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Umwelt. Naturschutz. Verkehr
Paragraphenzeichen. Foto: Norbert Buch / panthermedia.net

Arbeits- und Planungshilfen

Europäische Artenschutzrecht, Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) werden in Nordrhein-Westfalen in verschiedenen Verwaltungsvorschriften umgesetzt. Als Arbeits- und Planungshilfen für Antragsteller*innen, Planungsbüros, Behörden und Verbände bietet das NRW-Umweltministerium einige Veröffentlichungen an, die für Sie auf dieser Seite zusammengestellt wurden.

Arten- und Habitatschutz - Verwaltungsvorschriften

Die europarechtlichen Bestimmungen der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) und der Vogelschutz-Richtlinie (V-RL) werden in Nordrhein-Westfalen behördenverbindlich mit zwei Verwaltungsvorschriften (VV) umgesetzt.

Die „VV-Habitatschutz“ dient einer sachgerechten und landesweit standardisierten Umsetzung der Bestimmungen zum landesweiten Schutzgebietssystem NATURA 2000. Die wesentlichen Inhalte der Verwaltungsvorschrift sind Regelungen zum Meldeverfahren, zur Unterschutzstellung und zum Management der NATURA 2000-Gebiete (517 FFH-Gebiete und 28 Vogelschutzgebiete). Es wird festgelegt in welcher Weise die offiziellen Gebietsdokumente der Gebiete veröffentlicht und fortgeschrieben werden. Daneben finden sich Vorgaben zur Durchführung der FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP) bei Plänen und Projekten sowie Erläuterungen zum FFH-Monitoring und den Berichtspflichten gegenüber der EU.

Mit der „VV-Artenschutz“ werden Regelungen zur Anwendung des gesetzlichen Artenschutzes bei der Planung und Zulassung von Vorhaben im Rahmen von Artenschutzprüfungen (ASP) getroffen, In der Verwaltungsvorschrift werden die artenschutzrechtlichen Zugriffsverbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG ausgelegt, unbestimmte Begriffe des Artenschutzrechts werden definiert. Daneben finden sich Ausführungen zur Planung von vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen, zum Monitoring / Risikomanagement sowie zur Durchführung von Ausnahmeverfahren.

Mit der VV-Habitatschutz und der VV-Artenschutz werden für FFH-VPen bzw. für ASPen standardisierte Prüfprotokolle eingeführt, die eine einheitliche Handhabung sowie eine nachvollziehbare Vorgehensweise gewährleisten sollen. Auf diese Weise tragen beide Verwaltungsvorschriften zu einer höheren Rechtssicherheit sowie zu einer Verein¬fachung von Planungs- und Zulassungsverfahren in Nordrhein-Westfalen bei.

Handlungsempfehlung „Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben“

Gemeinsam mit dem Ministerium für Heimat Kommunales Bau und Gleichstellung hat das NRW-Umweltministerium eine Handlungsempfehlung zur Berücksichtigung des Artenschutzes bei der Planung und bei baurechtlichen Zulassungen von Vorhaben herausgegeben. Die Zielsetzungen der Handlungsempfehlung sind die Standardisierung der Verwaltungspraxis und die rechtssichere Planung und Genehmigung von Bauleitplänen und Bauvorhaben. In diesem Zusammenhang zeigt die Handlungsempfehlung den Ablauf und Inhalt einer Artenschutzprüfung auf und wie dies auf Ebene der Flächennutzungsplanung, Bauleitplanung als auch für Vorhaben im Außenbereich, in Gebieten mit Bebauungsplänen sowie im Innenbereich umgesetzt werden sollte. Sie leistet Hilfestellung zugleich für Vorhabenträger*innen und Behörden bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben des Artenschutzes im Bereich des Baurechts.

Weitere Informationen:

  • Handlungsempfehlung lesen (PDF)

Leitfaden „Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen“

Das NRW-Umweltministerium hat einen Leitfaden zur Berücksichtigung von Arten und Lebensräumen bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen veröffentlicht. Der Ausbau der Windenergie kann zu Zielkonflikten mit dem Naturschutz führen. Um Artenschutzprüfungen (ASP) zu Windenergieplanungen sowie die entsprechenden FFH-Verträglichkeitsprüfungen (FFH-VP) zu vereinheitlichen und die Einhaltung europäischer Naturschutzbestimmungen zu gewährleisten, hat das Umweltministerium den Windenergie-Leitfaden entwickelt. In diesem wird erläutert, mit welchen Methoden gegenüber Windenergieanlagen empfindliche Arten untersucht werden und in welcher Weise diese Arten bei den Umweltprüfungen zu beachten sind. Zur Minderung von Konflikten werden konkrete Maßnahmen wie Abschaltszenarien für Fledermäuse oder die Entwicklung geeigneter Lebensräume abseits der Windenergieanlagen beschrieben. Planungsbüros, Investoren und nicht zuletzt Kommunen und Genehmigungsbehörden bekommen mit dem neuen Leitfaden mehr Planungs- und Rechtssicherheit.

