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Umwelt. Naturschutz. Verkehr

Grundwasser und Landwirtschaft

Düngen mit Festmist. Foto: Hans-Willi Niermann / panthermedia.net

Grundwasser und Landwirtschaft

Die Landwirtschaft wird in den letzten Jahrzehnten deutlich intensiver betrieben, als früher üblich. Aus wasserwirtschaftlicher Sicht bedenklich ist der häufig zu hohe Stickstoffeinsatz bei der Düngung. Ein wichtiger Faktor ist dabei der verstärkte Anbau von Mais zur Verwendung in Biogasanlagen. Bis zur Einführung von agrarförderrechtlichen Regelungen zur Erhaltung von Dauergrünland in 2011 war dies in NRW auch verbunden mit einer Umwandlung von Grünland in Ackerbauflächen.

Schutz der Gewässer vor landwirtschaftlichen Einflüssen

Wird zu stark gedüngt, gelangt mehr Stickstoff in den Boden, als die Pflanzen physiologisch aufzunehmen in der Lage sind. Die Überschüsse gelangen über das Sickerwasser ins Grundwasser. Auch durch den Grünlandumbruch werden große Mengen an Stickstoff aus den Pflanzen und anderen organischen Bodenbestandteilen freigesetzt. Dies wirkt sich teilweise auch noch lange Zeit später nachteilig auf die Grundwasserqualität aus. Sogar einige mittlerweile verbotenen Pflanzenschutzmittel sind auch heute noch im Grundwasser nachweisbar. Zentraler Anknüpfungspunkt, um den Zustand des Grundwassers im Zusammenhang mit der landwirtschaftlichen Tätigkeit zu verbessern, sind die dünge- und pflanzenschutzrechtlichen Regelungen auf Bundesebene. Die Düngeverordnung bestimmt verbindlich die Grundsätze der guten fachlichen Praxis bei der Anwendung von Düngemitteln. Düngemittel sind danach zeitlich und mengenmäßig so auszubringen, dass alle Nährstoffe von den Pflanzen weitestgehend aufgenommen werden können und Einträge in die Gewässer durch überschüssige Nährstoffanteile vermieden werden. Pflanzenschutzmittel unterliegen bei ihrer Zulassung strengen Prüfverfahren. Darüber hinaus legt das Pflanzenschutzgesetz auch Regeln für die Anwendung fest, damit bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier und auf das Grundwasser sowie keine sonstigen Auswirkungen auf den Naturhaushalt haben, die nach dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse nicht vertretbar sind. Seit 2015 müssen alle beruflichen Anwenderinnen und Anwender von Pflanzenschutzmitteln einen sog. Sachkundenachweis besitzen. Dieser beinhaltet eine Fort-und Weiterbildungsverpflichtung, um die Pflanzenschutz-Sachkunde aktuell zu halten. Im Zuge des Bewirtschaftungsplans 2016-2021 zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) wurde ein umfassendes Maßnahmenprogramm entwickelt bzw. fortgeschrieben, um den erkannten Belastungsfaktoren für Grund- und Oberflächengewässer zu begegnen. Dieses Maßnahmenprogramm wird aktuell umgesetzt.

Weitere Informationen:

