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Natur

Nordrhein-Westfalen hat eine faszinierende Natur. Foto: Michael Rucker/ Panthermedia.net

Wie kaum irgendwo sonst in Deutschland kann eine industriell und großstädtisch geprägte Szenerie so unmittelbar übergehen in eine naturnahe, fast idyllische Landschaft wie in Nordrhein-Westfalen. Die industriellen Zentren des Landes sind von abwechslungsreichen Naturräumen umgeben. Zu ihnen zählen der Niederrhein und die münsterländische Parklandschaft ebenso wie die waldreichen Mittelgebirgsregionen in Eifel, Sauerland und Ostwestfalen.


Natur- und Artenvielfalt in NRW

Die landschaftliche Vielfalt Nordrhein-Westfalens reicht von den Feuchtwiesen, Heiden und Mooren des westfälischen Tieflandes bis zu den Bergwiesen, Quellbächen und naturnahen Wäldern in den Mittelgebirgen. Jede dieser Landschaften besitzt eine eigene, historisch gewachsene Vielfalt an Lebensräumen mit den für sie typischen Tieren und Pflanzen. In Nordrhein-Westfalen leben derzeit über 43.000 verschiedene Tier-, Pilz- und Pflanzenarten in rund 70 verschiedenen Lebensräumen. Darunter Insekten, eine bunte Vielzahl von Vogel- und Säugetierarten, vielfältige Farn- und Blütenpflanzen, Jahrhunderte alte Buchenwälder und blühende Heideflächen.

Mittlerweile sind auch die ersten Erfolge des vom Land betriebenen Naturschutzes sichtbar. Fischotter und Bachforelle sind die Gewinner der Renaturierung vieler Gewässer. Der Lachs, vor einigen Jahren gezielt angesiedelt, taucht inzwischen oft in den Flüssen auf. Die für Weißstorch, Uhu und Biber aufgelegten Artenschutzprogramme beginnen sich auszuzahlen. Wildkatze und Schwarzstorch kehren mehr und mehr zurück.

Nordrhein-Westfalen verfügt über mehr als 3.200 Naturschutzgebiete und etwa 550 Gebiete des europäischen Schutzgebietssystems NATURA 2000. Auch der Nationalpark Eifel und 12 Naturparke sichern wichtige Natur- und Landschaftsräume für kommende Generationen.


Cover Naturschutzbericht 2021. MULNV NRW

Cover Naturschutzbericht 2021. MULNV NRW

Naturschutzbericht 2021 vorgestellt

Der Rückgang der Artenvielfalt macht sich - wie in anderen Bundesländern - seit Jahren auch in Nordrhein-Westfalen bemerkbar. Die Analyse der Lebensraumtypen im Naturschutzbericht 2021 verdeutlicht erneut den kritischen Zustand der Biodiversität. Zusammen mit dem Klimawandel stellt der Verlust der biologischen Vielfalt die gegenwärtig größte Bedrohung für unsere moderne Gesellschaft dar. 

Der umfassende Schutz von Tieren, Pflanzen und Lebensräumen zählt zu den zentralen Aufgaben der Landesregierung. Auf verschiedenen Ebenen unternimmt sie zahlreiche Anstrengungen, um den Zustand der Natur nachhaltig zu verbessern. Ein wichtiges Anliegen ist es dabei, die Interessen von Natur, Umwelt und Landnutzung zusammenzubringen. Betriebe, die auf eine nachhaltige und ressourcenschonende Bewirtschaftung umstellen wollen, finden dabei jede Art von Unterstützung. Gefördert werden vielfältige Agrarumweltmaßnahmen wie der Anbau vielfältiger Kulturen im Ackerbau und die Anlage von Blühstreifen sowie die extensive Nutzung von Grünland - Instrumente, die dazu beitragen, die Natur, das Klima und die Umwelt zu schützen.

Dazu tragen auch die umfangreiche Biodiversitätsberatung und das Projekt Leitbetriebe Biodiversität bei. Weil das Angebot so stark nachgefragt ist, wurde das Beratungsangebot der Landwirtschaftskammer ausgebaut. Die Zahl der Betriebe, die Agrarumweltmaßnahmen umsetzen, ist zwischen 2016 und 2020 von 7.700 auf 11.500 gestiegen. Die betreute Fläche wuchs in diesem Zeitraum von 137.000 auf 295.000 Hektar.

Der Positivtrend lässt sich auch bei der Entwicklung des Vertragsnaturschutzes und des Ökolandbaus ablesen, wo in den vergangenen Jahren deutliche Zugewinne verzeichnet werden konnten. Dies zeigt, wie sinnvoll und erfolgreich es ist, Landwirtinnen und Landwirte mithilfe von Anreizen zum Umstieg zu bewegen und eine bessere Akzeptanz zu erreichen. Es bleibt das erklärte Ziel, den Anteil der ökologisch bewirtschafteten Fläche in Nordrhein-Westfalen in den kommenden Jahren weiter zu erhöhen.

