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Tempo 30: 967 Kommunen fordern mehr Handlungsspielraum bei der Einführung

Tempo 30: 967 Kommunen fordern mehr Handlungsspielraum bei der Einführung

967 Kommunen haben sich mittlerweile bundesweit der Initiative "Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten" angeschlossen.. Die vor zwei Jahren unter anderem von den Städten Aachen und Münster gegründete Initiative setzt sich gegenüber dem Bund dafür ein, dass die Kommunen selbst darüber entscheiden dürfen, wann und wo Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30 km/h angeordnet werden dürfen.

10.10.2023

967 Kommunen haben sich mittlerweile bundesweit der Initiative "Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten" angeschlossen. Sie fordert mehr Handlungsspielraum bei der Anordnung von Tempo 30 in den Städten. Die vor zwei Jahren unter anderem von den Städten Aachen und Münster gegründete Initiative setzt sich gegenüber dem Bund dafür ein, dass die Kommunen selbst darüber entscheiden dürfen, wann und wo Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30 km/h angeordnet werden dürfen.

Auch die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen setzt sich im Rahmen der Novellierung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) dafür ein, den Kommunen künftig mehr Handlungsfreiheit zur Steigerung der Verkehrssicherheit und der Aufenthaltsqualität zu gewähren. Den Straßenverkehrsbehörden soll ermöglicht werden, dass sie dort, wo sie es für notwendig erachten, in eigenem Ermessen Tempo 30 erleichtert anordnen können, insbesondere im Zuge von innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen. Deshalb hat Nordrhein-Westfalen im Rahmen der Verkehrsministerkonferenz (VMK) bereits im März dieses Jahres als Vorsitzland der VMK einen Beschlussvorschlag eingebracht, mit dem die Bundesregierung aufgefordert wurde, die straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften so anzupassen, dass den örtlichen Straßenverkehrsbehörden mehr Handlungsfreiheit bei der Anordnung von Tempo 30 gewährt wird. Dem NRW-Beschlussvorschlag wurde mit großer Ländermehrheit zugestimmt.

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat im Sommer einen Arbeitsentwurf zur Änderung der StVO vorgestellt, der zwischenzeitlich in die offizielle Länderanhörung überführt wurde. Dieser sieht die erleichterte Anordnung von streckenbezogenem Tempo 30 auf kurzen Streckenabschnitten bis zu 500 Meter zwischen zwei vorhandenen Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30 km/h sowie im Bereich von Fußgängerüberwegen, Spielplätzen und hochfrequentierten Schulwegen vor.

NRW-Verkehrsminister Oliver Krischer, derzeit auch Vorsitzender der Verkehrsministerkonferenz, begrüßt, "dass die Bundesregierung sich endlich, wie im Ampel-Koalitionsvertrag auch vereinbart, des Themas Straßenverkehrsordnung angenommen hat. Generell geht es darum, den Kommunen mehr Handlungsfreiheit zu geben. Der Entwurf der Bundesregierung weist in die richtige Richtung, bleibt aber deutlich hinter den Erwartungen zurück. Die Kommunen können selbst am besten beurteilen, wo Tempobeschränkungen eingerichtet werden sollen. Das ist besser als starre und vor Ort nicht handhabbare Vorgaben aus Berlin oder Düsseldorf."

Auf der in dieser Woche in Köln stattfindenden Herbst-Verkehrsministerkonferenz (11./12. Oktober) wird das Thema "Mehr Flexibilität und Freiheit für die Städte bei Geschwindigkeitsbegrenzungen durch Tempo 30" erneut auf der Tagesordnung stehen.

"Natürlich soll keine Willkür herrschen, im Gegenteil, Kommunen müssen ihre Entscheidungen immer auch begründen. Der Bund ist zwei, drei kleine Schritte gegangen, aber die Länder wollen mehr", so Minister Krischer.