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Wer macht was?
Wenn Sie Informationen benötigen, Fragen haben oder ein persönliches Anliegen loswerden möchten zu einem Thema, das Sie betrifft oder interessiert, benötigen Sie den richtigen Ansprechpartner. Auf den „Wer macht was?“-Seiten versuchen wir, den jeweiligen Verwaltungsaufbau in den Themenfeldern des NRW-Umweltministeriums übersichtlich darzustellen und Ihnen zu sagen, an wen Sie sich wenden können.

Landesumweltamt (LANUV)
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz ist die technisch-wissenschaftliche Fachbehörde des Landes Nordrhein-Westfalen für den Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz mit Hauptsitz in Recklinghausen.
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Naturschutzakademie (NUA)
Die Natur- und Umweltschutz-Akademie mit Sitz in Recklinghausen ist eine zentrale Einrichtung des Landes Nordrhein-Westfalen, wenn es um Bildung für nachhaltige Entwicklung geht.
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Naturschutzverwaltung
Die Naturschutzverwaltung ist in Nordrhein-Westfalen dreistufig aufgebaut: Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz ist oberste Naturschutzbehörde. Den Bezirksregierungen obliegt als Mittelinstanz die Funktion der höheren Naturschutzbehörde. Die Kreise und kreisfreien Städte nehmen die Funktion der unteren Naturschutzbehörde wahr.
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Biologische Stationen
Die Biologischen Stationen sind in NRW aus dem ehrenamtlichen Naturschutz hervorgegangen und stellen heute ein Bindeglied zwischen dem ehrenamtlichen und dem amtlichen Naturschutz dar. Inzwischen existieren beinahe flächendeckend in fast allen Landkreisen Biologische Stationen. Sie sind in Vereinsträgerschaft in Kooperation mit den Naturschutzverbänden organisiert und werden vom NRW-Umweltministerium und dem jeweiligen Kreis finanziert.
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Anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigungen
Anerkannte Vereinigungen des Umwelt- und Naturschutzes haben eigene Mitwirkungsrechte an Verwaltungsentscheidungen. Sie können sich beispielsweise an Verfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung beteiligen und haben spezielle Mitwirkungsrechte bei Verfahren im Naturschutz. Darüber hinaus können sie mit der sogenannten Verbandsklage gerichtlich gegen Verwaltungsentscheidungen vorgehen, wenn diese gegen Umwelt- oder Naturschutzvorschriften verstoßen.
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