Nitrat-Bericht und Nährstoffbericht für NRW

Im Auftrag des NRW-Umweltministeriums hat die Landwirtschaftskammer NRW im Jahr 2014 erstmals den "NRW-Nährstoffbericht" erstellt. Dafür wurde der Nährstoffanfall von Stickstoff und Phosphat aus der Tierhaltung, aus Gärresten von Biogasanlagen und Klärschlamm auf Kreisebene ermittelt. Dabei wurden auch erstmals Daten der sogenannten Wirtschaftsdünger-Datenbank genutzt: Seit 2013 muss jeder, der organische Düngemittel wie Gülle, Mist oder Gärreste in Verkehr bringt, die abgegebene Menge sowie alle Abnehmer dieser Düngemittel an die Wirtschaftsdünger-Datenbank der NRW-Landwirtschaftskammer melden. Mit Hilfe dieser Daten konnte kreisscharf die in Gülle enthaltene Menge der beiden Nährstoffe Stickstoff und Phosphat ermittelt werden, die durchschnittlich auf landwirtschaftliche Flächen ausgebracht wird. Diesen Mengen an Nährstoffen wurde der Nährstoffentzug durch den Anbau von Pflanzen gegenüber gestellt. Das Ergebnis waren Nährstoffbilanzen auf Kreisebene. Das Ziel der Erhebung war, den regionalen Nährstoffanfall unter Berücksichtigung der Nährstoffströme zwischen den landwirtschaftlichen Betrieben nachvollziehbar und transparent zu machen. Nach dem aktuellen Nährstoffbericht für das Jahr 2016 sind 185.000 Tonnen Stickstoff und 69.000 Tonnen Phosphor aus Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft angefallen. Aufgrund einer ausgewogeneren regionalen Verteilung durch überregionale Transporte lag 2016, anders als 2013, kein Kreis über dem nach alter Düngeverordnung zulässigen Wert von 170 kg Stickstoff tierischer Herkunft je Hektar landwirtschaftliche Fläche. Die Menge der in NRW anfallenden Stickstoffmengen aus Wirtschaftsdünger liegt deutlich unter dem Stickstoffentzug mit den angebauten Pflanzen und führt daher grundsätzlich nicht zu einer Überdüngung. Berücksichtigt man jedoch den zusätzlichen Einsatz von Mineraldüngern wurden 2016 im Landesdurchschnitt 59 kg Stickstoff und 6 kg Phosphor je Hektar über dem Entzug gedüngt. Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass es 2016 witterungsbedingt eine schlechte Ernte und dadurch eine geringere Nährstoffabfuhr gab. Unter Berücksichtigung der Bedingungen der neuen Düngeverordnung gibt es aber beim Mineraldüngereinsatz noch einen deutlichen Optimierungsbedarf. Durch den optimalen Einsatz und Aufbereitung der Wirtschaftsdünger könnte Mineraldünger eingespart werden. Der Nährstoffbericht wird auch zukünftig alle drei Jahre fortgeschrieben.

Beratung und Förderung

Um die Betreiberinnen und Betreiber landwirtschaftlicher und gartenbaulicher Betriebe in besonders belasteten Gebieten besser zu informieren, bietet die Landwirtschaftskammer NRW im Auftrag der Landesregierung auf freiwilliger Grundlage eine Grund-, Regional- und Individualberatung an. Diese Beratung umfasst auch die Einrichtung von Modellbetrieben verschiedener Betriebstypen und Bewirtschaftungsformen. Das Beratungskonzept umfasst auch Problemstellungen an Oberflächengewässern und ist stärker auf die Umstellung zu ökologischem Landbau ausgerichtet. Unterstützt wird die Arbeit der derzeit 40 Beraterinnen und Berater der Landwirtschaftskammer NRW durch spezielle Förderprogramme, zum Beispiel für den Zwischenfruchtanbau in den betroffenen Gebieten. Auch die Wasserversorger bieten entsprechende Service-Leistungen für die landwirtschaftlichen Betreibe an und treffen in den sogenannten „Trinkwasserschutzkooperationen“ regionale Vereinbarungen mit der Landwirtschaft zur Verbesserung der Situation in Wasserschutzgebieten ein. Zusätzlich werden besonders wasserschonende Bewirtschaftungsweisen wie z.B. Zwischenfruchtanbau im Rahmen der Agrarumweltmaßnahmen gefördert. Die Ausweisung von Wasserschutzgebieten und die Etablierung von Kooperationsvereinbarungen zwischen Wasserversorgern und den landwirtschaftlichen Betrieben tragen ebenfalls zur Verbesserung der Nitratsituation bei. Weiter verhindert die Förderung von innovativer Technik, z.B. von Stickstoffsensoren, dass über den Bedarf der Kulturen hinaus gedüngt wird und überschüssige Düngemittel so in Grund- oder Oberflächengewässer ausgewaschen werden können.