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Umwelt. Naturschutz. Verkehr

Planfeststellungsbeschluss für bauliche Erweiterungen am Flughafen Köln/Bonn erlassen

Großflugzeug im Landesanflug.

Planfeststellungsbeschluss für bauliche Erweiterungen am Flughafen Köln/Bonn erlassen

14.02.2024

Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV NRW) hat am 31. Januar 2024 den Planfeststellungsbeschluss für bauliche Veränderungen am Verkehrsflughafen Köln/Bonn erlassen. Mit dieser Entscheidung wird nunmehr die Nutzung vorhandener, jedoch bislang nicht zugelassener Vorfeldflächen für Flugzeug-Abstellpositionen genehmigt.

Darüber hinaus beinhaltet der Beschluss die planerische Standortsicherung für Hochbauten auf dem Flughafengelände und schafft so einen rechtlichen Rahmen für die Errichtung etwa von Frachthallen, Dienst- oder Verwaltungsgebäuden. Die entsprechenden Baugenehmigungen für die Errichtung oder Änderung der Gebäude muss die Flughafen Köln/Bonn GmbH bei der zuständigen Baubehörde gesondert beantragen. 

Betriebliche Regelungen zum Tag- und Nachtflugverkehr oder Fragen des Kapazitätsausbaus zur Verkehrssteigerung waren nicht Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens.

Dem Antrag der Flughafen Köln/Bonn GmbH aus dem Jahre 2016 war letztlich stattzugeben, weil insbesondere den Baumaßnahmen (umwelt-)rechtliche Vorgaben, unter anderem zum Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner vor Fluglärm, nicht entgegenstehen.

Hervorzuheben ist, dass die Baumaßnahmen nicht mehr Flugverkehr verursachen, sondern der Optimierung von Betriebsabläufen, der Verkehrssicherheit und der Möglichkeit zur Sanierung des Gebäudebestandes dienen. Die Planfeststellungsbehörde hat der Flughafenbetreiberin Nebenbestimmungen auferlegt, um sicherzustellen, dass die Baumaßnahmen nicht zu einem Anstieg der Flugbewegungen führen können, der über die genehmigte Kapazität des Flughafens hinausgeht. 

 

Weiterführende Informationen

Die (förmliche) Bekanntmachung gegenüber der Öffentlichkeit und den am Verfahren Beteiligten wird aus Verfahrensgründen später erfolgen. Über den konkreten Zeitpunkt wird rechtzeitig informiert. Erst die öffentliche Bekanntmachung löst den Fristlauf für Klagen aus. Darüber hinaus wird der Planfeststellungsbeschluss zu Informationszwecken auch im Internet veröffentlicht werden: 

Thema Flugbetrieb