Von Handweichen zu Hightech: Nordrhein-Westfalen fördert die Modernisierung von Bahnstrecken
Landesregierung fördert die Sanierung der Infrastruktur von nicht bundeseigenen Eisenbahnen mit 3,8 Millionen Euro
Nordrhein-Westfalen unterstützt die Modernisierung der Schienenstrecken für den Güterverkehr. Das Land fördert die Elektrifizierung und Digitalisierung von Eisenbahnstrecken, die nicht dem Bund gehören. Ein Schwerpunkt liegt z.B. darauf, bislang handbediente Weichen durch moderne elektrische Anlagen zu ersetzen. Außerdem werden wichtige Ersatzmaßnahmen an Gleisen gefördert, wie etwa der Austausch von Schienen, Schwellen, Weichen und Schotter. Verkehrsminister Oliver Krischer übergab dafür zwölf weitere Förderbescheide an elf Eisenbahninfrastrukturunternehmen in Höhe von insgesamt 3,8 Millionen Euro.
„Wir wollen mehr Güter auf die Schiene bringen. Dafür brauchen die nicht bundeseigenen Bahnen gute Bedingungen. Mit der Landesförderung sorgen wir dafür, dass Industrie- und Logistikstandorte besser ans Schienennetz angebunden werden“, sagte Krischer.
Das Geld für die aktuellen Förderbescheide kommt aus dem Programm des Landes zur Erhaltung und Verbesserung von Schieneninfrastruktur der öffentlichen nicht bundeseigenen Eisenbahnen für den Güterverkehr.
Gefördert werden Projekte der Stadthafen Hamm GmbH, der Westfälischen Landeseisenbahn GmbH, der Häfen- und Güterverkehr Köln AG, der Regionalverkehr Ruhr-Lippe GmbH, der Regionalverkehr Münsterland GmbH, der Mindener Kreisbahn GmbH, der Hafenbetriebe der Stadt Mülheim an der Ruhr, der Touristik Eisenbahn Ruhrgebiet, des Rheinhafens Krefeld, der Gelsenkirchener Logistik-, Hafen- und Servicegesellschaft mbH und der Rhein-Sieg Verkehrsgesellschaft.
„Die Landesmittel sind wichtig, um die Schienen vor Ort dauerhaft zu erhalten und zu bezahlbaren Preisen für die Nutzerinnen und Nutzer bereitstellen zu können. Faire Kosten helfen dabei, wieder mehr Güter auf die Schiene zu bringen“, sagte Verkehrsminister Oliver Krischer bei der Übergabe.
Für zwei Projekte in Mülheim und Hamm stehen keine Bundeszuschüsse aus dem Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz (SGFFG) zur Verfügung. Umso wichtiger ist die Unterstützung durch das Land: Die Projekte werden deshalb zu 75 Prozent aus Landesmitteln gefördert, die übrigen 25 Prozent tragen die Unternehmen selbst. So können die Maßnahmen planmäßig umgesetzt und die Strecken weiter modernisiert werden.
Die Förderbescheide im Überblick:
1. Stadthafen Hamm, 73.230 Euro für Investitionen in den Neubau einer Gleisfeldbeleuchtung mit 24 Lichtmasten und speziell ausgerichteten Leuchten. Die Fördermittel kommen allein aus NRW mit 75 %.
2. Gelsenkirchener Logistik-, Hafen- und Servicegesellschaft, 81.193 Euro für die Umrüstung derzeit noch handbetriebener Weichen auf elektrisch ortsgestellte Weichen
3. Regionalverkehr Münsterland GmbH, 101.137 Euro für die Umstellung des analogen Betriebsfunksystem im Zugleitverfahren auf ein digitales Funksystem
4. Rheinhafen Krefeld GmbH, 131.334 Euro für die Gleiserneuerung im Rangierbahnhof Krefeld Ost Hafen.
5. Häfen und Güterverkehr Köln AG, zwei Förderbescheide in Höhe von insgesamt 210.000 für Investitionen in eine elektrisch ortsgesellte Weiche und für Ersatzmaßnahmen an einigen Weichen im im Hafenbereich Köln-Godorf und im Bahnhof Niehl sowie am Bahnübergang an der Hafenstraße.
6. Regionalverkehr Ruhr-Lippe GmbH, 240.755 Euro für ein digitales Funksystem im Zugleitverfahren.
7. Westfälische Landeseisenbahn Lippstadt, 368.415 Euro für Gleis- und Schwellenerneuerungen auf der Strecke Lippstadt-Beckum und auf der Strecke Lippstadt-Warstein.
8. TouristikEisenbahnGmbH, 368.432 Euro für die Gleiserneuerung auf rund 6.000 Metern.
9. Mindener Kreisbahnen GmbH, 497.714 Euro für Oberbauerneuerungen.
10. Rhein-Sieg–Verkehrsgesellschaft, 547.887 Euro für Schwellenwechsel an 7 Bahnübergängen, zwei Eisenbahnüberwege und einem Fußgängerüberweg sowie an 4 Weichen.
11. Betriebe der Stadt Mülheim, rund 1,2 Millionen Euro für den Ersatz von Weichen. Die Fördermittel kommen allein aus NRW mit 75 %.
Hintergrund:
Das Förderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen für öffentliche nicht bundeseigene Eisenbahnen (NE-Bahnen) wurde Mitte 2018 wiedereingeführt, um den Investitionsstau auf den Strecken der NE-Bahnen aufzulösen und Industrie- und Gewerbegebiete sowie Logistikstandorte wieder an die Hauptstrecken der Bahn anzubinden. Seitdem wurden bereits über 200 Maßnahmen von 22 aktiven NE-Bahnen im Schienengüterverkehr in NRW mit rund 50 Millionen Euro allein aus Landesfördermitteln bezuschusst.
Der Bund fördert nur Ersatzinvestitionen der NE-Bahnen – nach dem Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz (SGFFG) in Höhe von maximal 50 Prozent, das Land stockt auf maximal 90 Prozent auf.
Zudem unterstützt das Land den Erhalt und die Erneuerung der Infrastrukturen mit einem Fördersatz von bis zu 75 Prozent, wenn seitens des Bundes keine Förderung möglich ist und ausreichende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.