Den hohen Stellenwert von Naturschutz zeigt auch das dichte Netz der rund 40 Biologischen Stationen in Nordrhein-Westfalen. Diese betreuen die Hälfte aller Naturschutzgebiete in NRW und begleiten Arten- und Biotopschutzprojekte. Zugleich betreiben sie eine aktive Öffentlichkeitsarbeit und informieren die Menschen vor Ort über alle Aspekte der Natur und des Naturschutzes. Kein anderes Bundesland hat eine vergleichbare Struktur der Verzahnung von ehrenamtlichem Engagement, fachlicher Qualifikation und staatlicher Förderung für den Naturschutz. Die Biologischen Stationen erhielten 2021 Landesmittel in Höhe von 11,03 Millionen Euro.

Einen weiteren Schwerpunkt bildet der Bereich Naturschutz in der Stadt. Die Landesregierung hat in diesem Jahr das bundesweit erste eigenständige Klimaanpassungsgesetz beschlossen. Damit sollen Klimafolgen bei allen Planungen und Entscheidungen stärker berücksichtigt werden. Elementarer Bestandteil ist der Ausbau der grünen Infrastruktur, die bereits mit vielfältigen Förderangeboten unterstützt wird - etwa im Rahmen der Ruhr-Konferenz sowie durch das Corona-Konjunkturprogramm des Landes. Gründächer, Dach- und Fassadenbegrünungen verbessern das Stadtklima, stärken die Widerstandskräfte für die Auswirkungen des Klimawandels und schaffen Lebensräume für zahlreiche Arten. Mit Fördermitteln des Landes wurde in den Jahren 2020 und 2021 eine Vielzahl von Einzelprojekten umgesetzt. Weitere Fördermittel in Höhe von 250 Millionen Euro stehen bereit.

Zahlreiche Maßnahmen zur Stärkung der Biodiversität gibt es auch beim Lebensraum Gewässer. Jährlich werden in Nordrhein-Westfalen 200 bis 300 Projekte zur ökologischen Entwicklung von Fließgewässern und zur Verbesserung der Gewässerdurchgängigkeit vom Land gefördert. Das NRW-Wanderfischprogramm unterstützt auch weiterhin die Wiederansiedlung bedrohter oder einstmals ausgestorbener Arten wie Aal, Lachs, Maifisch und Nordseeschnäpel. Ein weiteres Förderprogramm zielt auf die Rettung des vom Aussterben bedrohten heimischen Edelkrebses. Bis 2027 sind über 10.000 Maßnahmen geplant, um die Qualität der nordrhein-westfälischen Gewässer spürbar zu verbessern, zum Beispiel durch Neubau und Ertüchtigung von Kläranlagen, die Reduzierung von Schadstoffeinträgen, die Entwicklung von Auen sowie die Beseitigung oder Überbrückung von Hindernissen für die Fischwanderung.

Zur Bewältigung der Waldschäden hat die Landesregierung umfangreiche Hilfsmittel für den nachhaltigen Waldumbau bereitgestellt. Unterstützt werden die Waldbauern mit Förderangeboten und einem Wiederbewaldungskonzept. Ziel ist die Entwicklung vielfältiger und klimastabiler Mischwälder, die sich wiederum positiv auf die Biodiversität auswirken. Kalamitäts- und Sukzessionsflächen können zur Anreicherung der Artenvielfalt führen - dies soll bei der Wiederbewaldung gezielt genutzt und gefördert werden. Das Ziel der nationalen Biodiversitätsstrategie, zum Schutz der Natur und der Arten zehn Prozent des öffentlichen Waldes für die natürliche Entwicklung bereitzustellen, hat Nordrhein-Westfalen bereits deutlich übertroffen.

Vom LIFE-Projekt zum Schutz von Wiesenvögeln bis hin zur ökologischen Neuausrichtung des Landeswettbewerbs für Kleingartenanlagen zeigen zahlreiche Beispiele die Bandbreite und den hohen Stellenwert der Naturschutzpolitik in Nordrhein-Westfalen. Zur Erforschung der Ursachen des Rückgangs der Insektenpopulationen und zur Verbesserung des Insektenschutzes wurde ein landesweites Monitoring-Programm beauftragt und finanziert, das es möglich macht, Veränderungen der Bestände zeitnah und im Detail zu erfassen.

Neben zahlreichen Baustellen mit akutem Handlungsbedarf sind allerdings heute auch erste positive Entwicklungen in der Natur zu beobachten: Einige Populationen bedrohter Arten wachsen wieder und einst verschwundene Tiere kehren zurück, darunter Biber, Weiß- und Schwarzstorch, Uhu, Wanderfalke, Feldhamster und Fischotter.

