Pressemitteilung
Mittwoch, 27. März 2019
Landesregierung will zusätzliche Anreize zur Abfallvermeidung und Abfallverwertung schaffen – Kabinett beschließt Anpassung des Landesabfallgesetzes und Umbenennung in Landeskreislaufwirtschaftsgesetz
Abfallvermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling, sonstige Verwertung, Beseitigung – die Landesregierung will mit der gestern vom Kabinett beschlossenen Anpassung des Landesabfallgesetzes den effizienten Umgang mit wertvollen Ressourcen weiter ausbauen und eine immer stärkere Nutzung von Abfall als Rohstoffressource unterstützen. In Anlehnung an das Bundesrecht heißt das Gesetz ab jetzt "Landeskreislaufwirtschaftsgesetz".