Grundsätzlich ist der Einbau von Smart Metern für folgende Verbraucherinnen und Verbraucher verpflichtend:
- Ab sofort: private Haushalte mit einem Stromverbrauch von über 6.000 Kilowattstunden (kWh) pro Jahr. Bei niedrigeren Stromverbrauchswerten ist der Einbau eines Smart Meters optional – der Messstellenbetreiber kann frei über den Zählereinbau entscheiden.
- Wahrscheinlich ab Herbst 2020: für Strom erzeugende Anlagen (z.B. Photovoltaikanlagen) mit einer Nennleistung von über 7 Kilowatt (kW). Bei niedrigeren Werten entscheidet der Messstellenbetreiber optional über den Einbau.
- Wahrscheinlich ab Herbst 2020: für private Haushalte mit einer steuerbaren Verbraucheinrichtung, z.B. Nachtspeicherheizung oder Wärmepumpe, sofern eine Steuerung mit dem Netzbetreiber vereinbart wurde.
Private Haushalte, in denen kein verpflichtender Einbau eines Smart Meters vorgesehen ist, erhalten in jedem Fall einen digitalen Zähler. Hier findet keine automatische Weitergabe der Verbrauchsdaten statt, der Stromableser kommt also weiter zu Ihnen. Dieser Einbau soll flächendeckend bis 2032 abgeschlossen sein. Ob ein Smart Meter eingebaut wird, entscheidet allerdings der Messstellenbetreiber - Sie als Stromkunde haben keine Möglichkeit, einem geplanten Einbau zu widersprechen!
Extra-TIPP:
Haushalte, die eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem bekommen, muss der Messstellenbetreiber mindestens drei Monate vor dem Einbau informieren und dabei auf die Wechselmöglichkeit zu einem anderen Betreiber hinweisen.