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Erschütterungen

Auch Abbrucharbeiten können Erschütterungen verursachen. Foto Alexander Erdbeer/ Panthermedia.net

Erschütterungen breiten sich als mechanische Wellen im Erdboden aus. Sie führen bei Gebäuden zu Schwingungen und werden von den darin lebenden Menschen als belästigend wahrgenommen, selbst wenn sie nur schwach spürbar sind. Aber auch an den Gebäuden selbst können sie Schäden verursachen. Erschütterungen können zum Beispiel durch gewerbliche oder industrielle Anlagen, Verkehr oder Bauarbeiten verursacht werden.


Zuständig in Problemfällen sind die unteren Umweltschutzbehörden

Erschütterungen zählen zu den Immissionen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG). Die Frage, wann Erschütterungsimmissionen auf bauliche Anlagen oder Menschen in Gebäuden als schädliche Umwelteinwirkungen anzusehen sind, klärt in Nordrhein-Westfalen der Runderlass "Messung, Beurteilung und Verminderung von Erschütterungsimmissionen" des Umweltministeriums. Er konkretisiert die Anforderungen zur Abwehr schädlicher Umwelteinwirkungen und zur Vorsorge in Form von Immissionswerten und nennt mögliche Schutzmaßnahmen. Im Hinblick auf die Messung und Beurteilung von Erschütterungseinwirkungen nimmt der Erlass unter anderem Bezug auf die DIN 4150.

Erste Ansprechpartnerin für Belästigungen durch Erschütterungen, die von einer gewerblichen Anlage ausgehen, ist die  Umweltschutzbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt.