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Licht

Nachts hell erleuchtet: der Kölner Dom und die Hohenzollernbrücke. Foto: Gerhard Marx / Panthermedia.net

Künstliche Lichtquellen wie zum Beispiel Flutlichtscheinwerfer, Lichtwerbung, Beleuchtungen von Tankstellen, Verladeplätzen oder Parkhäusern können besonders während der dunklen Tagesstunden das Wohlbefinden der Menschen erheblich beeinträchtigen. Sie verursachen eine unerwünschte Aufhellung von Wohnräumen oder sogar eine Blendwirkung. Aber auch Vögel und Insekten sind in unterschiedlicher Weise von Beleuchtungsanlagen betroffen.


Noch zumutbar – oder schon schädlich?

Licht zählt zu den Immissionen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Um die Frage zu prüfen, ob eine Lichteinwirkung noch zumutbar oder aber als schädliche Umwelteinwirkungen anzusehen ist, wird in Nordrhein-Westfalen der Runderlass "Lichtimmissionen, Messungen, Beurteilung und Verminderung" des Umweltministeriums herangezogen. Dieser legt Immissionsrichtwerte für die maximal zulässige Raumaufhellung und Blendung fest. Die Richtwerte hängen ab von der Gebietsnutzung sowie vom Zeitpunkt und der Zeitdauer der Einwirkung.

Erste Ansprechpartnerin für Belästigungen durch Lichtimmissionen, die von privaten oder gewerblichen Beleuchtungsanlagen ausgehen, ist die Umweltschutzbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt. Licht-Messungen führt in Nordrhein-Westfalen das Landesumweltamt durch.

Lichtimmissionen bei Nacht; Quelle: Jurij Stare/ www.lightpollutionmap.info

Lichtverschmutzung in Nordrhein-Westfalen

Durch die zunehmende Verbreitung moderner Lichtquellen kommt es zu einer fortschreitenden Aufhellung der dunklen Tageszeit. Auch die günstige Verfügbarkeit von Leuchtmitteln, z.B. in der LED-Technik, verführt mitunter zu einer unnötigen Überbeleuchtung. Der Einfluss des weiträumig wirksamen Streulichts in unserer Umwelt mit seinen verschiedenen Auswirkungen auf Mensch, Tier und Pflanzen wird oft als „Lichtverschmutzung“ bezeichnet.

Das Landesumweltamt hat auf der Basis verfügbarer Satelliten-Daten eine erste raumübergreifende Bestandsaufnahme zur Lichtverschmutzung in NRW durchgeführt. Die Lichtkarten ergeben einen ersten Überblick über die Lichtabstrahlung. Es zeigt sich, dass die Lichtverschmutzung weit über die eigentlich emittierenden Bereiche hinausreicht – vor allem in den Ballungsräumen, während sich besonders dunkle Gebiete hauptsächlich im Osten und im Süden des Landes zeigen.

Die Karten können dabei helfen, systematisch mögliche Potenziale zur künftigen Verminderung von unnötigen Lichtimmissionen, zur Optimierung von Beleuchtung oder Energieeinsparung sowie zum Auffinden geeigneter Orte für möglichst ungestörte Himmelsbeobachtungen vor Ort zu erschließen. Tipps zur Vermeidung und Verminderung störender Lichtimmissionen gibt die Broschüre des Landesumweltamtes „Künstliche Außenbeleuchtung“.



Karteireiter mit der Aufschrift 'Verwaltung'

Wer macht was im Immissionsschutz?

In Nordrhein-Westfalen sind für den Immissionsschutz grundsätzlich die unteren Umweltschutzbehörden der Kreise und kreisfreie Städte zuständig. Für bestimmte Aufgaben sind die Bezirksregierungen als obere Umweltschutzbehörden zuständig. Dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW obliegt als oberster Umweltschutzbehörde die Fachaufsicht über die oberen und unteren Umweltschutzbehörden.

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