
Armleuchteralge
Armleuchteralgen (Characeae) sind keine „Algen“, sondern Unterwasserpflanzen, die den Boden von Gewässern mit klarem Wasser besiedeln. Dort verbessern sie durch Sauerstoffproduktion die Wasserqualität und bilden wichtige Lebensräume für Gewässerorganismen. Sie reagieren jedoch u.a. empfindlich auf Nährstoffeinträge und Gewässerverunreinigung, sodass bis auf zwei der mehr als 20 Arten mittlerweile alle Armleuchteralgen-Arten laut Roter Liste mindestens als „gefährdet“ in NRW gelten.
Hauptverbreitungsgebiet:
- ganz Nordrhein-Westfalen
Bestand:
- derzeit gefährdet in Nordrhein-Westfalen
Armleuchteralgen bilden Unterwasser-Wälder
Armleuchteralgen sehen aus wie „höhere“ Unterwasserpflanzen wie z.B. Hornkraut, Tausendblatt oder Wasserschlauch, gehören aber tatsächlich einer sehr alte Algengruppe an und besiedeln Süß- und Salzwasser. In Deutschland kommen 36 Arten vor, in NRW zurzeit noch 20. Weiterhin zunehmende Einträge stickstoff- und phosphorhaltiger Düngemittel reduzieren jedoch ihre Überlebenschancen. Armleuchteralgen können ganze Unterwasser-Wälder bilden und vielen Jungfischen und andere Organismen notwendigen Lebensraum bieten.
Die 20 verschiedenen Arten von Armleuchteralgen kommen in ganz Nordrhein-Westfalen vor: Sie besiedeln von künstlich angelegten Seen (z.B.: Auesee bei Wesel) bis hin zu sog. „Kleingewässern“ wie kleinen Tümpeln, die zeitweise auch austrocknen können, eine denkbar breite Palette stehender bzw. schwach fließender, sauberer Gewässer mit klarem Wasser.
Bis auf zwei Arten gelten alle Armleuchteralgen-Arten laut Roter Liste mindestens als „gefährdet“ - eine Art, Chara intermedia, gilt leider schon als ausgestorben.
Artenhilfsprogramm Schutz vor Gewässerverunreinungen
Armleuchteralgen reagieren empfindlich auf Nährstoffeinträge, Gewässerverunreinigung, Grundwasserabsenkung, direkte Zerstörung, Gewässerausbau und Badebetrieb. Mittlerweile ist vielfach belegt, dass der Besatz mit Karpfen (Nutzfische, die den Bodengrund aufwühlen) zum nachweislichen Rückgang von Armleuchteralgen geführt hat. Arten, die ihren Verbreitungsschwerpunkt in Kleingewässern haben, sind auf die regelmäßige Pflege von Artenschutzgewässern beziehungsweise deren gezielte Neuanlage angewiesen (z.B. die zierliche Glanzleuchteralge, Federgras). Außerdem ist die behutsame Bewirtschaftung von Fischteichen ohne Pestizideinsatz für verschiedene Arten wichtig. Die wichtigsten Artenhilfsmaßnahmen sind daher der Schutz vor Eutrophierung (Anreicherung mit Nährstoffen, z.B. mit Dünger), Gewässerverunreinigung, Grundwasserabsenkung und ein behutsames Vorgehen bei Fischbesatz. Aus diesem Grunde hat das NRW-Landesumweltamt (LANUK) 2023 Artenhilfsmaßnahmen für Armleuchteralgen entwickelt. Die wichtigste Maßnahme ist der Schutz vor Nährstoffeinträgen.
Weitere Informationen zum Schutz der Armleuchteralge
LANUV-Fachbericht 134: Rote Liste mit Hinweisen zu Artenhilfsmaßnahmen: LANUV (Hrsg.) Klaus van de Weyer (2023): Rote Liste und Artenverzeichnis der Armleuchteralgen (Characeae) in Nordrhein-Westfalen, 4. Fassung -LANUV-Fachbericht 134:
Artenschutzprogramm Armleuchteralgen-Gewächse ( Characeae) in Nordrhein-Westfalen
Armleuchteralgen in NRW – Ein Beitrag zum Artenschutzprogramm (PDF)