Pressemitteilung
Dienstag, 27. Februar 2018
Fahrverbote können nur die Ultima Ratio sein
Diesel-Fahrverbote sind nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nur zulässig, wenn sie die einzig geeignete Maßnahme zur Einhaltung von Stickoxid-Grenzwerten sind. Die Bezirksregierungen müssen nun prüfen, ob Fahrverbote zur Einhaltung der Grenzwerte erforderlich sind. Die Landesregierung will dies durch eine Vielzahl anderer Maßnahmen erreichen und sieht bei der Nachrüstung von Diesel-Fahrzeugen die Autoindustrie in der Pflicht.