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Abwasser

Kläranlage. StEB Köln

Eine funktionstüchtige Abwasserbeseitigung ist nicht nur die Grundvoraussetzung für lebendige Gewässer, sie stellt auch eine unverzichtbare Infrastruktureinrichtung für den modernen Staat dar. Zudem leistet sie einen wesentlichen Beitrag zum Schutz der Siedlungshygiene und Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger. Sie ist Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge und bestimmt damit auch die Lebensqualität in der Region.


Abwasserbeseitigung – eine technische Herausforderung

In jedem Haushalt wird täglich Wasser genutzt und damit in seinen Eigenschaften verändert. In der Regel wird das Wasser dabei verschmutzt und muss sowohl aus hygienischen als auch aus ökologischen Gründen als Abwasser beseitigt werden. Zudem fällt auch in Gewerbe- und Industriebetrieben Abwasser an. Auch dieses muss umweltverträglich beseitigt werden. Neben dem häuslichen, dem gewerblichen und dem industriellen Abwasser, das im Sprachgebrauch als „Schmutzwasser“ bezeichnet wird, zählt auch das aus Niederschlägen stammende und im Bereich von bebauten oder befestigten Flächen (zum Beispiel Straßen) gesammelte abfließende Wasser zum Abwasser.

Die anfallende Menge und Zusammensetzung des Abwassers hängt in den einzelnen Siedlungsgebieten vom Wasserbedarf, der Besiedlungsdichte, den Lebensgewohnheiten, den industriellen und gewerblichen Nutzungen sowie auch von den anfallenden Niederschlagsmengen ab.

Die Abwasserbeseitigung in Nordrhein-Westfalen hat im nationalen und internationalen Vergleich einen hohen Standard. Trotzdem sind weitere Anstrengungen erforderlich, beispielsweise zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Union (EU), für die Reduzierung des Eintrags von Mikroschadstoffen, beim Emscherumbau und für die erforderliche Anpassung an die Folgen des Klimawandels.


Die Ems. Foto: ID-Kommunikation / MKULNV

Für ökologisch intakte Gewässer braucht es eine effiziente Abwasserbehandlung – hier der Fluss Ems.

Entwicklung und Stand der Abwasserbeseitigung in Nordrhein-Westfalen

Mit der Richtlinie des Rates vom 21. Mai 1991 über die Behandlung von kommunalem Abwasser (91/271/EWG) haben die Mitgliedstaaten der Europäischen Union einheitliche Anforderungen zur Reinigung von kommunalem Abwasser festgelegt. Diese Richtlinie definiert Mindestanforderungen an die Kanalisation, Einleitungen aus kommunalen Kläranlagen, die Mischwasserbehandlung und industrielles Abwasser bestimmter Branchen der Lebensmittelindustrie. Sie stellt gleichzeitig einen Mindestumfang der Überwachung von Abwassereinleitungen sicher.

Gemäß Artikel 16 der Richtlinie ist für die Öffentlichkeit alle zwei Jahre ein Lagebericht zum aktuellen Stand der Abwasserbeseitigung zu erstellen. Die vorliegende Veröffentlichung "Entwicklung und Stand der Abwasserbeseitigung in Nordrhein-Westfalen" (19. Auflage) stellt den gemäß Artikel 16 der EU-Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser vom 21. Mai 1991 (91/271/EWG) regelmäßig zu erstellenden Lagebericht für die Öffentlichkeit dar.

Die vorliegende Veröffentlichung informiert über die Entwicklung und den Stand der Abwasserbeseitigung in Nordrhein-Westfalen (Datenstand 31.12.2020), dokumentiert die in Nordrhein-Westfalen erfolgte erfolgreiche Umsetzung der EU-Richtlinie und zeigt darüber hinaus aktuelle Handlungsfelder für die Abwasserbeseitigung auf.

Für die Abwasserbeseitigung liegt mit der Veröffentlichung "Entwicklung und Stand der Abwasserbeseitigung in NRW" (19. Auflage) eine Information für die erfolgte Umsetzung des WRRL-Maßnahmenprogramms des 2. Bewirtschaftungszyklus 2016-2021 und ein Ausblick auf die geplanten Abwassermaßnahmen im 3. Bewirtschaftungszyklus 2022 - 2027 vor. Weitere Informationen mit einer umfassenden flussgebietsbezogenen Darstellung der Abwasseranlagen und ihrer Einleitungen in Gewässer sind dem Fachinformationssystem ELWAS zu entnehmen.


