Pressemitteilung
Donnerstag, 29. März 2018
Nordrhein-Westfalen übernimmt Gebühren für die Untersuchung von Schwarzwild auf Trichinen
Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt ab dem 1. April 2018 die bei den Kreisen und kreisfreien Städten anfallenden Untersuchungsgebühren für die Trichinenuntersuchung bei Schwarzwild. Für das Jahr 2018 werden die Kommunen gebeten, keine Gebühren von Jägerinnen und Jägern für die verpflichtende Untersuchung zu erheben. Bisher war nur die Trichinen-Untersuchung von Frischlingen von den Gebühren befreit.