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Talsperren und Stauanlagen

Der Möhnesee im Kreis Soest wird durch die Möhnetalsperre angestaut. Foto: Jürgen Haack/ Panthermedia.net

Nordrhein-Westfalen gehört zu den Bundesländern mit den meisten Stauanlagen, insbesondere mit den meisten Talsperren. Sie dienen in erster Linie der Trinkwasserversorgung, der Regulierung des Wasserstandes im Fluss und dem Hochwasserschutz. Bei Bürgerinnen und Bürgern sind es beliebte Ziele für Erholung und Freizeit.


Wozu dienen Talsperren und Stauanlagen?

Zu den verschiedenen Stauanlagentypen zählen Talsperren, Hochwasserrückhaltebecken, Staustufen, Pumpspeicherbecken und Sedimentationsbecken. Das Landeswassergesetz bezeichnet alle diese Stauanlagentypen ab einer bestimmten Größenordnung pauschal als Talsperren. 

Der Nutzen all dieser Anlagen ist vielfältig:

  • Sie liefern einwandfreies Wasser für die Trinkwasserversorgung sowie der Betriebswasserentnahme
  • Sie schützen die Menschen vor schädlichen Hochwässern
  • Sie regeln den Abfluss in den Flüssen  in Zeiten geringer Niederschläge
  • Sie dienen der Energiegewinnung sowie der Rückhaltung industrieller schlammhaltiger Produktionsreststoffe
  • und bieten nicht zuletzt vielen Bürgerinnen und Bürgern großartige Möglichkeiten zur Erholung und Freizeitgestaltung.

Talsperren wurden in Nordrhein-Westfalen überwiegend zur Sicherung der Wasserversorgung errichtet. Dafür wird zumeist Wasser aus den Staubecken entnommen oder der Abfluss reguliert, beispielsweise in der Ruhr. Bei einigen Talsperren wurden auch Rückhalteräume zur Senkung von Hochwasserwellen eingerichtet.

Für die Bevölkerung bieten Talsperren aber auch umfangreiche Möglichkeiten zur Freizeitnutzung, teilweise können sie auch mit Ausflugsschiffen befahren werden, wie zum Beispiel an der Biggetalsperre, der Möhnetalsperre oder der Rurtalsperre Schwammenauel. An allen Talsperren steht zudem ein großes Wandernetz zur Verfügung.


Betreiber von Talsperren

Eigentümerin und Betreiberin von Talsperren ist nicht das Land, es sind über­wiegend Körperschaften des öffentlichen Rechts, Stadtwerke, aber auch Privatpersonen.

Die meisten Anlagen gehören den sondergesetzlichen Wasserverbänden oder werden von diesen betrieben wie zum Beispiel dem

Aggerverband:

  1. Aggertalsperre
  2. Genkeltalsperre
  3. Wiehltalsperre
  4. Stauanlage Bieberstein
  5. Stauanlage Osberghausen

Ruhrverband:

  1. Biggetalsperre
  2. Möhnetalsperre
  3. Hennetalsperre
  4. Ennepetalsperre
  5. Sorpetalsperre
  6. Baldeneysee
  7. Harkortsee
  8. Hengsteysee
  9. Kemnader See
  10. Kettwiger See

Wasserverband Eifel-Rur:

  1. Oleftalsperre
  2. Rurtalsperre Schwammenauel
  3. Urfttalsperre
  4. Wehebachtalsperre
  5. Stauanlage Heimbach
  6. Stauanlage Obermaubach

Wupperverband:

  1. Bevertalsperre
  2. Bruchertalsperre
  3. Eschbachtalsperre
  4. Große Dhünntalsperre
  5. Lingesetalsperre
  6. Neyetalsperre
  7. Panzertalsperre
  8. Ronsdorfer Talsperre
  9. Schevelinger Talsperre
  10. Wuppertalsperre
  11. Stauanlage Beyenburg
  12. Stauanlage Dahlhausen

Bau, Betrieb und Überwachung von Talsperren

Seit mehr als 100 Jahren werden in Nordrhein-Westfalen Talsperren errichtet. Die älteste davon ist die 1891 fertiggestellte  Eschbachtalsperre als älteste Trinkwassertalsperre Deutschlands. Wie kaum ein anderes Bauwerk sind Talsperren dem stetigen Wandel der Technik im Verlauf der letzten einhundert Jahre unterworfen.

Bau, Betrieb und Unterhaltung müssen deshalb dem ständig weiter zu entwickelnden Regeln der Technik angepasst werden - zum Schutz der unterhalb der Anlagen lebenden Menschen.

Diese Sicherheit wird durch die betriebliche Überwachung durch die Eigentümer und durch die staatliche Stauanlagenaufsicht gewährleistet, die von den Bezirksregierungen wahrgenommen wird. Den Erfordernissen entsprechend, sind alle Talsperren mit Mess- und Kontrolleinrichtungen ausgestattet und werden von qualifiziertem Personal betreut, aber auch automatisch überwacht.

Die größeren Talsperren und Stauanlagen unterliegen der Aufsicht durch die Bezirksregierungen als obere Wasserbehörde, die kleineren der Aufsicht durch die Kreise und kreisfreien Städte als untere Wasserbehörden.


Sicherheit von Talsperren

Für die Planung, den Bau, den Betrieb und die Unterhaltung von Talsperren wird ein hoher Maßstab angelegt. Das vom NRW-Umweltministerium eingeführte Grundlagenregelwerk ist dabei die DIN 19700 "Stauanlagen" mit ihren Teilen 10 bis 15.

In Nordrhein-Westfalen wurden ergänzende Regelungen wie das Merkblatt "Ermittlung von Bemessungsabflüssen nach DIN 19700 in NRW" sowie das Merkblatt "Berücksichtigung von Erdbebenbelastungen nach DIN 19700 in NRW" erarbeitet und als Arbeitshilfe angeboten.

Über jede Anlage ist jährlich ein Sicherheitsbericht zu erstellen und der zuständigen Behörde vorzulegen. Etwa alle 10 Jahre - oder nach besonderen Ereignissen wie zum Beispiel Erdbeben - sind vertiefte Überprüfungen durchzuführen.