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Wiederaufbauhilfe für Betroffene der Hochwasserkatastrophe im Juli 2021

Gemeinsam. Anpacken. Wiederaufbauen. Foto: panthermedia/ kuzmafoto.

Betroffene der Flutkatastrophe in NRW können ab dem 17. September 2021 Förderanträge für den Wiederaufbau stellen. Dazu zählen Privathaushalte und Unternehmen der Wohnungswirtschaft, Unter-nehmen, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft sowie der Fischerei und Aquakultur. Dafür stehen in Nordrhein-Westfalen Mittel in Höhe von rund 12,3 Milliarden Euro aus dem Aufbaufonds 2021, auch für den Wiederaufbau der Infrastrukturen in den Kommunen, bereit.


Das Leid in den betroffenen Regionen ist nach wie vor groß. Nach der Soforthilfe, die erste Nöte hat abfedern können, unterstützt die Landesregierung Hochwasseropfer jetzt mit Hilfen für den Wiederaufbau durch zusätzliche Förderangebote.

Das Hochwasser hat auch zahlreiche landwirtschaftliche Betriebe in Nordrhein-Westfalen hart getroffen, auch die Forstwirtschaft und Fischerei. Betriebsgebäude, Geräte oder Maschinen wurden zerstört. Die Infrastruktur, Wege und Brücken wurden weggeschwemmt. Felder und Wälder waren überschwemmt, Dämme an Fischteichen sind gebrochen. Diese Schäden können jetzt ersetzt werden, in der Regel werden mindestens 80 Prozent der Schadensumme übernommen, teils bis zu 100 Prozent.

Mit Inkrafttreten der Förderrichtlinie können Anträge ab dem 17. September 2021 eingereicht werden. Alle Antragsverfahren sollen möglichst unbürokratisch laufen, ebenso die Prüfung und Auszahlung.

Informationen zu Anträgen für Aufbauhilfen für Privathaushalte und Unternehmen der Wohnungswirtschaft, für Unternehmen und für den Wiederaufbau der Infrastrukturen in den Kommunen finden Sie auf den Seiten des Kommunalministeriums sowie des Wirtschaftsministeriums. Dort sind auch Antworten auf häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit den Antragsverfahren eingestellt.

Aufbauhilfen für betroffene Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, für Fischerei und Aquakultur

Landwirtschaft:

  • Die Hochwasserhilfen umfassen Betriebsgebäude, landwirtschaftliche Maschinen und Geräte sowie Einrichtungen und Tierbestände.
  • Hilfen betragen bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten, in Härtefällen bis zu 100 Prozent.
  • Anträge zur Förderung können ab 17. September 2021 über den Direktor der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragten gestellt werden.
  • Betroffene Betriebe haben die Möglichkeit, sich vorab bei den Kreisstellen der Landwirtschaftskammer registrieren zu lassen. Sobald die Antragsformulare vorliegen, werden diese im Internet zur Verfügung gestellt und zusätzlich an die registrierten Betriebe versandt.

Forstwirtschaft:

  • Die Förderung beträgt in der Regel 80 Prozent der Kosten, in besonderen Härtefällen sind bis 100 Prozent möglich.
  • Eine Unterstützung über die Förderrichtlinie Wiederaufbau können Waldbesitzende erhalten, bei denen über 20 Prozent der forstwirtschaftlich genutzten Fläche betroffen sind. Sind weniger als 20 Prozent der Betriebsfläche betroffen, ist eine Förderung über die bestehende Extremwetterfolgen-Richtlinie möglich.
  • Anträge zur Förderung können ab 17. September 2021 beim Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen gestellt werden.

Land- und forstwirtschaftliche Wege:

  • Um nach den Unwettern kurzfristige Maßnahmen zur Sicherung der Zugänglichkeit und Instandsetzung der Infrastruktur zu unterstützen, hat das Land über den Landesbetrieb Wald und Holz 2,4 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
  • Förderanträge sind in der Regel von den betroffenen Gemeinden und Städten an die zuständige Bezirksregierung zu stellen. Anträge können ab 17. September 2021 bis zum 30. Juni 2023 über das Online-Förderportal gestellt werden.

Aquakultur/Fischerei:

  • Zu den Schadensmeldungen gehören unter anderem gebrochene Dämme an Fischteichen, Verlust an Fischen oder Schäden an Betriebseinrichtungen.
  • Der Fördersatz der Wiederaufbau-Hilfe liegt bei 80 Prozent, bei besonderen Härtefällen bis zu 100 Prozent.
  • Anträge können ab dem 17. September 2021 über den Direktor der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragten gestellt werden.

Abfallentsorgung:

  • Das Hochwasser hat in den Überflutungsgebieten zu einem stark erhöhten Abfallaufkommen geführt. Allein die zusätzliche Menge Sperrmüll lag nach Schätzungen der betroffenen Kommunen bei weit über 200.000 Tonnen.
  • Das Umweltministerium hat am 22. Juli 2021 die Koordinierungsstelle Abfallentsorgung eingerichtet. Diese unterstützt die Kommunen bei der Organisation der Entsorgung der durch das Hochwasser angefallenen Abfälle.
  • Über den Wiederaufbau-Fonds wird das Land Kommunen sowie Private und Unternehmen bei der Entsorgung von Abfällen finanziell unterstützen.
  • Förderanträge können ab 17. September 2021 bis zum 30. Juni 2023 über das Online-Förderportal gestellt werden.

Abwasser:

  • Kommunen, Wasserverbände und Industriebetriebe mit eigenen Abwasseranlagen erhalten auf Antrag eine Förderung in Höhe von bis zu 100 Prozent der Kosten zur Beseitigung hochwasserbedingter Schäden sowie zum Wiederaufbau von Abwasseranlagen.
  • Förderanträge können ab 17. September 2021 bis zum 30. Juni 2023 über das Online-Förderportal gestellt werden.

Servicetelefon "Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen"

Service Line. Foto: panthermedia/ keport.

Service Line. Foto: panthermedia/ keport.

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat zusätzlich das Servicetelefon "Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen" für geschädigte Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen eingerichtet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hotline beantworten ab dem 14. September 2021 grundsätzliche Fragen zum Verfahren bei der Beantragung von Hilfen für den Wiederaufbau. Das Servicetelefon "Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen" ist montags bis freitags in der Zeit von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr und samstags und sonntags in der Zeit von 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr unter der Nummer 0211 / 4684-4994 erreichbar.