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Nahmobilität
Die Landesregierung sieht in der Nahmobilität den Grundbaustein für eine effiziente, gesunde, klima- und ressourcenschonende und nicht zuletzt bezahlbare Mobilität aller Altersgruppen. Dabei kommen dem Fahrrad und dem zu-Fuß-Gehen als wichtigsten Formen der Nahmobilität ein hoher Stellenwert zu.
Förderprogramm Nahmobilität
Die Förderung kommunaler Maßnahmen der Nahmobilität erfolgt nach den Richtlinien zur Förderung der Nahmobilität in den Städten, Gemeinden und Kreisen des Landes Nordrhein-Westfalen (FöRi-Nah). In dem dazugehörigen Förderprogramm werden Vorhaben gefördert, die überwiegend dem nichtmotorisierten Individualverkehr dienen.
Dazu gehören u. a.:
- Fußverkehrsanlagen
- Radverkehrsanlagen
- Fahrradabstellanlagen im öffentlichen Verkehrsraum
- Öffentlichkeitsarbeit und Modal-Split-Erhebungen.
Voraussetzung für die Aufnahme in das Förderprogramm ist, dass mit Abschluss der Planung Baureife gegeben ist und die Bauvorbereitung einen unverzüglichen Baubeginn erwarten lässt. Mit der Programmaufnahme ist eine entscheidende verfahrensmäßige Voraussetzung für die Förderung gegeben. Die Prüfung der Förderanträge im Detail und die Bewilligung selbst erfolgen durch die fünf Bezirksregierungen. Die Kommunen sind nach Zugang der Förderbescheide aufgerufen, für einen raschen Baubeginn zu sorgen, damit die Mittel bestimmungsgemäß eingesetzt werden.
Bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen werden die Maßnahmen aus Landesmitteln und ergänzenden Bundeszuweisungen unter Berücksichtigung der haushaltsmäßigen Rahmenbedingungen gefördert. Die aktuell geltenden Fördersätze sind:
- 90 % für Maßnahmen der Infrastruktur, die die Kriterien des Bundessonderprogramms Stadt & Land oder der Verwaltungsvereinbarung Radschnellwege 2017-2030 erfüllen
- 80 % für Maßnahmen der Infrastruktur, die die Kriterien des Bundessonderprogramms Stadt & Land oder der Verwaltungsvereinbarung Radschnellwege 2017-2030 nicht erfüllen (insbes. reine Fußverkehrsanlagen, Zählstellen)
- 80 % für Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit
- + 5 % Zuschlag bei Maßnahmen, die in strukturschwachen Gebieten liegen.
Weitere Informationen
- Richtlinien zur Förderung der Nahmobilität in den Städten, Gemeinden und Kreisen des Landes Nordrhein-Westfalen (Förderrichtlinien Nahmobilität FöRi-Nah) vom 1.12.2014 (PDF) & Ergänzung der Förderrichtlinie vom 16.12.2019 (PDF)
- Ergänzende Hinweise zur Zuwendungsfähigkeit von Ausgaben zur FöRi-Nah (PDF)
Bisher veröffentlichte Nahmobilitätsprogramme
- "Nahmobilitätsprogramm Nordrhein-Westfalen: 91,7 Millionen Euro für 137 neue Maßnahmen" (Pressemitteilung vom 26.09.2023)
- Anlage zur Pressemitteilung vom 26.09.2023 - Förderprogramm Nahmobilität 2023 Teil 2 (PDF)
- "Verkehrsministerium fördert Nahmobilitätsprojekte in Nordrhein-Westfalen mit 6,3 Millionen Euro" (Pressemitteilung vom 13.04.2023)
- Anlage zur Pressemitteilung vom 13.04.2023 - Förderprogramm Nahmobilität 2023 Teil 1 (PDF)
- "Minister Krischer: Mit dem Nahmobilitätsprogramm fördern wir 23 weitere Rad- und Fußwegeprojekte" (Pressemitteilung vom 28.10.2022)
- Anlage zur Pressemitteilung vom 28.10.2023 - Förderprogramm Nahmobilität 2022 Teil 2
- Förderprogramm Nahmobilität 2022 Teil 1 (PDF)
- Förderprogramm Nahmobilität 2021 Teil 2 (PDF)
- Förderprogramm Nahmobilität 2021 Teil 1 (PDF)
Arbeitsgemeinschaft zur Stärkung der Nahmobilität
Die Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW (AGFS) besteht aus über 100 Mitgliedern und hat sich zur Aufgabe gesetzt, die Nahmobilität zu stärken. Sie bietet und entwickelt Unterstützungsformate für alle Kommunen in Nordrhein-Westfalen. Es werden Fachgrundlagen sowie Schulungs- und Fortbildungsformate erstellt, Erfahrungsaustausche, Fachveranstaltungen und Wissensplattformen angeboten und Fachbroschüren herausgegeben.
Städte, Gemeinden und Kreise, die in die Arbeitsgemeinschaft aufgenommen werden wollen, müssen dafür einige Voraussetzungen erfüllen:
Neben einem nahmobilitätsfreundlichen Gesamtkonzept, sollten sie innovative, effektive und unkonventionelle Wege zur Lösung von Verkehrsproblemen bevorzugen sowie kommunalpolitisch deutliche Prioritäten für Nahmobilität setzen. Interessierte Kommunen können einen Aufnahmeantrag einreichen und werden dann durch eine Auswahlkommission des Landes bereist und bewertet.

Radverkehr
Mit dem Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (FaNaG) – dem ersten in einem deutschen Flächenland – ist der politische Wille verbunden, Fuß- und Radverkehr gleichrangig neben allen anderen Verkehrsmitteln zu positionieren.
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Fußverkehr
Der Fußverkehr ist grundlegender Bestandteil unserer Mobilität. Wo Fußverkehr gefördert wird, steht der Mensch im Mittelpunkt des politischen Handelns. Städte und Gemeinden werden damit attraktiver, die Lebensqualität steigt. Im Hinblick auf die Anforderungen der nachhaltigen Mobilität, ist die Berücksichtigung der Bedürfnisse des Fußverkehrs unerlässlich.
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Verkehrssicherheit
Die Zahl der Verkehrsunfälle zu vermindern, ist ein wichtiges Anliegen der Verkehrspolitik in Nordrhein-Westfalen. Das Verkehrssicherheitsprogramm NRW formuliert dazu Ziele und Maßnahmen.
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