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Umwelt. Naturschutz. Verkehr

Geschützte Arten und Biotope

Feuersalamander.

Geschützte Arten und Biotope

Der Schutz von Arten und Lebensräumen (Biotopen) wird auf europäischer Ebene unter anderem durch die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) und die Vogelschutz-Richtlinie (V-RL) geregelt. Diese bilden die Grundlage für den Aufbau des europäischen Schutzgebietssystems NATURA 2000. Die Vorgaben der EU werden im Bundesnaturschutz-Gesetz (BNatSchG) sowie im Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG NW) umgesetzt und konkretisiert.

Gesetzlicher Schutz für die Natur in NRW

Der Schutz der Lebensräume und Arten erfordert neben rechtlichen und vertraglichen Sicherungen weitere art- und lebensraumspezifische Handlungsstrategien. Zur Erhaltung der gefährdeten Arten sind geeignete Schutz-, Pflege- und Entwicklungskonzepte erforderlich. In Biotopschutzkonzepten werden allgemeine Grundsätze für Schutz, Pflege und Entwicklung und Vernetzung der verschiedenen Lebensräume entwickelt und fortgeschrieben. Eine besondere Rolle spielt dabei der landesweite Biotopverbund (§ 35 LNatSchG NW), der aktuell einen Flächenanteil von etwa 12 % der Landesfläche abdeckt. In den kommenden Jahren wird das Biotopverbundkonzept unter Berücksichtigung der Anforderungen an den Klimawandel weiterentwickelt. Vor allem die Vorgaben zum Umgang mit gesetzlich geschützten Arten (§ 44 BNatSchG) und mit gesetzlich geschützten Biotopen (§ 42 LNatSchG NW) haben große Bedeutung für die ordnungsgemäße Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft, für Planungs- und Genehmigungsbehörden und auch für die Bürgerinnen und Bürger. Hierzu hat das Land Nordrhein-Westfalen mehrere Online-Informationssysteme entwickelt, die durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) betrieben werden.