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Umwelt. Naturschutz. Verkehr

Bedarfsplanung für die Verkehrsinfrastruktur des Landes

Bedarfsplanung für die Verkehrsinfrastruktur des Landes

Das Land Nordrhein-Westfalen stellt langfristige, auf Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen basierende Bedarfspläne für ÖPNV, Landesstraßen und Radschnellverbindungen, zur Planung und Priorisierung von Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen des Landes, auf. Diese Pläne berücksichtigen Verkehrs- und Umweltschutzaspekte, Stadtplanung und integrierte Verkehrsplanung.

Die Landesregierung sieht dabei den öffentlichen Verkehr, den Schienen- und Radverkehr aber auch die Straßeninfrastruktur als das Rückgrat der zukünftigen nachhaltigen und vernetzten Mobilität. Diese hat einen hohen Stellenwert für die Menschen und die Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen und ist wesentlich für die gesellschaftliche Teilhabe und den wirtschaftlichen Erfolg. So ist z. B. die Förderung von Infrastrukturmaßnahmen im Schienenverkehr, insbesondere die Reaktivierung und Elektrifizierung von Schienenstrecken, ein wichtiger Bestandteil zur Stärkung des ÖPNV und fördert neben der Alternative zum motorisierten Individualverkehr eine Entlastung der Straßen.

ÖPNV-Bedarfsplan

Zur Förderung von ÖPNV-Infrastrukturmaßnahmen, wie zum Beispiel Investitionsmaßnahmen zum Erhalt und zur Erneuerung der Infrastrukturen von Stadt‑, Straßen-, und Regionalbahnen, zur Reaktivierung oder Elektrifizierung von Schienenstrecken oder zur barrierefreien Gestaltung von Haltestellen und Fahrzeugen, stellt das Land einen ÖPNV-Bedarfsplan auf. Der bestehende ÖPNV-Bedarfsplan des Landes Nordrhein-Westfalen stammt aus dem Jahr 2006 und fußt, wie der Landesstraßenbedarfsplan, auf der Integrierten Gesamtverkehrsplanung Nordrhein-Westfalen (IGVP NRW). Die Neuaufstellung des ÖPNV-Bedarfsplans, gemäß § 7 Absatz 1 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW), wird derzeit vorbereitet. Um Maßnahmenumsetzungen bis dahin nicht zu verzögern, gibt es derzeit eine Übergangsregelung zur Aufnahme von dringenden, wirtschaftlich sinnvollen und erforderliche Maßnahmen in den bestehenden ÖPNV-Bedarfsplan und gegebenenfalls in den ÖPNV-Infrastrukturfinanzierungsplan des Landes.

Weitere Informationen

Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen - ÖPNVG NRW

Landesstraßenbedarfsplan

Für den Bau neuer und die wesentliche Änderung bestehender Landesstraßen in der Straßenbaulast des Landes wird ein Landesstraßenbedarfsplan aufgestellt und fortgeschrieben. Der bestehende Landesstraßenbedarfsplan des Landes Nordrhein-Westfalen stammt aus dem Jahr 2007 und fußt auf der Integrierten Gesamtverkehrsplanung Nordrhein-Westfalen (IGVP NRW). Die Aufstellung und Fortschreibung des Landesstraßenbedarfsplans ist in § 1 Landesstraßenausbaugesetz NRW (LStrAusbauG NRW) normiert. Die Neuaufstellung wird nun vorbereitet. Der Landesstraßenbedarfsplan ist dabei insbesondere unter Beachtung der Grundsätze und Ziele der Raumordnung und Landesplanung, der Belange des Umweltschutzes, des Städtebaus sowie der Ergebnisse integrierter Verkehrsplanung aufzustellen.

Weitere Informationen

Gesetz über den Bedarf und die Ausbauplanung der Landesstraßen (Landesstraßenausbaugesetz - LStrAusbauG)

die Bedarfspläne bei Straßen.NRW

Radschnellverbindungsbedarfsplan

Der Bedarfsplan für Radschnellverbindungen des Landes Nordrhein-Westfalen soll erstmalig, gemäß § 19 Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (FaNaG NRW), aufgestellt werden. Hierbei sind die Grundsätze und Ziele der Raumordnung und Landesplanung, die Belange des Umweltschutzes, des Städtebaus sowie die Ergebnisse integrierter Verkehrsplanung zu berücksichtigen.

Weitere Informationen

Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz - FaNaG)

Radschnellwege NRW