Pressemitteilung
Donnerstag, 31. August 2017
Internetveröffentlichung von Antragsunterlagen: Sensible Daten von Industrieanlagen im Rahmen von Genehmigungsverfahren müssen nicht mehr im Internet veröffentlicht werden
Das NRW-Umweltministerium hat den Erlass der Vorgängerregierung aufgehoben, der die Genehmigungsbehörden verpflichtet hatte, Antragsunterlagen immissionsschutzrechtlicher Verfahren im Internet zu veröffentlichen. Er wird durch eine neue Regelung ersetzt, die berechtigten Anwohnerinteressen und wirtschaftlichen Interessen gleichermaßen gerecht wird. Große Unternehmen hatten um ihre Betriebsgeheimnisse gefürchtet und vor Sabotageakten gewarnt.