Zum Inhalt springen

wir.bewegen.nrw

Hauptinhalt

Grundwasserschutz

Brunnenwasser. Foto: Liane Matrisch/ Panthermedia.net

Grundwasser ist zahlreichen Gefahren durch Industrie, Verkehr, Landwirtschaft und Besiedlung ausgesetzt. Da die natürlichen Filterfunktionen des Bodens häufig nicht ausreichen, um Schadstoffeinträge in das Grundwasser zu verhindern, nimmt die Belastung des Grundwassers weiter zu. Ist Grundwasser einmal verunreinigt, kann es nur mit erheblichem Aufwand und den damit verbundenen Kosten saniert werden.


Klare Regeln für den vorsorgenden Schutz

Vor diesem Hintergrund setzt der vorsorgende Grundwasserschutz bereits an der Quelle möglicher Einträge an: Bereits in den technischen Anlagen soll die Freisetzung von Schadstoffen verhindert werden, insbesondere wenn dort mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird. Materialien, Baustoffe oder Abfälle, die auf oder in den Boden oder direkt ins Grundwasser eingebracht werden, dürfen die Beschaffenheit des Grundwassers nicht beeinträchtigen. Gegebenenfalls sind Sicherungssysteme erforderlich. Eingriffe in den Boden, bei denen Grundwasser freigelegt wird, beispielsweise beim Abbau von Kies, müssen so durchgeführt werden, dass Verunreinigungen des Grundwassers und andere nachteilige Auswirkungen vermieden werden.

Eingriffe in den Boden, bei denen Grundwasserleiter an- oder durchbohrt werden, sind so durchzuführen, dass Grundwasserverunreinigungen nicht zu befürchten sind, Verbindung zwischen unterschiedlichen Grundwasserleiter (sogenannte "hydraulische Kurzschlüsse") nicht entstehend, damit sich nicht Grundwasser unterschiedlicher Qualität miteinander vermischt. Gespannte ("artesische") Grundwasserleiter dürfen grundsätzlich nicht betroffen sind, da das Grundwasser hier beim Anbohren der grundwasserführenden Schicht unter Druck austritt. Diese Regelungen betreffen speziell Verfahren zur Gewinnung von Erdwärme sowie zur Erschließung von unkonventionellen Erdgaslagerstätten.

Für die Anlagen, Materialien, Sicherungssysteme oder Verfahren (zum Beispiel "Hydraulic Fracturing") werden entsprechende Anforderungen in Gesetzen und Regelwerken festgelegt, um negative Veränderungen im Hinblick auf die Wasserversorgung und den Naturhaushalt dauerhaft zu verhindern. Diese Vorgaben betreffen das gesamte Grundwasservorkommen – unabhängig davon, in welcher Tiefe sich das Grundwasser befindet und ob eine Nutzung tatsächlich stattfindet.


Modell eines geothermischen Kraftwerks. Foto: visdia/ Panthermedia.net

Mit tiefer Geothermie wird Erdwärme in über 100m Tiefe erschlossen. (Grafik: visdia/ Panthermedia]

Auswirkung der Nutzung von Geothermie auf das Grundwasser

Bei Vorhaben der tiefen Geothermie in über 100m Tiefe ist derzeit nicht auszuschließen, das Stimulationsverfahren zur Erschließung des Reservoirs petrothermaler Systeme eingesetzt werden sollen, die hinsichtlich ihrer Auswirkungen und Vorgehensweise mit dem „Hydraulic Fracking“ vergleichbar sind. Dies kann mit erheblichen Auswirkungen auf die grundwasserführenden Schichten und damit auf die Qualität des Grundwasserkörpers haben. Derartige Vorhaben unterliegen derzeit denselben Beschränkungen wie andere Vorhaben, bei denen Fracking-Technologien zum Einsatz kommen sollen.

Im Zusammenhang mit der Nutzung von oberflächennaher Erdwärme bis in einer Tiefe von 100m durch Erdwärmesonden oder -kollektoren bestehen ebenfalls Risiken für das Grundwasser. Damit eine umweltfreundliche Energiegewinnung nicht zu nachteilige Veränderungen der Grundwasserbeschaffenheit führt, sind bei diesen Verfahren verbindliche Qualitätsanforderungen aus wasserwirtschaftlicher Sicht eine zwingende Voraussetzung. Auch müssen gesicherte Qualitätskontrolle durchgeführt werden.

Die hieraus resultierenden Anforderungen an die Bohrtechnik, das Bohrpersonal und die Einsatzstoffe sowie die rechtlichen Anforderungen vor einer Bauausführung werden durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz veröffentlicht.



Grundwasser und Landwirtschaft

Die Landwirtschaft wird in den letzten Jahrzehnten deutlich intensiver betrieben, als früher üblich. Aus wasserwirtschaftlicher Sicht bedenklich ist der häufig zu hohe Stickstoffeinsatz bei der Düngung. Ein wichtiger Faktor ist dabei der verstärkte Anbau von Mais zur Verwendung in Biogasanlagen. Bis zur Einführung von agrarförderrechtlichen Regelungen zur Erhaltung von Dauergrünland in 2011 war dies in NRW auch verbunden mit einer Umwandlung von Grünland in Ackerbauflächen.

Weiterlesen

Grundwasser und Bergbau

Bergbau geht oft einher mit weitreichenden ökologischen Langzeitfolgen. Bei der Genehmigung des Braunkohleabbaus im Gebiet "Garzweiler II" wird deshalb ein umfassendes wasserwirtschaftliches Monitoring, unter anderem für den Bereich "Grundwasser" erstellt. Dabei werden die wasserwirtschaftlichen und ökologisch relevanten Größen im Einflussbereich des Tagebaus systematisch räumlich beobachtet, kontrolliert und bewertet.

Weiterlesen

Hydraulic Fracturing (Fracking)

Die Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten ist mit erheblichen Umweltauswirkungen und -risiken verbunden. Beim "Hydraulic Fracturing" ("Fracking") kommen bislang erhebliche Mengen an umwelttoxischen Chemikalien zum Einsatz, die als "Flowback" mit Formationswasser wieder an die Oberfläche gelangen oder in grundwasserführende Schichten eindringen könnten. In NRW findet deshalb zurzeit kein Fracking statt.

Weiterlesen