Ein wichtiger Erfolg und eine Folge guter und nachhaltiger Umweltpolitik ist auch das gestiegene Naturbewusstsein bei den Bürgerinnen und Bürgern. Das zeigt, wie wichtig die aktive Information für die Sache des Naturschutzes ist - sei es durch die Verbraucherzentrale, die Regionalzentren Bildung für nachhaltige Entwicklung, die Biologischen Stationen oder die Biodiversitätsberatung der Landwirtschaftskammer NRW. Denn um dem Rückgang der Biodiversität entgegenzuwirken, kommt es auf die Akzeptanz und Eigenverantwortung jeder und jedes Einzelnen an. Private Haushalte, Unternehmen, land- und forstwirtschaftliche Betriebe und auch die Kommunen können und müssen eigene Beiträge dazu leisten.

Der Zustand der Natur ist bedenklich, die zahlreichen Beispiele zeigen dennoch, wie viel im Bereich Naturschutz in den vergangenen Jahren angestoßen und bereits erreicht wurde. Dies lässt sich zumindest teilweise schon an belastbaren Kriterien ablesen. So weisen sowohl der Gesamtindikator Artenvielfalt und Landschaftsqualität als auch die Teilindikatoren Wald und Siedlungen einen positiven Trend auf.

Die Entwicklung der Natur ist ein sehr komplexer Prozess, ihr Zustand lässt sich nicht von heute auf morgen verbessern. Das liegt auch daran, dass wesentliche Faktoren wie der Klimawandel auf der Handlungsebene eines Bundeslandes nur mittelbar beeinflussbar sind. Auf den Schutz der Natur abzielende Maßnahmen wie beispielsweise die neue Landesdüngeverordnung, die Pflanzenschutzanwendungsverordnung, das Insektenschutzgesetz, die neu ausgerichtete Gemeinsame Agrarpolitik und die Öko-Modellregionen, die gerade erst beschlossen wurden oder kurz vor der Umsetzung stehen, benötigen wiederum Zeit, um in der Praxis Wirkung zu entfalten.

Auf vielen Handlungsfeldern werden sich die Ergebnisse der heutigen Naturschutzpolitik also erst in einigen Jahren als messbare Erfolge ablesen lassen. Sicher ist: Um den Zustand der Natur nachhaltig zu verbessern, werden auch in Zukunft noch große Anstrengungen und viel Engagement nötig sein.



Anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigungen

Anerkannte Vereinigungen des Umwelt- und Naturschutzes haben eigene Mitwirkungsrechte an Verwaltungsentscheidungen. Sie können sich beispielsweise an Verfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung beteiligen und haben spezielle Mitwirkungsrechte bei Verfahren im Naturschutz. Darüber hinaus können sie mit der sogenannten Verbandsklage gerichtlich gegen Verwaltungsentscheidungen vorgehen, wenn diese gegen Umwelt- oder Naturschutzvorschriften verstoßen.

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Schutzgebiete und wertvolle Naturräume

Im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen leben rund 18 Millionen Menschen, aber auch mehr als 43.000 Tier-, Pilz- und Pflanzenarten. Ein System aus unterschiedlichen Schutzgebietskategorien dient dem Schutz und der Entwicklung von Natur und Landschaft, Lebensräumen und Arten. Auch Naturparke tragen zur Bewahrung und nachhaltigen Erlebbarkeit wertvoller Naturräume bei.

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Biologische Vielfalt und Biodiversitätsstrategie NRW

In Nordrhein-Westfalen leben über 43.000 verschiedene Tier-, Pilz- und Pflanzenarten in rund 70 verschiedenen Lebensräumen. Der Erhalt dieser biologischen Vielfalt (Biodiversität) ist die zentrale Aufgabe der Naturschutzpolitik in NRW. Doch trotz ermutigender Fortschritte im Naturschutz stehen nach wie vor in Nordrhein-Westfalen rund 45 Prozent der bewerteten Arten auf der Roten Liste.

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Eingriffe in Natur und Landschaft

Als "Eingriffe" in Natur und Landschaft werden Vorhaben bezeichnet, die den Naturhaushalt und das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können. Dazu zählen der Bau von Straßen, Bahnlinien und Gebäuden sowie Abgrabungen und Aufschüttungen. Um die Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts dauerhaft zu gewährleisten, müssen Eingriffe in dieses komplexe System ausgeglichen werden. Die sogenannte "Eingriffsregelung" regelt diese Kompensation.

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Förderprogramme

Viele Maßnahmen im Bereich des Naturschutzes werden vom Land Nordrhein-Westfalen und auch vom Bund gefördert. Wir haben an dieser Stelle die wesentlichen Förderprogramme für Sie zusammengestellt.

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Landschaftsplanung

Die Landschaftsplanung ist das zentrale Planungsinstrument zur Umsetzung der Ziele des Natur- und Landschaftsschutzes. Dafür wird der aktuelle Zustand von Natur und Landschaft analysiert und bewertet, Ziele für den jeweiligen Planungsraum werden bestimmt und konkrete Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen festgelegt und umgesetzt. Bürgerinnen und Bürger können sich an der Landschaftsplanung vor Ort beteiligen.

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