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Zahl der Woche: Täglich 17 Kinder bei Verkehrsunfällen in Nordrhein-Westfalen betroffen

Täglich 17 Kinder bei Verkehrsunfällen in NRW betroffen.

Zahl der Woche: Täglich 17 Kinder bei Verkehrsunfällen in Nordrhein-Westfalen betroffen

Minister Krischer: "Kinder im Straßenverkehr brauchen unseren besonderen Schutz" - Neuer Schulstraßen-Erlass soll Sicherheit für Schulkinder erhöhen

22.02.2024

Die Unfallzahlen von Kindern und Jugendlichen im Straßenverkehr sind nach einem Rückgang im Corona-Jahr 2021 wieder deutlich angestiegen. Im Jahr 2022 sind in Nordrhein-Westfalen 6 080 Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren im Straßenverkehr verunglückt. Das waren 20,2 Prozent mehr als ein Jahr zuvor (2021: 5 057), aber 5,9 Prozent weniger als vor der Corona-Pandemie (2019: 6 462). Wie der Landesbetrieb "Information und Technik Nordrhein-Westfalen" als Statistisches Landesamt mitteilt, gab es damit 2022 im Durchschnitt täglich fast 17 verunfallte Kinder oder Jugendliche in diesem Alter. Die meisten Kinder und Jugendlichen unter 15 Jahren verunglückten 2022 mit dem Fahrrad (2 049), gefolgt vom Pkw-Insassen (1 787) und denen, die zu Fuß (1 564) unterwegs waren.

Die Zahl der Verkehrsunfälle zu vermindern, ist ein wichtiges Anliegen der Verkehrspolitik in Nordrhein-Westfalen. Die "Vision Zero", das langfristige Ziel, nach der kein Mensch im Straßenverkehr getötet oder schwer verletzt werden darf, verfolgt die Landesregierung unter anderem mit dem neuen Verkehrssicherheitsprogramm - und nun mit dem neuen Schulstraßen-Erlass für Nordrhein-Westfalen.

"Kinder sind die schwächsten Teilnehmer im Straßenverkehr. Sie müssen besonders geschützt werden" sagte Minister Oliver Krischer. "Deshalb haben wir als weitere Maßnahmen zur Verkehrssicherheit den neuen Schulstraßen-Erlass in Kraft gesetzt." Er ermöglicht, so genannte "Schulstraßen" oder Sicherheitszonen durch temporäre Sperrungen von Straßen für den Kfz-Verkehr im Nahbereich von Schulen einzurichten, um hierdurch die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler zu erhöhen.

Mehrere Verkehrsversuche in NRW haben gezeigt, dass durch temporäre Sicherheitszonen für 30 oder 45 Minuten zu Unterrichtsbeginn und -ende kritische Situationen entschärft werden können. Denn vor manchen Schulen kommt es neben dem Durchgangsverkehr gerade zu Beginn und Ende des Unterrichts regelmäßig zu kritischen Verkehrssituationen, auch durch den intensiven Bring- und Abholverkehr.

Mit dem neuen Schulstraßen-Erlass will das Ministerium nun rechtssicher diese Möglichkeit für alle Kommunen schaffen. Städte und Gemeinden entscheiden dabei selbst, ob sie für eine Schule davon Gebrauch davon machen wollen und organisieren deren Umsetzung im Rahmen der Regeln. Anlieger sind selbstverständlich von den Beschränkungen ausgenommen.

Die Entscheidung über die Einrichtung einer "Schulstraße" muss die Kommunen treffen. Bürgerinnen und Bürger können aber die Einrichtung einer solchen Schulstraße bei ihren Städten beantragen.