Förderung einer zukunftsfähigen und nachhaltigen Abwasserbeseitigung

Der Schutz der Gewässer ist Daseinsvorsorge und von oberster Priorität für Natur und Mensch. Die Abwasserbeseitigung wird dabei heute mit verschiedenen Anforderungen konfrontiert. Um diesen Herausforderungen gerecht zu werden und die Gewässer noch besser zu schützen, werden mit der neuen Richtlinie Maßnahmen für eine zukunftsfähige und nachhaltige Abwasserbeseitigung unterstützt.
Um die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie zu erreichen, ist die weitere Reduzierung von Stoffeinträgen aus Abwasserbehandlungsanlagen notwendig. Neben den Nährstoffen sind hier auch die sogenannten Mikroschadstoffe (Arzneimittel, Röntgenkontrastmittel, Kosmetikprodukte, Haushalts- und Industriechemikalien) zu nennen. Die Ertüchtigung von Kläranlagen und industriellen Abwasserbehandlungsanlagen zur Reduzierung der Schadstofffracht sowie der Bau von Anlagen zur weitergehenden Behandlung von Niederschlagswasser können einen wichtigen Beitrag zum Gewässerschutz leisten.
Darüber hinaus werden Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel gefördert, die der Versickerung und Speicherung von Niederschlagswasser dienen und damit den lokalen Wasserhaushalt stützen. Neu aufgenommen ist auch die Förderung der Erstellung eines Konzeptes zum Schutz von Abwasseranlagen vor Hochwasser und Starkregen.
Energiesparmaßnahmen und Ressourceneffizienz im Betrieb öffentlicher Abwasseranlagen sowie die Sanierung öffentlicher und privater Abwasserkanäle sind weitere Maßnahmen, um die Abwasserbeseitigung in Nordrhein-Westfalen zukunftsfähig zu gestalten.
Um die zweckgebundenen Mittel der Abwasserabgabe nachhaltig und effektiv einzusetzen, hat die Landesregierung eine Förderrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für eine "Zukunftsfähige und nachhaltige Abwasserbeseitigung NRW" (ZunA) geschaffen.

Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben

Forschung und Entwicklung, innovativer Konzepte, Verfahren und Produkte sind die grundlegenden Voraussetzungen für den Erhalt und die Weiterentwicklung des Standortes NRW. Daher unterstützt das Ministerium für Umwelt, Natur- und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben durch entsprechende Finanzierung (Förderbereich 6 der Förderrichtlinie ZunA). Die Abschlussberichte werden durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz veröffentlicht.


Öffentliche Abwasserbeseitigung

Die Errichtung und Erhaltung einer den Regeln der Technik entsprechenden abwassertechnischen Infrastruktur ist für das dicht besiedelte und hoch industrialisierte Land Nordrhein-Westfalen von großer Bedeutung. Deshalb ist es grundsätzlich Aufgabe der jeweiligen Städte und Gemeinden, das auf ihrem Gebiet anfallende Schmutz- und Niederschlagswasser abzuleiten und zu beseitigen.

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Private Abwasserleitungen

Städte und Gemeinden in NRW unternehmen große Anstrengungen, um schadhafte Abwasserkanäle zu sanieren. Wirksam ist die Sanierung des Systems jedoch nur, wenn auch die privaten Abwasserleitungen intakt sind. Auch diese dürfen das Grundwasser nicht verunreinigen. Eine Funktionsprüfung von Hausanschlussleitungen schützt auch vor möglichen Nässeschäden ihres Hauses, die durch sanierungsbedürftige Abwasserleitungen entstehen können.

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Industrielle Abwasserbeseitigung

Neben kommunalen Abwassereinleitungen tragen auch Einleitungen aus Gewerbe- und Industriebetrieben zu einer Belastung der Gewässer bei. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Stadt oder Gemeinde von der Abwasserbeseitigungspflicht befreit und diese auf den Betrieb selbst übertragen werden.

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Renaturierung des Emschertals.

Emscherumbau

Die Geschichte des Ruhrgebiets und der Emscher, die in Holzwickede entspringt und in Dinslaken in den Rhein mündet, sind untrennbar miteinander verbunden. Das 856 Quadratkilometer große Einzugsgebiet der Emscher ist mit 2,1 Millionen Einwohnern sehr dicht besiedelt. Für den Strukturwandel in der größten zusammenhängenden Industrieregion Europas ist der Umbau des Emschersystems der wichtigste Baustein.

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Abwasser und Energie

Anlagen zur Abwasserbeseitigung können in zweierlei Hinsicht einen Beitrag zum Klimaschutz leisten: Vorhandene Anlagen können energetisch optimiert werden und so weniger CO2 freisetzen. Außerdem werden die Anlagen selbst zu Erzeugern regenerativer Energie, wenn die im Arbeitsprozess entstehenden Faulgase zur Stromerzeugung genutzt werden.

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