wir.bewegen.nrw 
Umwelt. Naturschutz. Verkehr

Grüne Infrastruktur

Bildcollage zum Thema "Grüne Infrastruktur". Grafik: MKULNV NRW

Grüne Infrastruktur

Grüne Infrastruktur beschreibt ein strategisch geplantes Netzwerk natürlicher und naturnaher Flächen mit unterschiedlichen Umweltmerkmalen, das mit Blick auf die Bereitstellung eines breiten Spektrums an Ökosystemdienstleistungen angelegt ist und bewirtschaftet wird. Es kann sich im urbanen oder im ländlichen Raum befinden. Die Entwicklung der grünen Infrastruktur in NRW wird über verschiedene (temporäre) Förderangebote unterstützt.

EFRE Grüne Infrastruktur NRW (2021-2027)

In NRW liegen trotz des hohen Urbanisierungsgrades viele ökologisch wertvolle Flächen, die eine große Rolle bei Schutz und Bewirtschaftung empfindlicher Ökosysteme und der biologischen Vielfalt spielen. Manche dieser Flächen sind über die verschiedenen Schutzgebietskategorien oder den Biotopverbund erfasst und erfüllen im System der grünen Infrastruktur wichtige Funktionen, z.B. für den Artenschutz. Solche Elemente der grünen Infrastruktur und weitere Flächen mit hohem ökologischen Potenzial lassen sich auch im Siedlungsbereich und dessen direktem Umland finden. Diese gilt es zu sichern, wiederherzustellen, zu entwickeln, untereinander im urbanen Raum sowie mit Flächen im ländlichen Raum zu vernetzen und neu zu schaffen.

Ziel der EFRE-Fördermaßnahme „Grüne Infrastruktur“ ist, Biodiversität und Ökosysteme in NRW, insbesondere im Siedlungsbereich und dessen direktem Umland zugunsten von Natur und Mensch zu stärken. Dazu sollen investive Maßnahmen für Erhalt, Wiederherstellung, Aufwertung und Vernetzung grüner Infrastrukturen gefördert werden. Im Zentrum stehen dabei naturnahe und naturbasierte Vorhaben. Indem neue Grün- und Freiräume geschaffen und mit bestehenden Elementen der grünen Infrastruktur verbunden werden, entstehen Lebensräume und Wanderkorridore für Tiere und Pflanzen. Damit werden die heimische Biodiversität und der Biotopverbund weiterentwickelt und ein Beitrag zur Umsetzung der Biodiversitätsstrategie NRW geleistet. Zudem sollen durch die Aufwertung und Neuanlage von naturnahen Grün- und Freiräumen Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten entstehen. Auch sollen naturbasierte Lösungen gefördert werden, die die Umweltverschmutzung, wie z.B. der Luft oder Lärmbelastungen abmildern. Dies soll insbesondere gesündere Lebensbedingungen unterstützen. Geeignete investive Maßnahmen können mit Informations- und Bildungsangeboten gekoppelt werden, um das Verständnis der Menschen für die Bedeutung des Naturkapitals weiter zu erhöhen.

Was wird gefördert?

Zuwendungsfähig sind Vorhaben in Nordrhein-Westfalen zur Sicherung, Wiederherstellung, Schaffung, Entwicklung und Vernetzung von Elementen der grünen Infrastruktur entsprechend Nummer 2 der „Grüne-Infrastruktur-Richtlinien – GI RL“, mit Ausnahme von Nummer 2l.

Wer ist antragsberechtigt?

• Kommunen

• Kommunale Einrichtungen und Unternehmen

• Forschungs- und Bildungseinrichtungen

• Vereine und Stiftungen

Förderbekanntmachung

Weiterführende Informationen zu den Fördergegenständen, den Zuwendungsvoraussetzungen, dem Antragsverfahren sowie den Ansprechpersonen bei den Bezirksregierungen sind der Förderbekanntmachung zu entnehmen.

An folgenden Terminen finden Informationsveranstaltungen zum Förderprogramm bei den Bezirksregierungen statt. Die Einladung erfolgt durch die jeweilige Bezirksregierung.

  • 06.11.2023 in Arnsberg

  • 13.11.2023 in Düsseldorf

  • 14.11.2023 in Detmold

  • 16.11.2023 in Köln

  • 23.11.2023 in Münster

Antragstellung/ Fristen

Anträge können fortlaufend ab dem 23. Oktober 2023 und vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel letztmalig bis zum 31. Dezember 2025 über das EFRE.NRW.Online Portal gestellt werden. Vollständige Anträge werden durch die Bezirksregierungen in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet.

Es wird ausdrücklich empfohlen, sich vor der Antragseinreichung von der zuständigen Bezirksregierung beraten zu lassen.

Weitere Informationen:

Ansprechperson im Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen: Herr Jost Wilker, Tel.: 0211 / 4566-248, jost.wilker [at] mulnv.nrw.de (jost[dot]wilker[at]mulnv[dot]nrw[dot]de)

EFRE Aufruf Grüne Infrastruktur NRW (2014-2020)

In der EFRE Förderperiode 2014-2020 sind über den Aufruf „Grüne Infrastruktur NRW“ knapp 60 Vorhaben aus zehn integrierten Handlungskonzepten mit einem Investitionsvolumen in Höhe von rund 88 Millionen Euro gefördert worden.