
Radverkehr
Nordrhein-Westfalen ist Fahrradland Nr. 1
Die Förderung des Radverkehrs hat in Nordrhein-Westfalen eine lange Tradition. In den letzten vier Jahrzehnten wurden über 2,0 Mrd. Euro allein für den Bau von über 10.000 km Radwegen bereitgestellt. Damit und mit einer Vielzahl weiterer Maßnahmen ist es gelungen, den Radverkehrsanteil zu erhöhen.
Für Nordrhein-Westfalen ist deshalb eine gut ausgebaute Radverkehrsinfrastruktur ein wichtiges politisches Ziel: das Fahrrad gewinnt als eigenständiges Verkehrsmittel und Teil vernetzter Wegeketten an Bedeutung – es ist ein wichtiger Bestandteil einer nachhaltigen Mobilität. Es handelt sich um ein umwelt- und klimafreundliches, flexibles und gesundheitsförderndes Verkehrsmittel, das zudem einen Beitrag zur Minderung der Luft- und Lärmbelastung leistet. Das Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz bietet die Grundlage zur Verbesserung des Radverkehrs, aber auch des Fußverkehrs. Ziel ist, Radfahrerinnen und Radfahrern sowie Fußgängerinnen und Fußgängern eine sichere Verkehrsinfrastruktur zur Verfügung zu stellen. Es geht um die zukunftsfähige Weiterentwicklung der Nahmobilitätsinfrastruktur und des öffentlichen Raums.
Ein Aktionsplan unterstützt die Kommunen bei der Umsetzung durch eine Vielzahl konkreter Angebote und Maßnahmen.
Weitere Informationen
- "Gesetz zur Einführung des Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen sowie zur Änderung des Straßen- und Wegegesetzes" auf recht.nrw
- Aktionsplan Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz (PDF)
Sicher unterwegs Geschützte Radfahrstreifen
Die sogenannten „Protected Bike Lanes“ sind Radfahrstreifen, die über eine physische Barriere zwischen Radfahrenden und dem motorisierten Verkehr verfügen. Mit diesem Gestaltungselement werden Radverkehrsanlagen eingerichtet, die sich direkt auf der Fahrbahn befinden und sich von herkömmlichen Radfahrstreifen, die allein durch eine Längsmarkierung von der Fahrbahn getrennt werden, durch bauliche Trennelemente unterscheiden. Diese Trennung kann zum Beispiel durch Poller, Bordsteine oder Baken erfolgen. Oftmals werden zusätzlich Längsmarkierungen eingesetzt.
Ziel ist es, die Sicherheit und den Komfort für Radfahrende zu erhöhen, indem Konflikte mit Kraftfahrzeugen minimiert werden. Das Fahren, Halten und Parken von Kfz wird auf den geschützten Radfahrstreifen verhindert oder zumindest erschwert.
Irritationen hinsichtlich der Zulässigkeit haben sich durch einen Beschluss des Düsseldorfer Verwaltungsgerichtes von Februar 2025 ergeben, wonach eine Protected Bike Lane in Mönchengladbach zurückgebaut werden musste. In der Begründung wurde u. a. angeführt, dass bereits ein baulicher Radweg vorhanden sei und die verwendeten Schutzeinrichtungen (Bordsteine) nicht Bestandteil der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) seien.
Da es sich hierbei zum einen um eine Einzelfallentscheidung handelt, die nicht ohne weiteres auf andere Maßnahmen übertragen werden kann und die Stadt zwischenzeitlich Beschwerde gegen den Beschluss beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) eingelegt hat, ergeben sich derzeit keine Konsequenzen für andere bestehende Protected Bike Lanes. Insbesondere ein Rückbau ist weder erforderlich noch verhältnismäßig.
Es ist jedoch ratsam, vor der Umsetzung neuer Protected Bike Lanes zunächst abzuwarten, ob und wie sich das OVG NRW aufgrund der Beschwerde zur Ausgestaltung von Protected Bike Lanes und insbesondere zu den Schutzvorrichtungen positioniert und daraus ggf. entstehende Erkenntnisse zur rechtssicheren Einrichtung von Protected Bike Lanes bei künftigen Vorhaben zu nutzen.
In Anbetracht dessen bietet es sich an, geplante Protected Bike Lanes in einem zweistufigen Verfahren zu realisieren: So kann zunächst ein Radfahrstreifen markiert werden, der zu einem späteren Zeitpunkt mit physischen Trennelementen nachzurüsten wäre. Dabei kann die Längsmarkierung des Radfahrstreifens für die spätere Protected Bike Lane genutzt werden, eine Demarkierung ist nicht erforderlich. Durch diese Vorgehensweise kann dem Radverkehr bereits frühzeitig eine eigene und rechtssicher angeordnete Verkehrsführung zur Verfügung gestellt werden.
Stichwort Fahrradfreundlicher Arbeitgeber
Seit November 2021 ist das Ministerium vom Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) als „Fahrradfreundlicher Arbeitgeber“ mit Gold-Prädikat zertifiziert worden. Kriterien für die Vergabe sind zum Beispiel die Teilnahme an Kampagnen wie „Stadtradeln“ und „Mit dem Rad zur Arbeit“, Fahrradtouren, Fortbildungen oder Betriebsausflüge mit dem Rad. Für Radpendler besonders wichtig ist, dass sie ihre Fahrräder sicher, trocken und möglichst ebenerdig abstellen können. Umkleidemöglichkeiten und Duschen sind Basisangebote.
Weitere Informationen

