Geschützte Arten und Biotope
Gesetzlicher Schutz für die Natur in Nordrhein-Westfalen
Der Schutz der Lebensräume und Arten erfordert neben rechtlichen und vertraglichen Sicherungen weitere art- und lebensraumspezifische Handlungsstrategien. Zur Erhaltung der gefährdeten Arten sind geeignete Schutz-, Pflege- und Entwicklungskonzepte erforderlich. In Biotopschutzkonzepten werden allgemeine Grundsätze für Schutz, Pflege und Entwicklung und Vernetzung der verschiedenen Lebensräume entwickelt und fortgeschrieben. Eine besondere Rolle spielt dabei der landesweite Biotopverbund (§ 35 LNatSchG NW), der aktuell einen Flächenanteil von etwa 12 % der Landesfläche abdeckt. In den kommenden Jahren wird das Biotopverbundkonzept unter Berücksichtigung der Anforderungen an den Klimawandel weiterentwickelt. Vor allem die Vorgaben zum Umgang mit gesetzlich geschützten Arten (§ 44 BNatSchG) und mit gesetzlich geschützten Biotopen (§ 42 LNatSchG NW) haben große Bedeutung für die ordnungsgemäße Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft, für Planungs- und Genehmigungsbehörden und auch für die Bürgerinnen und Bürger. Hierzu hat das Land Nordrhein-Westfalen mehrere Online-Informationssysteme entwickelt, die durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima (LANUK) betrieben werden.
Weitere Informationen
- Gesetz zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG NRW) – Veröffentlichung auf www.recht.nrw.de
- Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
- NATURA 2000 (Fachinformationen des LANUK)
- FFH-Arten und europäische Vogelarten in NRW (Fachinformationen des LANUK)
- Geschützte Arten in NRW (Fachinformationen des LANUK)
- Gesetztlich geschützte Biotope in NRW (Fachinformationen des LANUK)