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Umwelt. Naturschutz. Verkehr

Förderung

Fördermittel. Foto: panthermedia/ Randolf Berold

Förderung

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert den Öffentlichen Personennahverkehr und dabei insbesondere den Schienenpersonennahverkehr mit rund 3 Milliarden Euro jährlich. Auch sind Förderungen zur Verbesserung der Service-Qualität (z. B. Digitalisierung im ÖPNV) möglich, sofern diese im besonderen Landesinteresse stehen.

Allgemeine Infos zur Förderung des Nahverkehrs in Nordrhein-Westfalen

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert den öffentlichen Personennahverkehr und dabei insbesondere den Schienenpersonennahverkehr mit mehr als 3 Milliarden Euro jährlich. Die zahlreichen bisherigen Fördertatbestände wurden mit dem neuen Gesetz zu Pauschalen bzw. pauschalierten Zuwendungen zusammengefasst:

  • Die ÖPNV-Pauschale fließt an die Kreise und kreisfreien Städte als Aufgabenträger sowie in die Fahrzeugförderung im kommunalen ÖPNV.
  • Die Ausbildungsverkehr-Pauschale fließt ebenfalls an die Kreise und kreisfreien Städte als Aufgabenträger und dient der Förderung des Ausbildungsverkehrs.
  • Die SPNV-Pauschale umfasst die Mittel zur Finanzierung des SPNV-Leistungsangebotes sowie die Aufgabenträgerpauschale SPNV.
  • Die pauschalierte Investitionsförderung umfasst einen Teil der Zuwendungen für ÖPNV-Infrastrukturinvestitionen.

Insgesamt werden die Antrags- und Nachweisverfahren für die jeweiligen Aufgabenträger bzw. Verkehrsunternehmen als Mittelempfänger vereinfacht. Sie erhalten deutlich mehr Spielraum für die Verwendung der Pauschalen und entscheiden nun in großen Teilen vor Ort, wie sie das Geld einsetzen wollen. Natürlich bleibt die grundsätzliche Zweckbindung für den ÖPNV erhalten.

Investitionen im besonderen Landesinteresse

Das Land ist auch weiterhin bei überregional bedeutenden Infrastrukturinvestitionen gefordert. Im "ÖPNV-Infrastrukturfinanzierungsplan" finden sich unter anderem Maßnahmen an Großbahnhöfen, die Modernisierungsoffensive für kleinere Bahnhöfe (MOF 2), Modernisierungen an Bahnhöfen zum Ausbau der Barrierefreiheit sowie der Verbesserung der Aufenthaltsqualität (MOF 3) oder Investitionen in neue Technologien.

SPNV-Netz im besonderen Landesinteresse

Auch dort, wo eine übergreifende Koordination gefragt ist, kommt dem Land eine besondere Rolle zu. So legt es im Einvernehmen mit den drei SPNV-Kooperationsräumen ein „SPNV-Netz im besonderen Landesinteresse“ fest. Es umfasst überregionale, für die Erschließung aller Landesteile wichtige Verbindungen, sichert ein Netz lang laufender, schneller Verbindungen zwischen den Oberzentren und stärkt regionale Standorte, indem es diese an die Ballungszentren anbindet. So garantiert es eine interregionale Erreichbarkeit, die die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Landes stärkt. Das Netz in besonderem Landesinteresse umfasst höchstens 40 Millionen Zugkilometer. Es muss von den SPNV-Aufgabenträgern bestellt werden; wird aber vom jeweiligen Kooperationsraum gemeinsam mit dem übrigen Netz verwaltet und aus der SPNV-Pauschale finanziert.

Zuwendungen für den barrierefreien Haltestellenausbau

Eine Grundvoraussetzung für moderne, vernetzte, intermodale Mobilität ist eine barrierefreie Gestaltung und Verknüpfung der Verkehrsträger. Die Landesregierung unternimmt zahlreiche Anstrengungen und unterstützt die Kommunen in ihrer Aufgabe, den ÖPNV barrierefrei zu gestalten. Das Land fördert deswegen seit der letzten Novelle des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2016 zusätzlich die barrierefreie Gestaltung von Stadt-, Straßenbahn- und Bushaltestellen im besonderen Landesinteresse. Bisher wurden ca. 220 Millionen € an Zuwendungen für die Kommunen bereitgestellt.
Weiterhin unterstützt das Land NRW die drei Zweckverbände VRR, go.Rheinland und NWL mit jährlich insgesamt 150 Millionen €, welche im Rahmen von §12 ÖPNVG NRW zur Verfügung gestellt werden. Mithilfe eines Teils dieser Mittel wird ebenfalls der barrierefreie Ausbau von Haltestellen von Seiten der Zweckverbände vorangetrieben.
Zusätzlich zu den Fördertöpfen des Landes kann auch über den Bund im Rahmen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) eine Förderung generiert werden. Bei Förderung über das GVFG beteiligt sich das Land NRW anteilig an der Zuwendung.  

Zuwendungen für die Grunderneuerung der Infrastruktur für Stadt- und Straßenbahnen

Das Land Nordrhein-Westfalen setzt sich für einen attraktiven und vernetzten ÖPNV in den Kommunen ein, der sich an den Mobilitätsbedürfnissen der Nutzerinnen und Nutzer orientiert.
Der Mobilitätssektor wird zudem seinen Beitrag zur Reduktion von Emissionen nur mit modernen Stadt- und Straßenbahnnetzen leisten können. Die jetzt anstehende Erneuerung der Netze bietet die Möglichkeit, die infrastrukturellen Voraussetzungen für vernetzte Mobilität im ÖPNV zu schaffen.
Das Land fördert daher die Maßnahmen für die Erneuerung der Stadt- und Straßenbahnnetze mit bis zu einer Milliarde Euro bis 2031. Im Jahr 2021 wurden die kompletten Maßnahmenpläne im Umfang von 3 Mrd. € vom Bund in das GVFG übernommen, was den Verkehrsunternehmen einen erhöhten Fördersatz von 60% anstatt 40% ermöglicht. Im Zeitraum von 2020 bis 2023 wurden Maßnahmenpakete mit Gesamtkosten in der Höhe von 341 Millionen € bewilligt. 
 

Kompetenzcenter

Um die landesweite Koordination und Beratung der Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen zu zentralen Themen sicherzustellen, fördert das Land insgesamt 4 Kompetenzcenter (KC), die bei den unterschiedlichen Kooperationsräumen angesiedelt sind:

  • Kompetenzcenter Digitalisierung (KC D)
  • Kompetenzcenter Integraler Taktfahrplan (KC ITF)
  • Kompetenzcenter Marketing (KC M)
  • Kompetenzcenter Sicherheit (KC S)

Weiterführende Informationen