Weitere Informationen:

Leitfaden „Methodenhandbuch zur Artenschutzprüfung in NRW“

Das 2021 aktualisierte Methodenhandbuch enthält nun auch den ehemals eigenen Leitfaden zur Wirksamkeit von Artenschutzmaßnahmen. Im Zusammenhang mit der Artenschutzprüfung (ASP) nach § 44 Abs. 1 BNatSchG besteht der Bedarf nach standardisierten Methoden für die Planungs- und Genehmigungspraxis und nach § 44 Abs. 5 besteht die Möglichkeit, sogenannte vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen zu realisieren. Mit Hilfe von vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen können Planungsträger*innen und Antragsteller*innen unter Umständen ein aufwändiges Abweichungsverfahren nach EU-Recht abwenden. Insofern sind hohe fachliche und rechtliche Anforderungen an die Konzeption und Durchführung dieser Maßnahmen zu stellen. Vor diesem Hintergrund hat das NRW-Umweltministerium den Leitfaden „Methodenhandbuch zur Artenschutzprüfung in NRW“ eingeführt. Mit dem Methodenhandbuch werden die methodischen Standards zur Bestandserfassung, Wirksamkeit von Maßnahmen sowie zum Risikomanagement und Monitoring zusammengestellt. Diese sind für die Planungs- und Genehmigungspraxis notwendig, da ohne entsprechende Vorgaben eine landesweit einheitliche Bearbeitung nach den „besten wissenschaftlichen Erkenntnissen“ – wie es von den Verwaltungsgerichten eingefordert wird – nicht möglich ist. Insofern soll das Methodenhandbuch dazu beitragen, die notwendigen Bestandserfassungen, die Konzeption und Bewertung von vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen sowie das Monitoring im Rahmen der ASP nach fachlich allgemein akzeptierten Standardmethoden mit einem angemessenen personellen und finanziellen Aufwand durchzuführen. Zugleich soll Vorhabenträgern und Behörden mit dem Leitfaden eine rechtssichere Planung und Zulassung von Vorhaben gewährleistet werden. Somit trägt dieser Leitfaden zu einer Vereinfachung von Verfahren bei.

Leitfaden „Biodiversitätsfördernde Maßnahmen auf Freiflächen, Ausgleichsflächen und an Gebäuden“

Der Leitfaden ist eine Empfehlung für die natur- und umweltfördernde Planung und Pflege von Freiflächen und Gebäuden für den Erhalt und die Förderung der biologischen Vielfalt in Nordrhein-Westfalen. Um die Ziele der Landesregierung zum Erhalt der Artenvielfalt im Sinne der Biodiversitätsstrategie zu erreichen, werden in dem Leitfaden Anforderungen und Hinweise zur Umsetzung konkreter Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität aufgezeigt.  Eine frühzeitige und angemessene Berücksichtigung der Artenschutzbelange ist erforderlich, um die Integration biodiversitätsfördernder Maßnahmen von Planungsbeginn an mitzudenken und so auch Artenschutz-Konflikte in der Planung erfolgreich und vorausschauend zu verhindern. In dem Leitfaden werden daher neben den biodiversitätsfördernden Anforderungen auch einige, für die im Planungsbereich betroffenen Arten, nach überwiegend fachlicher Einschätzung als artbezogen und sachgerecht anzusehenden Maßnahmen aufgeführt. Der Leitfaden enthält Hinweise für Behörden (u. a. Planungs- und Genehmigungsbehörden, Naturschutzbehörden), die nordrhein- westfälischen Kommunen generell sowie alle Akteure, die aktiv Flächen und Gebäude planen, gestalten und pflegen (u. a. Planungsbüros, Garten- und Landschaftsbau, Wohnungswirtschaft, Gewerbetreibende, Biologische Stationen, Naturschutzverbände).

Weitere Informationen:

  • Leitfaden lesen (PDF)

Leitfaden „Umsetzung des Artenschutzes gemäß § 44 Abs. 4 BNatSchG in der Landwirtschaft in Nordrhein-Westfalen“

Das europäische Artenschutzrecht und seine Umsetzung im Bundesnaturschutzgesetz (§ 44 Abs. 4 BNatSchG) stellen neue Anforderungen an die Landwirtschaft. Danach darf sich der Erhaltungszustand der lokalen Populationen von FFH-Anhang IV-Arten und europäischen Vogelarten durch landwirtschaftliche Bewirtschaftungsweisen nicht verschlechtern. Dies kann bei einigen Arten aufgrund ihrer Seltenheit und Gefährdung in NRW artspezifische Schutzmaßnahmen erforderlich machen. Die Landwirtinnen und Landwirte vor Ort stehen deshalb häufig vor der Frage, ob ihre Bewirtschaftungsmethoden im Einzelfall für den Erhalt einer Art unbedenklich sind. In diesem Zusammenhang stellt das NRW-Umweltministerium den Leitfaden „Artenschutz in der Landwirtschaft“ zur Verfügung. Der Leitfaden wurde in enger Abstimmung mit der Landwirtschaftskammer NRW (LWK) erarbeitet und soll Landwirtinnen und Landwirten sowie Behörden als Arbeitshilfe dienen. Er enthält für besonders gefährdete Arten der Feldflur eine Darstellung sinnvoller Bewirtschaftungsmaßnahmen und dazu passender Fördermöglichkeiten. Der Leitfaden soll außerdem helfen, Konfliktfälle zwischen Naturschutz und Landwirtschaft zu vermeiden, damit ordnungsbehördliche Maßnahmen, wie sie in § 44 Abs. 4 BNatSchG vorgesehen sind, nach Möglichkeit nicht erforderlich werden.