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Umwelt. Naturschutz. Verkehr

Hochwasserschutz nach EU-Richtlinie und Wasserhaushaltsgesetz

Rhein bei Hochwasser.

Hochwasserschutz nach EU-Richtlinie und Wasserhaushaltsgesetz

Im Dezember 2015 wurden die ersten Hochwasserrisikomanagementpläne für die nordrhein-westfälischen Teile der Flussgebiete von Rhein, Maas, Ems und Weser veröffentlicht. Ziel der Pläne ist es, über bestehende Gefahren zu informieren und Maßnahmen zu erfassen und abzustimmen, um hochwasserbedingte Risiken für die menschliche Gesundheit, die Umwelt, Infrastruktur und Eigentum zu verringern oder zu bewältigen.

Landesweites Hochwasserrisikomanagement

Nordrhein-Westfalen unternimmt seit vielen Jahren erhebliche Anstrengungen, um Menschen, Umwelt, Wirtschafts- und Kulturgüter vor den Gefahren durch Hochwasser zu schützen. Neben baulichen Maßnahmen kommt dabei der Kartierung von Risiken, der Information der betroffenen Bürgerinnen und Bürger, der Vorsorgeplanung sowie der hochwassergerechten Entwicklungsplanung eine zentrale Bedeutung zu. Im Rahmen der Umsetzung der europäischen Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken werden diese Aktivitäten verstärkt. Sie wurde mit der Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) zum 1. März 2010 in nationales Recht überführt. Das Landesumweltministerium koordiniert die Umsetzung in NRW.

Hochwasserrisikomanagementpläne

Im Dezember 2015 wurden die ersten, in einem mehrjährigen Prozess erarbeiteten Hochwasserrisikomanagementpläne für die nordrhein-westfälischen Teile der Flussgebiete von Rhein, Maas, Ems und Weser veröffentlicht. Ziel dieser Pläne ist es, über bestehende Gefahren zu informieren und Maßnahmen unterschiedlicher Akteure zu erfassen und abzustimmen, um hochwasserbedingte Risiken für die menschliche Gesundheit, die Umwelt, Infrastrukturen und Eigentum zu verringern und zu bewältigen. Damit werden die seit vielen Jahren auf allen Ebenen des Landes bestehenden Aktivitäten zum Hochwasserschutz und zur Hochwasservorsorge fortgeführt und im Sinne eines umfassenden Managements zum Umgang mit den Risiken erweitert. Die Pläne benennen Ziele und Maßnahmen für alle Handlungsbereiche – von der städtebaulichen Planung bis zur Gefahrenabwehr –, die im Zusammenhang mit Hochwasser in der jeweiligen Region relevant sind. Sie gelten jeweils sechs Jahre (erster Zeitraum 2015 – 2021) und werden in diesem Zeitzyklus fortgeschrieben. Detaillierte Informationen zu den geplanten, in Umsetzung befindlichen oder bereits umgesetzten Maßnahmen sind den zusätzlich zu den Hochwasserrisikomanagementplänen erstellten Steckbriefen für die Kommunen zu entnehmen. Sie enthalten alle für das Gebiet der jeweiligen Kommune relevanten Maßnahmen.

Hochwasserschutz im Wasserhaushaltsgesetz

Die Umsetzung der Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes zum Hochwasserschutz war in drei Arbeitsschritte unterteilt:
  • bis Dezember 2011: Vorläufige Bewertung und Bestimmung der Gewässer, in denen Hochwasser eine erhebliche Gefahr für menschliche Gesundheit, Umwelt, Kulturerbe, wirtschaftliche Tätigkeiten oder Sachwerte darstellen können (sogenannte Risikogebiete)
  • bis Dezember 2013: Erstellung von Hochwassergefahren- und –risikokarten für diese Gewässer
  • bis Dezember 2015: Erstellung von Hochwasserrisikomanagementplänen für diese Gewässer
Dieser Zyklus wiederholt sich in einem 6-jährlichen Turnus, die Arbeitsschritte werden also in regelmäßigen Abständen geprüft und gegebenenfalls aktualisiert. Für den 2. Zyklus stehen folgende Fristen bereits fest:
  • bis Dezember 2018: Fortschreibung der vorläufigen Bewertung und Bestimmung der Gewässer, in denen Hochwasser eine erhebliche Gefahr für menschliche Gesundheit, Umwelt, Kulturerbe, wirtschaftliche Tätigkeiten oder Sachwerte darstellen können (sogenannte Risikogebiete)
  • bis Dezember 2019: Fortschreibung der Hochwassergefahren- und -risikokarten für diese Gewässer
  • bis Dezember 2021: Fortschreibung der Hochwasserrisikomanagementplänen für diese Gewässer
Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz steuert den Gesamtprozess in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden, anderen Betroffenen und den interessierten Institutionen.
Vorläufige Bewertung und Bestimmung der Risikogewässer
Seit Dezember 2011 hatte für die nordrhein-westfälischen Gewässer der "Bericht zur vorläufigen Bewertung nach der EG-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (EG-HWRM-RL) in NRW" vorgelegen. Bei 448 Gewässern mit einer Länge von rund 6.000 Kilometern wurde ein erhebliches Hochwasserrisiko festgestellt.
Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten
Für die Gewässerstrecken hatten die Bezirksregierungen bis Ende 2013 Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten erstellt. Erstere informieren über die Ausdehnung und Tiefe einer möglichen Überflutung. Letztere zeigen auf, wo zum Beispiel Wohn- und Industriegebäude oder Verkehrswege und Versorgungseinrichtungen betroffen sein können. Auf der Grundlage dieser Informationen wurden die Hochwasserrisikomanagementpläne von den Bezirksregierungen gemeinsam mit allen zuständigen Akteuren (zum Beispiel Kommunen, Wasser- und Deichverbänden, andere interessierte Stellen) erarbeitet.

Förderrichtlinie Hochwasserrisikomanagement und Wasserrahmenrichtlinie

Die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen der Wasserwirtschaft sind im Jahr 2017 überarbeitet worden. Sie sind Grundlage für die Förderung von Maßnahmen des Hochwasserrisikomanagements und von Gewässerrenaturierungsmaßnahmen und Durchgängigkeitsmaßnahmen im Rahmen des Programms "Lebendige Gewässer".