster, die Schimmel begünstigen.

Besonders wichtig: lüften in Schlafzimmer, Bad und Küche
Schlafzimmer sind bei schlechter Belüftung besonders anfällig für Schimmel. Durch Schwitzen und Atmen während des Schlafes entsteht hier viel Feuchtigkeit. Wenn die Fensterscheiben von innen beschlagen, sollte unbedingt gelüftet werden. Besonders wichtig ist das Lüften auch im Badezimmer nach dem Duschen oder in der Küche nach dem Kochen. Wenn Wäsche in der Wohnung getrocknet wird, muss gelüftet werden. Sonst kann sich Schimmel bilden.

Selten genutzte Räume       
Kalte Luft kann Feuchtigkeit schlechter aufnehmen als warme. Auch selten genutzte Räume müssen deshalb regelmäßig gelüftet werden, weil sich sonst Schimmel bilden kann. Türen zu weniger beheizten Räumen sollten geschlossen sein. Ansonsten kann warme, feuchtere Luft in wenig oder gar nicht geheizte Räume hineingelangen und zu Schimmelbildung führen.



Legionellen. Foto: Panthermedia / royaltystockphoto

Legionellen. Foto: Panthermedia / royaltystockphoto

3. Legionellenwachstum verhindern

Zum Duschen genügen uns Wassertemperaturen zwischen 30 und 35 Grad. Wer Energie sparen will, könnte auf die Idee kommen, die Temperatur für die Trinkwassererwärmung einfach zu senken. So einfach geht das aber nicht. Bei der Verwendung von Trinkwasser gibt es strenge hygienische Anforderungen, auf die unbedingt geachtet werden sollte, um Gesundheitsgefahren zu vermeiden. Das gilt auch für die Trinkwassererwärmung und den Wasserbezug, zum Beispiel beim Duschen.

Wann sich Legionellen vermehren
Trinkwasser enthält Keime, aber meist in Konzentrationen, die gesundheitlich unbedenklich sind. Eine große Bedeutung für die Trinkwasserhygiene in Gebäuden haben Legionellen, das sind natürlicherweise in der Umwelt vorkommende Bakterien. Legionellen können sich bei Temperaturen zwischen 20 und 55 Grad auf gesundheitlich bedenkliche Konzentrationen vermehren. Lange Aufenthaltszeiten des Wassers von einigen Stunden bis Tagen in Installationsrohren und Wasserspeichern begünstigen die Vermehrung der Bakterien.

Ansteckung beim Duschen 
Legionellen können über kleinste Wassertröpfchen, sogenannte Aerosole, eingeatmet werden, die zum Beispiel während des Duschens entstehen und so beim Menschen zu schweren Lungenerkrankungen führen. Eine Ansteckung von Mensch zu Mensch ist nicht möglich. Nach den Ergebnissen der Capnetz-Studie verursachen Legionellen in Deutschland jährlich zwischen 15.000 und 30.000 Erkrankungen, davon verlaufen nach Schätzungen 1.500 bis 2.000 tödlich.

Hohe Wassertemperaturen sind wichtig  
Um eine Vermehrung und damit die Infektionsgefahr zu verhindern, ist vorgeschrieben, dass die Temperatur im gesamten Warmwasser-Leitungssystem mindestens auf 55 Grad und am Ausgang des Warmwasseraufbereiters mindestens auf 60 Grad erwärmt wird. Bei diesen Temperaturen können sich Legionellen nicht vermehren.


Weitere Informationen


Abwasserbehandlungsanlage. Foto: StEB Köln

Abwasserbehandlungsanlage. Foto: StEB Köln

4. Chemikalien für Abwasserreinigung sind knapp

Der Krieg in der Ukraine führt auch zu Auswirkungen auf die Abwasserbehandlung. Aufgrund steigender Energiepreise und dem damit verbundenen Rückgang bei bestimmten Produktionen kommt es vielfach zu Lieferengpässen, auch bei klassischen Chemikalien wie der Salzsäure. Diese dient als Grundprodukt für die Herstellung von Eisen- und Aluminiumsalzen, die als Fällmittel bei der Reinigung von Abwasser in Kläranlagen eingesetzt werden.

Fällmittel vermindern Phosphateinträge

Fällmittel binden das während des Reinigungsprozesses im Abwasser gelöste Phosphat und können dessen Eintrag in die Gewässer damit deutlich reduzieren. Phosphate fördern das verstärkte Wachstum von Algen. Dies kann dazu führen, dass ein Gewässer umkippt. In NRW müssen auf 517 Kläranlagen Anforderungen zur Phosphorreduzierung erfüllt werden. Darüber hinaus werden Fällmittel auch für die Trinkwasseraufbereitung genutzt.

Hohe Energiepreise verursachen Knappheit und Lieferausfälle

Wegen der hohen Energiepreise ist die Chemische Industrie gezwungen, ihre Produktion zu drosseln. Dies betrifft unter anderem Produzenten von Titandioxid und Natronlauge, bei deren Produktion Eisensalze und Salzsäure entstehen. Infolgedessen kommt es nun zu Knappheit, Lieferausfällen und steigenden Preisen dieser benötigten Grundstoffe zur Fällmittelherstellung. Seit Ende August ist die Beschaffung von Fällmitteln nach Angaben der Betreiber schwierig und die Lage für den geregelten Betrieb der Kläranlagen angespannt. Die Problematik besteht auch in anderen Bundesländern.

Landesregierung im Dialog mit  Kläranlagenbetreibern          

Die Kläranlagenbetreiber wurden von der Landesregierung mit Erlass vom 19. September aufgefordert, alle Maßnahmen auszuschöpfen, um eine Erhöhung der Phosphoreinträge in die Gewässer zu vermeiden. Empfohlen wurde unter anderem, die Fällmitteldosierung anzupassen und andere technische Lösungen zur Phosphatelimination zu prüfen. So besteht neben dem Einsatz von Fällmitteln auch die Möglichkeit, Phosphor biologisch zu eliminieren. Die Bestrebungen der Landesregierung zielen darauf ab, Rechtssicherheit für Betreiber von Abwasserbehandlungsanlagen zu schaffen, eine bedarfsgerechte Verteilung vorhandener Fällmittel zu unterstützen und Produktionshemmnisse zu reduzieren. Um eine Entschärfung der Situation zu erreichen, werden auf allen Ebenen Gespräche mit den Beteiligten geführt.

Bisher gab es keine Überschreitungen der Überwachungswerte

Die Kläranlagenbetreiber wurden in dem Erlass gebeten, Überschreitungen des Überwachungswertes für Phosphor bei der zuständigen Behörde anzuzeigen. Bisher wurden den Überwachungsbehörden noch keine Überschreitungen von rechtlich verbindlichen Überwachungswerten mitgeteilt (Stand: 30.11.2022). Bei einer weiteren Verschärfung der Situation ist jedoch nicht auszuschließen, dass es zu Überschreitungen kommen kann, mit denen dann auch eine Erhöhung der Phosphoreinträge in die Gewässer verbunden wäre. Eine konkrete Gefährdung der menschlichen Gesundheit ist damit nicht verbunden.