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Zahl der Woche: 106 Kommunen sind Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen e.V.

106 Kommunen in NRW der AGFS NRW e.V

Zahl der Woche: 106 Kommunen sind Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen e.V.

Verkehrsminister Oliver Krischer: „Rad- und Fußverkehr sind eine Säule der Mobilität der Zukunft. Für den Ausbau ist der Austausch zwischen engagierten Kommunen von essenzieller Bedeutung.“

04.04.2024

Die Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW e.V. (AGFS) wurde 1993 gegründet und besteht aus derzeit 106 Mitgliederkommunen. Sie ist ein kommunaler Verein und hat die Aufgabe, die Nahmobilität zu stärken. Die Basis hierfür bildet eine sichere, durchgängige und komfortable Infrastruktur für den Fuß- und Radverkehr. Das Umwelt- und Verkehrsministerium fördert die AGFS finanziell. 

„Der Rad- und der Fußverkehr sind zusammen mit dem Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) das Rückgrat unserer Mobilität der Zukunft. Die Landesregierung setzt sich deshalb für deren prioritären Ausbau ein. Bei der Förderung der Nahmobilität ist der Austausch zwischen engagierten Kommunen von essenzieller Bedeutung. Zuletzt wurde die Stadt Hamminkeln jüngstes Mitglied der AGFS“, sagt Umwelt- und Verkehrsminister Oliver Krischer.

In Hamminkeln wurden etwa Umlaufschranken und Poller beseitigt, Verkehrszeichen für Sackgassen und Radwege ausgetauscht, Markierungen aufgebracht und Hecken entlang von Gehwegen zurückgeschnitten. Außerdem punktet die Stadt mit einem umfassenden Angebot am Fahrradrastplatz Storchennest sowie der vorbildlichen Pflege und Instandhaltung der Wegweisung für den Radverkehr.

Städte, Gemeinden und Kreise, die in die Arbeitsgemeinschaft aufgenommen werden wollen, müssen einige Voraussetzungen erfüllen: Neben einem nahmobilitätsfreundlichen Gesamtkonzept sollten sie innovative, effektive und unkonventionelle Wege zur Lösung von Verkehrsproblemen bevorzugen sowie kommunalpolitisch deutliche Prioritäten für Nahmobilität setzen.

Interessierte Kommunen können einen Aufnahmeantrag einreichen und werden dann durch eine Auswahlkommission des Landes bereist und bewertet. Angelegt ist die Mitgliedschaft für einen Zeitraum von sieben Jahren; danach wird eine Neubewertung vorgenommen.

„Eine Mitgliedschaft in der AGFS lohnt sich für alle Städte und Gemeinden: Sie bietet und entwickelt Unterstützungsformate, sie erstellt Fachgrundlagen sowie Schulungs- und Fortbildungsformate, bietet Erfahrungsaustausch, Fachveranstaltungen und Wissensplattformen an und gibt Fachbroschüren heraus“, betont Umwelt- und Verkehrsminister Oliver Krischer.

Bereits veröffentlicht sind zum Beispiel Leitfäden zur Planung von Fahrradstraßen, zu kommunalen Stellplatzsatzungen oder zur Baustellenabsicherung im Bereich von Geh- und Radwegen. Interessierte erhalten außerdem Informationen zur Nutzung von Lastenrädern, E-Bikes, Pedelecs und E-Scootern.