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Umweltfreundliches Heizen mit Holz
Mit Holz betriebene Heizkamine oder Kaminöfen sorgen nicht nur für behagliche Wärme. Sie dienen dem Klimaschutz, weil der Brennstoff Holz als weitgehend CO2-neutral gilt. Gleichzeitig wird durch die Nutzung heimischer Hölzer die Wirtschaft vor Ort gestärkt.
Holz als Energieträger
Holz spielt im Bereich der erneuerbaren Energien bei der Wärmeerzeugung bereits eine große Rolle in NRW. Ein großes Entwicklungspotenzial liegt in der Effizienzsteigerung. Holz ist zwar ein nachwachsender Rohstoff und kommt zumeist aus der Region. Die Herkunft aus der lokalen Holzwirtschaft mit kurzen Transportwegen ist dabei ein Pluspunkt, den eine Wärmegewinnung aus fossilen Brennstoffen nicht aufweisen kann. Trotzdem ist der effiziente Umgang mit der Ressource Holz eine ökonomische und ökologische Notwendigkeit; insbesondere vor dem Hintergrund, dass in NRW rund 1,6 Millionen Einzelraumfeuerungsanlagen für Festbrennstoffe - meistens Holz - betrieben werden.
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Mit Kaminöfen lässt sich Holz beim richtigen Umgang effizient zur Wärmegewinnung nutzen. (Foto: Manuela Lange/ Panthermedia.net)
Unerwünschte Emissionen
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen strebt zwar den verstärkten Holzeinsatz bei der Wärmeerzeugung an. Doch ist das Heizen mit Holz auch mit unerwünschten Emissionen verbunden. Es sind sowohl Kohlenmonoxid- sowie insbesondere die Feinstaubemissionen, die sowohl zu Gesundheitsgefährdungen führen als auch die Umwelt belasten können.
Daher sind beim Heizen mit festen Brennstoffen, insbesondere mit Holz, wichtige gesetzliche Anforderungen zu beachten. Sie stehen in der im Jahr 2010 novellierten Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen: der 1. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes.
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Vermeidung von Schadstoffemissionen
Kleine Feststofffeuerungsanlagen tragen zur Feinstaubbelastung bei. Wesentlichen Anteil daran haben handbeschickte Einzelraumholzfeuerungsanlagen älterer Bauart, aber auch eine falsche Betriebsweise. Mehrere Maßnahmen sorgen dafür, die Feinstaubemissionen aus Feststofffeuerungsanlagen zu vermindern.
Zu den notwendigen Minderungsmaßnahmen gehört in erster Linie, dass nur solche Feuerungsanlagen errichtet und betrieben werden, die auf eine vollständige Verbrennung des vom Anlagenhersteller empfohlenen Brennstoffs ausgerichtet sind. Der Anlagenhersteller muss die Eignung der Anlage im Rahmen einer Typprüfung nachweisen und der Kunde sollte die Aushändigung der Typprüfungsbescheinigung unbedingt verlangen, da sie dem Schornsteinfeger bei der Überprüfung der Anlage vorzulegen ist.
Liegt kein Eignungsnachweis vor, kann die Feuerungsanlage in Abhängigkeit vom Alter mit einem Staubabscheider nachgerüstet werden, um die gesetzlichen Anforderungen einzuhalten.
Neben der Heiz- und Abgasreinigungstechnik beeinflussen die Brennstoffqualität und die Bedienung der Feuerungsanlage die Entstehung von unerwünschten Rauchgasbestandteilen. Die Betreiber von handbeschickten Holzfeuerungsanlagen wie Kamin- und Kachelöfen können durch die Verwendung eines optimalen Brennstoffes und eine richtige Bedienung die Emissionen von Feinstaub und anderen Schadstoffen deutlich senken. Deshalb enthält die Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen eine Verpflichtung für die Anlagenbetreiber, sich hinsichtlich der sachgerechten Bedienung der Feuerungsanlage, der ordnungsgemäßen Lagerung des Brennstoffs sowie der Besonderheiten beim Umgang mit festen Brennstoffen von einer Schornsteinfegerin oder einem Schornsteinfeger im Zusammenhang mit anderen Schornsteinfegerarbeiten beraten zu lassen. Durch die sachgerechte Bedienung wird auch die Wirtschaftlichkeit der Anlage erhöht und das wiederum spart für den Betreiber Kosten.
Belästigung durch Gerüche
Wenn nicht richtig geheizt wird, merken dies meistens zuerst die Nachbarn. Insbesondere Geruchsbelästigungen durch handbeschickte Feststofffeuerungsanlagen sind häufig Anlass für Beschwerden von Nachbarn. Um eine einheitliche Beurteilung der Geruchsbelästigungen zu gewährleisten, hat das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz für die Überwachungsbehörden einen Leitfaden erarbeitet. Hierin werden der Ablauf bei der Bearbeitung einer Geruchsbeschwerde erläutert und mögliche Minderungsmaßnahmen sowie vorbeugende Maßnahmen dargestellt.