wir.bewegen.nrw 
Umwelt. Naturschutz. Verkehr

Vergabe und Beschaffung

Vergabe und Beschaffung

Wie die gesamte Landesverwaltung, so wird auch das Umweltministerium NRW mit seinen Aufgaben aus Steuermitteln finanziert. Um sicherzustellen, dass die Steuermittel sparsam verwendet werden, gelten feste Regeln. Die Verwaltung muss diese Regeln beachten, wenn sie bestimmte externe bzw. private Leistungen „ausschreibt“ und „einkauft“.

Vergaberecht und Verfahren

Das Vergaberecht  regelt mit einer Vielzahl von Vorschriften die Beschaffung  von sachlichen Mitteln und Leistungen für öffentliche Auftraggeber. 

Ein Vergabeverfahren wird mit dem Ziel geführt, das wirtschaftlichste Angebot zu finden, das heißt, das Angebot mit dem besten Preis-Leistungsverhältnis.

Dabei wird  gewährleistet, dass die Zuschlagserteilung nur an fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige (geeignete) und gesetzestreue Unternehmen erfolgt. und dass das Verfahren weitgehend frei von subjektiven Entscheidungen von Einzelpersonen ist. Damit kann auch vergaberechtswidrigen  Absprachen (Korruption, Bestechlichkeit und so weiter)  bestmöglich vorgebeugt  werden.

Vergabegrundsätze

Es gibt weitere Vergabegrundsätze, die zu beachten sind:  

1.    Der Grundsatz der Transparenz  gebietet die Veröffentlichung der Ausschreibung und Dokumentation des Verfahrens

2.    Der Grundsatz des Wettbewerbs erfordert die Beteiligung möglichst vieler Bieterinnen und Bieter, den fairen Wettbewerb und den freien Zugang zum Verfahren. Der Vorrang der Fach-/ und Teillosvergabe ermöglicht  die Berücksichtigung auch von „kleineren“ Unternehmen und Einzelpersonen. 

3.    Der Grundsatz der Gleichbehandlung gebietet die Nichtdiskriminierung und Neutralität hinsichtlich möglicher Bieter.