Immer mehr Bürgerbusse setzen auf flexible On-Demand-Lösungen
Land verlängert die Förderung für bedarfsgesteuerte Bürgerbusse: 10.000 Euro pro Vorhaben
Fast 150 Bürgerbusvereine ergänzen den Öffentlichen Personennahverkehr vor allem in ländlichen Regionen und städtischen Randlagen. Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (MUNV) unterstützt die Vereine mit einer jährlichen Organisationspauschale sowie mit Zuwendungen für Fahrzeugbeschaffungen. Seit Anfang 2023 fördert das Land auch die Einführung von bedarfsgesteuerten Bürgerbusverkehren („On-Demand“) mit einem Höchstbetrag von 10.000 Euro pro Bürgerbus für die Anschaffung von Software- und Hardware. Diese Förderung, die im Januar 2026 ausgelaufen wäre, wurde jetzt unbefristet verlängert. Die geltenden Bestimmungen bleiben unverändert, bis eine neue oder geänderte Regelung in Kraft tritt.
Der Bürgerbusverein Lüdinghausen zählt zu den ersten in Nordrhein-Westfalen, die das neue Förderangebot in Anspruch genommen haben. Seit November 2023 verkehrt der Bürgerbus dort bedarfsgesteuert – nach persönlicher Anforderung per Telefon oder Buchungs-App. Für seine erfolgreiche Umsetzung hatte der Bürgerbusverein den Mobilitätspreis.NRW 2024 erhalten. Mittlerweile haben zehn weitere Bürgerbusvereine die Förderung beantragt und gezeigt, wie zukunftsweisende Technologie und ehrenamtliches Engagement Hand in Hand gehen können. NRW-Verkehrsminister Oliver Krischer würdigt dieses Engagement: „Es freut mich, dass immer mehr Bürgerbusvereine den Umstieg auf On-Demand-Verkehr wagen und positive Erfahrungen machen.“ Das Verhältnis zwischen gefahrenen Fahrzeugkilometern und beförderten Fahrgästen hat sich in nahezu allen On-Demand-Betrieben verbessert – im Durchschnitt um 57%. „Die ersten Erfahrungen zeigen, dass bedarfsgesteuerte Verkehre nicht nur Betriebskosten und Leerfahrten reduzieren, sondern auch stärker auf individuelle Belange gerade auch von älteren Menschen eingehen können. Dies kann mehr Menschen dazu motivieren, auf das Auto zu verzichten“, erläutert Oliver Krischer.
Mittelfristig dürfen und sollen Bürgerbusse auch die just eingeführte landesweite On-Demand Ridepooling-Plattform rufmobil.nrw verwenden können, wenn die Einführung dieser App im professionellen Raum abgeschlossen ist. Bereits laufende bedarfsgesteuerte Bürgerbus-Betriebe mit anderen Systemen werden auch dann keinem Zwang der Umstellung unterliegen.