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Der Feuersalamander – Symboltier des Bundesprogramm „Biologische Vielfalt“.

Feuersalamander

Kaum einer sieht ihn, jeder kennt ihn: Nicht nur Kinder und Jugendliche, auch viele Erwachsene haben den Feuersalamander noch nie in natura gesehen. Dennoch ist ihnen der bis zu 25 Zentimeter große schwarz-gelb gemusterte Schwanzlurch wohl vertraut – aus Biologiebüchern oder vom Namen und Logo einer berühmten Schuhfirma.

Nachtaktive Landsalamander brauchen Schutz

Feuersalamander sind im wesentlichen nachtaktive Landsalamander, die in Laub- und Laubmischwäldern leben. Die bis zu knapp 20 cm erreichenden Tiere können bis zu 20 Jahre alt werden und ernähren sich von Regenwürmern, Schnecken und Insekten. Zur Fortpflanzung im Bergland bevorzugen sie Bäche, im Flachland nutzen sie auch kleine Tümpel und Teiche. Der Feuersalamander ist nach dem Bundesnaturschutzgesetz eine besonders geschützte Art. Er darf weder eingefangen noch verletzt oder gar getötet werden.

Artenhilfsprogramm Landeskonzept zum Umgang mit Amphibienkrankheiten

Feuersalamander galten in Nordrhein-Westfalen lange als ungefährdet, da der nachtaktive Salamander besonders in den Wäldern der Mittelgebirge sowie im Flachland relativ häufig auftrat. Ein Artenhilfsprogramm war nicht erforderlich. Das änderte sich mit dem seit 2008 in den Niederlanden auftretenden „Feuersalamandersterben“, das sich spätestens 2015 auch in NRW ausbreitete. Auslöser ist ein Hautpilz aus Asien (Chytridpilz „Bsal“); die Infektion verläuft für Feuersalamander tödlich, ist für Menschen ungefährlich, kann aber durch sie übertragen werden. Aus diesem Grunde hat das Landesumweltamt gemeinsam mit Biologischen Stationen, Universitäten und Fachgruppen 2025 ein Landeskonzept zum „Umgang mit dem Chytridpilz „Bsal“ für NRW“ veröffentlicht. Es listet die Ansprechpersonen in den Kreisen und kreisfreien Städten auf, gibt praktische Hinweise zur Einschätzung der Infektion lokaler Populationen, zur Planung und Organisation von Monitoringmaßnahmen und zum Nutzen von Präventionsmaßnahmen.