Pressemitteilung
Dienstag, 29. Dezember 2020
Gifttiergesetz tritt in Kraft: Die Haltung giftiger Tiere muss bis Ende Juni 2021 gemeldet werden
Dem neuen Gifttiergesetz unterfallen bestimmte Arten von Giftschlangen, Skorpionen und Spinnen, die aufgrund ihrer Giftwirkung nach Bissen oder Stichen zu einer erheblichen Gefahr für den Menschen werden können.