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Flugbetrieb, Sicherheit und Planung
Der Bau und Betrieb von Flugplätzen unterliegt detaillierten gesetzlichen Bestimmungen und wird von den zuständigen Behörden kontrolliert. Das ist in Nordrhein-Westfalen das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr als oberste Luftfahrtbehörde.