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Legionellen

Legionellen (Foto: royaltystockphoto / Panthermedia)

Legionellen können beim Menschen zu schweren Erkrankungen führen. In Warstein war es 2013 zum bislang folgenschwersten Legionellose-Ausbruch gekommen, nachdem die Bakterien in die Luft gelangt waren. Eine vom NRW-Umweltministerium eingesetzte Expertenkommission, ein Bericht und ein Gutachten haben das Geschehen aufgearbeitet und Empfehlungen gegeben. Zahlreiche Maßnahmen wurden umgesetzt.


Was sind Legionellen?

Legionellen sind Bakterien, die in der Umwelt in zahlreichen Arten verbreitet sind – in Oberflächenwässern, im Boden und in geringer Anzahl auch im Grundwasser. Sie können als natürlich vorkommende Wasserbakterien in geringen Konzentrationen auch in technische Systeme wie zum Beispiel Warmwasserverteilungsanlagen, in Luftwäscher, in Klimaanlagen und Verdunstungskühlanlagen gelangen. Unter geeigneten Bedingungen, bei Wassertemperaturen von 25 bis 50 °C und langer Verweilzeit im System, können sie sich dort vermehren. Eine sichere, rasche Abtötung findet erst oberhalb von 60°C statt. Legionellen können beim Menschen zu schweren Erkrankungen führen. Die Infektion erfolgt durch das Einatmen kleinster legionellenhaltiger Wassertröpfchen, die sich in der Luft befinden. Eine Ansteckung von Mensch zu Mensch ist nicht möglich.

Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider

Am 19. August 2017 ist die Verordnung über Verdunstungsanlagen, Kühltürme und Nassabscheider (42. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (42. BImSchV)) in Kraft getreten. Diese Verordnung enthält konkrete Pflichten wie beispielsweise betriebsinterne Überprüfungen und Laboruntersuchungen, Informationspflichten gegenüber der zuständigen Behörde und Maßnahmen für den hygienegerechten Betrieb der Anlagen. Eine weitere Betreiberpflicht, die Anzeigepflicht für bestehende Anlagen nach § 13 der Verordnung, tritt am 19. Juli 2018 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt haben Betreiber bestehender Anlage diese binnen eines Monats, also bis zum 19. August 2018, der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Das NRW-Umweltministerium hat ein Informationsblatt mit den wichtigsten Informationen über den Geltungsbereich der Verordnung, die Regelungsinhalte und die behördlichen Zuständigkeiten erstellt.

Legionellen-Kulturen

Züchtung einer Legionellen-Kultur in einem Labor des Landesumweltamtes (Bild: LANUV NRW)

Legionellen-Ausbruch in Warstein

In Warstein (Kreis Soest) kam es im August 2013 mit 159 schwer verlaufenden Legionellose-Erkrankungen und zwei Todesfällen zum bislang größten Legionellose-Ausbruch in Deutschland.

Die Ursache für die Erkrankungen konnte nicht eindeutig identifiziert werden. Als mögliche Quelle für die Legionellenverbreitung wurde unter anderem ein Rückkühlwerk identifiziert: Eine Überprüfung derartiger Anlagen in Warstein hatte ergeben, dass ihre Betreiber den Herstellerempfehlungen für einen hygienisch sicheren Betrieb oftmals nicht vollständig nachkamen.

Rückkühlanlagen kommen in unterschiedlichen Ausführungen sowohl in Industriebetrieben als auch in Verbindung mit Klimaanlagen für große Gebäude, wie Krankenhäuser oder Hotels zum Einsatz. In solchen Anlagen hat die Umgebungsluft direkten Kontakt mit dem Kühlwasser. Da das Kühlwasser in einem Kreislauf bleibt, können sich dort bei unzureichender Wartung Legionellen massenhaft vermehren und in die Umgebungsluft verteilt werden.

Durch eine vom NRW-Umweltministerium eingesetzte Expertenkommission wurden ein Bericht und ein Gutachten über das Geschehen erarbeitet und Empfehlungen gegeben. So kann den Gefahren von durch Legionellen verursachte Erkrankungen und Epidemien durch Maßnahmen wie die Einführung eines Melderegisters für Rückkühlanlagen, regelmäßige Wartung und Reinigung von Anlagen sowie Desinfizierung zu hoch belasteter Anlagen und mit der Selbstüberwachung von relevanten Abwasserbehandlungsanlagen vorgebeugt und diese auf ein tolerierbares Maß reduziert werden.

Das Land Nordrhein-Westfalen hat Konsequenzen aus dem Fall Warstein gezogen: Eine Vielzahl von Maßnahmen wurden ergriffen und zahlreiche Empfehlungen der Expertinnen und Experten umgesetzt, um die Gefahr durch Legionellen so weit wie möglich zu verringern.

Durch die Bundesregierung wurde mit der Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider inzwischen eine gesetzliche Regelung zum hygienegerechten Betrieb entsprechender Anlagen getroffen.



Expertenkommission, Bericht und Gutachten

Zur Aufarbeitung des Legionellen-Ausbruchs in Warstein hatte das NRW-Umweltministerium eine Kommission aus nationalen und internationalen Experten der Mikrobiologie, der Hygiene und aus Abwasserfachleuten unter der Leitung von Prof. Philippe Hartemann (Université de Lorraine, Nancy) eingesetzt.

Der im August 2015 vorgelegte Abschlussbericht der Expertenkommission analysiert das Geschehen und leitet daraus Empfehlungen zu den Anforderungen an die Überwachung von Gewässern, Rückkühlwerken, Wasser- und Abwasseranlagen sowie an deren technische Nachrüstung ab.

Ein Bericht von Prof. Martin Exner vom Institut für Hygiene und öffentliche Gesundheit der Universität Bonn ("Ausbruchmanagement des Legionellenausbruches in Warstein 2013 – Charakterisierung, Lehren und Konsequenzen aus hygienisch-medizinischer Sicht") dokumentiert die hygienischen und medizinischen Fragestellungen und leitet daraus Empfehlungen ab.

Ein Gutachten zum Krisenmanagement und der Krisenkommunikation im Fall Warstein macht Vorschläge zur Verbesserung der Arbeit der Behörden in ähnlich gelagerten Fällen ("Prozessgutachten über das Krisenmanagement während des Legionellenausbruchs in Warstein 2013"). Die Expertinnen und Experten der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin haben dazu die Arbeit des Krisenstabes des Kreises Soest dokumentiert und ausgewertet.