Busverkehr
Mit dem Bus sicher ans Ziel
Den Menschen in unserem Land soll ein modernes und vielfältiges Angebot öffentlicher Verkehrsmittel zur Verfügung stehen – egal, ob sie auf ein Auto zurückgreifen können oder nicht. Gerade, wenn die konkrete Nachfrage für einen klassischen Linienverkehr mit größeren Bussen nicht ausreicht, sind flexible Lösungen mit kleineren Fahrzeugen gefragt. Sie fahren bedarfsorientiert und bedienen auch die Räume abseits größerer Linien.
Heute spielen die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler beim Einsatz des ÖPNV eine gewichtige Rolle. In der Zukunft werden es voraussichtlich immer mehr die älteren Menschen mit ihren breit gefächerten Lebensweisen sein, die öffentliche Transportangebote nachfragen.
Vorgaben bei der Beschaffung sauberer Fahrzeuge Das Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz
Die europäische Richtlinie (EU) 2019/1161 „Clean Vehicles Directive“ (CVD) wurde in Deutschland mit dem Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz (SaubFahrzeugBeschG) umgesetzt. Durch das Gesetz werden den Kommunen als öffentlichen Auftraggebern und den öffentlichen Verkehrsunternehmen als Sektorenauftraggebern verbindliche Quoten für den Einsatz bzw. die Beschaffung von sauberen sowie emissionsfreien Bussen vorgegeben. Für Kreise, Städte und Gemeinden können die Regelungen nicht nur für Vergaben im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), sondern auch für die Durchführung oder Beauftragung von freigestellten Schülerverkehren gelten. Für Verkehrsunternehmen gelten die Regelungen, wenn diese Sektorenauftraggeber sind und Fahrzeuge der Klasse M3 beschaffen oder Subunternehmerleistungen mit diesen ausschreiben. Das Gesetz schreibt in zwei Referenzzeiträumen verschiedenen Quoten für die Beschaffung sauberer und emissionsfreier Fahrzeuge vor. Im seit dem 01.01.2026 laufenden zweiten Referenzzeitraum gelten folgende Quoten:
- Mindestens 65 Prozent der Fahrzeuge müssen sauber sein.
- Mindestens 32,5 Prozent der Fahrzeuge müssen emissionsfrei sein.
Weitere Informationen
Gemeinsam die Mobilitätsziele erreichen Branchenvereinbarung im Busbereich
Die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, das Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, und Thüringen haben zusammen mit den Kommunalen Spitzenverbänden auf Bundesebene, dem Verband Deutscher Verkehrsunternehmen und dem Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen und vielen seiner Mitgliedsverbänden haben eine länderübergreifende Branchenvereinbarung für den zweiten Referenzzeitraum vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2030 im Busbereich (Klasse M 3) erarbeitet, die im März 2026 in Kraft getreten ist. Der Abschluss der Vereinbarung ermöglicht eine flexiblere Handhabung der bundesgesetzlichen Mindestziele, indem die teilnehmenden Länder ein gemeinsames Mindestziel bilden, das insgesamt eingehalten werden muss. Die Meldung erfolgt halbjährlich an die zuständige Landesstelle. In Nordrhein-Westfalen erfolgt die Meldung direkt an das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr.