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Gleichstellung und Gender Mainstreaming im Ministerium

Gleichstellung und Gender Mainstreaming im Ministerium

"Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin." (Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland)

Auf gesetzlicher Grundlage

Ziel des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen ist es, das Grundrecht der Gleichberechtigung von Frauen und Männern für den Bereich des Öffentlichen Dienstes zu verwirklichen. Nach Maßgabe des Gesetzes und weiterer Vorschriften zur Gleichstellung von Frauen und Männern werden Frauen gefördert, um bestehende Benachteiligungen abzubauen. Ziel des Gesetzes ist auch, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer zu verbessern.

Das Landesgleichstellungsgesetz regelt auch die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten. Sie ist Teil der Verwaltung und unterstützt die Dienststelle bei der Ausführung des Gesetzes sowie aller Vorschriften und Maßnahmen, die Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frau und Mann haben oder haben können. Dies gilt insbesondere für soziale, organisatorische und personelle Maßnahmen, insbesondere bei Stellenausschreibungen, Personalauswahlverfahren und Vorstellungsgesprächen, bei Beurteilungsbesprechungen sowie bei der Aufstellung und Bearbeitung des Gleichstellungsplans.

Im Ministerium werden die Gleichstellungsaufgaben im Referat 01 für die Gleichstellung von Frau und Mann von Carolin König als Gleichstellungsbeauftragten wahrgenommen.

Rechtsstellung der Gleichstellungsbeauftragten

Die Gleichstellungsbeauftragte nimmt ihre Aufgabe als Angehörige der Verwaltung der Dienststelle wahr. Dabei ist sie von fachlichen Weisungen frei und entscheidet insbesondere über den Vorrang ihrer Aufgabenwahrnehmung. Die Gleichstellungsbeauftragte unterstützt und berät die Dienststelle und wirkt mit bei der Ausführung dieses Gesetzes sowie aller Vorschriften und Maßnahmen, die Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frau und Mann haben oder haben können. Ihre Mitwirkung bezieht sich insbesondere auf:

  • personelle Maßnahmen, einschließlich Stellenausschreibungen, Auswahlverfahren und Vorstellungsgespräche,
  • organisatorische Maßnahmen, soziale Maßnahmen,
  • die Aufstellung und Änderung des Gleichstellungsplans sowie die Erstellung des Berichts über die Umsetzung des Gleichstellungsplans oder die Konzeption von alternativen Modellen nach § 6a und
  • Planungsvorhaben von grundsätzlicher Bedeutung für die Beschäftigungsverhältnisse oder die Arbeitsbedingungen in der Dienststelle.

Bestellung der Gleichstellungsbeauftragten

Jede Dienststelle mit mindestens 20 Beschäftigten bestellt eine Gleichstellungsbeauftragte und mindestens eine Stellvertreterin. Die Bestellung erfolgt nach vorheriger Ausschreibung oder Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens. Die stellvertretenden Gleichstellungsbeauftragten haben im Vertretungsfall dieselben Rechte und Pflichten wie die Gleichstellungsbeauftragte selbst. Als Gleichstellungsbeauftragte ist eine Frau zu bestellen. Ihre fachliche Qualifikation soll den umfassenden Anforderungen ihres Aufgabengebietes gerecht werden.

Familienfreundlicher Arbeitsplatz im Ministerium

Die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben hat im Ministerium einen hohen Stellenwert. Familienfreundliche Personalpolitik ist vor dem Hintergrund des demografischen Wandels für uns besonders wichtig. Um den Beschäftigen in der Kinderbetreuung Beratung und Unterstützung anbieten zu können, wurde ein externer Beratungs- und Vermittlungsservice beauftragt. Darüber hinaus steht den Beschäftigten ein gut ausgestattetes Eltern-Kind-Büro für kurzfristige Betreuungsnotfälle zur Verfügung.

Auch für Beschäftigte mit pflegebedürftigen Angehörigen gibt es Hilfestellung durch einen Informations- und Beratungsservice, den das Ministerium bietet. Denn häufig sind zuhause mittlerweile nicht nur Kinder zu betreuen, sondern auch ältere Erwachsene. Für viele Beschäftigte bieten ein Telearbeitsplatz und befristete Teilzeitregelungen gute Möglichkeiten, Familie und Beruf miteinander zu vereinbaren.

In Notfällen steht ein Eltern-Kind-Büro zur Verfügung. (Foto: kzenon/Panthermedia)
In Notfällen steht ein Eltern-Kind-Büro zur Verfügung. (Foto: kzenon/Panthermedia)

Stichwort "Gender Mainstreaming"

Der Begriff "Gender Mainstreaming" (kurz GM) hat sich als international anerkannter Begriff etabliert. Im Deutschen gibt es dafür keine ähnlich prägnante Entsprechung. "Gender" heißt "soziales Geschlecht". Die englische Sprache unterscheidet zwischen biologischem Geschlecht (sex) und sozialem Geschlecht (gender). Gender bezeichnet also die Vielfalt der gesellschaftlich und kulturell hergestellten Geschlechter-Rollen. Diese sozialen Rollen sind erlernt und können damit auch verändert werden. "Mainstreaming" heißt wörtlich übersetzt "Hauptströmung". Das geschlechterbewusste Vorgehen wird damit zu einem selbstverständlichen Qualitätsmerkmal für das professionelle Verwaltungshandeln aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Es ist Bestandteil der Ziele und Dienstleistungen des Ministeriums. Gender Mainstreaming ist eine Handlungsstrategie, die eine Neugestaltung der Geschlechterverhältnisse erreichen will. Sie strebt an, bei allen fachlichen und politischen Vorhaben die unterschiedlichen Lebenssituationen von Frauen und Männern von vornherein zu berücksichtigen. Es ist zu prüfen, ob und wie sich eine Maßnahme auf das Geschlechterverhältnis auswirkt. Gender Mainstreaming bezieht ausdrücklich Frauen und Männer in den Prozess ein. Gender Mainstreaming wird vor allem in öffentlichen Verwaltungen angewendet und ist langfristig angelegt. Die Einführung erfolgt Top-down: Zuerst bekennt sich die politische Spitze einer Organisation zur Einführung von Gender Mainstreaming und beschließt, wie die Prozesse gesteuert und evaluiert werden. Im Ministerium wird die Unterstützung der Umsetzung von Gender Mainstreaming von der Gender Mainstreaming Beauftragten wahrgenommen.

Gender Mainstreaming im beruflichen Alltag. Foto: Henry Smits-Bode/Panthermedia.net
Gender Mainstreaming im beruflichen Alltag. Foto: Henry Smits-Bode/Panthermedia.net

Gleichstellungsbeauftragte des Ministeriums

Carolin König
Tel.: 0211 / 4566-962