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Verbrauchertipp: Telefonverträge – praktische Tipps zum Vertragsabschluss

 

Im Geschäft und im Netz gilt: Telefonverträge sorgsam prüfen! (Foto: ©panthermedia.net/ SIphotography)

Im Geschäft und im Netz gilt: Telefonverträge sorgsam prüfen! (Foto: ©panthermedia.net/ SIphotography)

Handy, Internet & Co.

Vorsicht vor übereiltem Abschluss

Im Dickicht von Kosten, Extras und Tarifen ist es für Verbraucherinnen und Verbraucher nicht leicht, den passenden Telefonvertrag zu finden. Nicht immer informieren Anbieter ausreichend und verständlich über alle Vertragsbestandteile. Die Folge sind Verträge, die Verbraucherinnen und Verbraucher übereilt und mit falscher Vorstellung über den Preis- und Leistungsumfang schließen. Häufig fehlt es an Zeit, insbesondere die umfangreichen AGB zu erfassen. Dabei ist der Handel rechtlich verpflichtet, über die wichtigsten Details vor einem Vertragsabschluss zu informieren – in Form eines Produktinformationsblattes, das entweder gut sichtbar ausgelegt sein oder den Kaufinteressierten ausgehändigt werden muss.

weitere Informationen zu Vertragsfragen und Rechnungsangelegenheiten bei der Bundesnetzagentur

 

Nehmen Sie sich die Zeit: Lesen Sie vor Vertragsabschluss das Produktinformationsblatt.  (Foto: ©panthermedia.net/Gajus-Images)

Nehmen Sie sich die Zeit: Lesen Sie vor Vertragsabschluss das Produktinformationsblatt. (Foto: ©panthermedia.net/Gajus-Images)

Immer im Blick

Darauf sollten Sie beim Vertragsabschluss achten

  • Produktinformationsblatt anfordern: Hier sind die wesentlichen Leistungs- und Vertragsinhalte dokumentiert. Enthalten sind Angaben über die Laufzeit, Verlängerungsoptionen, Kündigungsfristen, ggf. verfügbares Datenvolumen sowie die monatlichen Kosten. Bestehen Sie auf das Produktinformationsblatt – der Anbieter ist rechtlich dazu verpflichtet, wenn das Produkt einen Zugang zum Internet eröffnet!
  • Angebote vergleichen: Überlegen Sie zunächst, worauf es Ihnen ankommt. Telefon- oder ggf. Datenflatrate? Günstige Konditionen für Auslandstelefonate? Auf Basis des Produktionsinformationsblatt können Sie Angebote und Preise vergleichen – das erleichtert die Entscheidung.
  • Vertragsbedingungen prüfen: Stimmen die Angaben mit dem Produktinformationsblatt überein? Entsprechen Laufzeit, Leistung, Preise und Kündigungsfrist dem, was Sie im Beratungsgespräch vereinbart haben? Unterschreiben Sie nur, wenn Sie ausreichend Gelegenheit hatten, alle Vertragsbedingungen zu prüfen!

weitere Informationen zum Produktinformationsblatt bei der Bundesnetzagentur

Worauf Sie beim Anbietervergleich achten sollten, erklärt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen

 

Wird ein Vertrag online oder am Telefon abgeschlossen, gilt ein 14-tägiges Widerrufsrecht. (Foto: ©panthermedia.net/ Norbert Buch)

Wird ein Vertrag online oder am Telefon abgeschlossen, gilt ein 14-tägiges Widerrufsrecht. (Foto: ©panthermedia.net/ Norbert Buch)

Gut zu wissen!

Widerrufsrecht prüfen

Haben Sie einen Vertrag unterschrieben und bereuen es im Nachhinein – etwa weil Sie den Preis- und Leistungsumfang falsch eingeschätzt haben – können Sie die Möglichkeit eines Widerrufs in Betracht ziehen. Ein Widerrufsrecht gilt u.a. für Verträge, die am Telefon oder im Internet geschlossen werden. Die Erklärung des Widerrufs muss innerhalb von 14 Tagen erfolgen.

Für Verträge, die im stationären Handel geschlossen wurden, besteht in der Regel kein Widerrufsrecht.

Nähere Informationen zu den Widerrufsrechten von Verbrauchern im NRW-Justiz-Portal

 

Im Ernstfall vermittelt die Schlichtungsstelle zwischen Kunden und Anbietern (Foto: ©panthermedia.net/ convisum)

Im Ernstfall vermittelt die Schlichtungsstelle zwischen Kunden und Anbietern (Foto: ©panthermedia.net/ convisum)

Hier finden Sie Gehör

Schlichtungsstelle Telekommunikation

Die Schlichtungsstelle hilft, telekommunikationsrechtliche Streitigkeiten zwischen Kunden und Anbietern außergerichtlich beizulegen. Sie vermittelt als neutrale Instanz mit dem Ziel, eine für beide Parteien zufriedenstellende Lösung zu erreichen. Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Schlichtungsverfahren, Antragsformulare und Unterstützung bei der Antragsstellung erhalten Sie bei der Bundesnetzagentur.

bei der Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur

 

Im Netz und im Shop

Verbraucherrechte stärken!

Nordrhein-Westfalen hat sich im Rahmen der Konferenz der Verbraucherschutzminister des Bundes und der Länder für die Einführung eines Widerrufsrechts eingesetzt, das die im stationären Handel geschlossenen Telekommunikationsverträge einschließt. Die rechtlichen Rahmenbedingungen einer solchen Einführung prüft der Bund zurzeit.

der Beschluss der Verbraucherschutzministerkonferenz 2019 zum Nachlesen

 

Aktuelles

Flugärger-App der VZ NRW

Wenn kurzfristig ein Flug ausfällt, sich der Abflug verspätet oder man aufgrund einer Verspätung den Anschlussflug verpasst, ist der Frust groß – und guter Rat gefragt. Hier hilft die neue "Flugärger-App" der VZ NRW.

Mehr

Verbraucherschutz im Alltag

Telekommunikations- gesetz

Rechte, die Kunden gegenüber Anbietern haben, etwa bei Wechseln, Umzügen oder teuren Hotline-Warteschleifen, sind im Telekommunikationsgesetz geregelt.

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