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Weichenstellung für Europas Natur: Minister Krischer warnt in Brüssel vor Kürzungen beim Naturschutz

Weichenstellung für Europas Natur: Minister Krischer warnt in Brüssel vor Kürzungen beim Naturschutz

Nordrhein-westfälischer Umweltminister fordert langfristige finanzielle Sicherheit für den Erhalt der Artenvielfalt im nächsten EU-Haushalt

14.04.2026

Die Europäische Union entscheidet derzeit über ihre finanzielle Architektur für die Jahre 2028 bis 2034. Bei einer Fachveranstaltung in der Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen in Brüssel hat Umweltminister Oliver Krischer vor einem drohenden Rückschritt bei der Naturschutzfinanzierung gewarnt. Er kritisierte Vorschläge der EU-Kommission, bewährte Programme zu schwächen und die Mittel für den Erhalt der biologischen Vielfalt umfassend zu kürzen.

„In Brüssel sehen wir derzeit eine wachsende Kluft zwischen Anspruch und Wirklichkeit. Einerseits haben wir uns in der Europäischen Union ehrgeizige Ziele zum Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen gesetzt – andererseits drohen ausgerechnet dafür künftig weniger Mittel zur Verfügung zu stehen. Wenn erfolgreiche Programme wie das LIFE-Programm geschwächt werden und bewährte Kooperationen mit der Landwirtschaft nicht ausreichend unterstützt werden, gefährden wir die Naturschutz-Erfolge der vergangenen Jahrzehnte. Artenschutz ist kein ‚Nice-to-have‘, sondern eine Frage unserer eigenen Zukunftssicherung. Der künftige EU-Haushaltsrahmen muss diesem Anspruch gerecht werden“, so Umweltminister Oliver Krischer.

LIFE-Programm als Motor für Nordrhein-Westfalen erhalten

Besonders kritisch sieht die Landesregierung die Pläne, das LIFE-Programm – das zentrale EU-Instrument für Umwelt- und Klimaschutz seit 1992 – nicht mehr in seiner bisherigen Form fortzuführen. Nach den aktuellen Vorschlägen soll es in Zukunft in verschiedenen anderen Fördertöpfen aufgehen und stünde dann in Konkurrenz um Fördermittel mit anderen politischen Zielen – bei insgesamt deutlich weniger Fördermitteln. Nordrhein-Westfalen ist bundesweit Spitzenreiter bei der Umsetzung von LIFE-Projekten und wäre von den Umschichtungen besonders hart betroffen. Die Landesregierung setzt sich daher in den laufenden Verhandlungen für den Erhalt von LIFE als eigenständiges Instrument mit einer angemessenen finanziellen Ausstattung ein.

Kooperativer Naturschutz braucht Planungssicherheit

Ähnliche Bedenken bestehen mit Blick auf den Vertragsnaturschutz: In Nordrhein-Westfalen ist der Vertragsnaturschutz eine Erfolgsgeschichte. Aktuell bewirtschaften Landwirtinnen und Landwirte auf mehr als 43.000 Hektar ihre Flächen auf freiwilliger Basis besonders naturnah. Diese etablierte Zusammenarbeit ist jedoch auf eine verlässliche Agrarförderung angewiesen.

Die Landesregierung fordert daher eine weiterhin angemessene Förderung des Vertragsnaturschutzes und der Agrarumweltprogramme im Rahmen eines festen Mittelkontingentes. Der EU-Finanzierungsanteil in Höhe von 80 bis 100 Prozent für Umwelt-, Biodiversitäts- und Klimaschutzmaßnahmen muss beibehalten werden. Nur so lässt sich der kooperative Ansatz zwischen Naturschutz und Landwirtschaft stabil und nachhaltig fortführen. 

Finanzierung der Naturwiederherstellung sichern

Das wichtigste Anliegen ist aber die erfolgreiche Umsetzung der EU-Naturwiederherstellungsverordnung (WVO)im Rahmen des Nationalen Wiederherstellungsplans. Ohne eine ausreichende Finanzierung durch die Europäische Union oder die Bundesregierung sind die europäischen Ziele zur Wiederbelebung von Ökosystemen nicht erreichbar. Zudem müsse die EU-Strukturpolitik noch stärker auf die Unterstützung der grünen Transformation ausgerichtet werden, was ausdrücklich den Erhalt und Ausbau der grünen Infrastruktur einschließen müsse.

An der anschließenden Podiumsdiskussion in Brüssel nahmen Jutta Paulus (MdEP), Jouni Nissinen (Umweltattaché Finnland), Herr Carl Richter (WWF) und Dr. Josef Tumbrinck (Abteilungsleiter „Naturschutz“ des Umweltministeriums) teil.
 

Hintergrund: So funktioniert der EU-Haushalt 

Der Mehrjährige Finanzrahmen (MFR) ist der Haushaltsplan der EU und legt die maximale Gesamtsumme der für einen 7-jährigen Zeitraum zur Verfügung stehenden Finanzmittel sowie die Obergrenzen der einzelnen Ausgabenrubriken fest. Derzeit verhandeln die EU-Kommission, die Mitgliedstaaten im Rat und das Europäische Parlament über den neuen Rahmen für die Jahre 2028 bis 2034. Dabei geht es um fast zwei Billionen Euro. Da der MFR die politischen Prioritäten für jeweils sieben Jahre festlegt, entscheidet sich schon jetzt, wie viel Geld künftig tatsächlich für Programme wie die Agrarförderung oder den gezielten Naturschutz zur Verfügung steht.

Weitere Informationen:

Terminfotos 13. April Brüssel