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Wer macht was - Gentechnik

Verwaltung. Foto: © panthermedia.net / Boris Zerwann

Bei der Genehmigung und der Überwachung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) haben Behörden auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene verschiedene Aufgaben: Auf Landesebene das NRW-Umweltministerium, die fünf Bezirksregierungen, die Kreisverwaltungen, das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz und die zwei amtlichen Labore. Diese werden im Auftrag der Behörden tätig.


Diese Behörden sind zuständig

Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV) ist als oberste Landesbehörde für den Vollzug der gentechnikrechtlichen Vorschriften zuständig und koordiniert die Umsetzung des Gentechnikrechts in Nordrhein-Westfalen.

Die Bezirksregierung Düsseldorf ist landesweit in Nordrhein-Westfalen zuständig für Anzeigen, Anmeldungen und Genehmigungen von gentechnischer Anlagen und gentechnischen Arbeiten. Zugleich ist sie wie die Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Köln und Münster auch für die Überwachung von gentechnischer Anlagen und Arbeiten, Freisetzungsvorhaben und Produkten (außer Lebensmittel und Futtermittel) zuständig, die gentechnisch veränderte Organismen enthalten können.

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz ist im Hinblick auf die Einhaltung europäischer und nationaler Vorschriften zu gentechnisch veränderten Organismen zuständig für die Überwachung von Futtermittelunternehmen und unterstützt die Bezirksregierungen bei der Überwachung von Saatgut auf gentechnisch veränderte Anteile.

Die Kreisordnungsbehörden sind im Hinblick auf die Einhaltung europäischer und nationaler Vorschriften zu gentechnisch veränderten Organismen zuständig für die Überwachung von Lebensmittelunternehmen und Futtermittelunternehmen auf Stufe der Primärproduktion.

Die amtlichen Labore

  • Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Münsterland-Emscher-Lippe,
  • Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Rhein-Ruhr-Wupper

untersuchen Proben, die im Rahmen der Überwachung genommen werden, auf gentechnisch veränderte Anteile. Sie werden nur im Auftrag der jeweils zuständigen Behörden tätig.

Akteure auf Bundesebene und bei der Europäischen Union

Die Europäische Kommission ist in einem EU-Gemeinschaftsverfahren zuständig für die Marktzulassung ("Inverkehrbringen") von gentechnisch veränderten Organismen und von gentechnisch veränderten Lebens- und Futtermitteln.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ist bundesweit in Deutschland zuständig für Genehmigungen von Freisetzungsvorhaben und als national zuständige Behörde für die Abgabe von Stellungnahmen in gemeinschaftlichen Genehmigungsverfahren der EU zu Anträgen auf eine  Marktzulassung (Inverkehrbringen) von gentechnisch veränderten Organismen zum Anbau, oder als Lebens- oder Futtermittel.

Die Bund-/Länder-Arbeitsgemeinschaft Gentechnik (LAG) ist als Arbeitsgremium der Umweltministerkonferenz zugeordnet und nimmt dabei die notwendige Abstimmung und Koordination zwischen dem Bund und den Ländern in allen mit dem Vollzug des Gentechnikgesetzes verbundenen Fragen vor.

Die Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (LAV) koordiniert den Vollzug der Rechtsvorschriften zu Fragestellungen der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit einschließlich der in diesem Bereich bestehenden Regelungen zu gentechnisch veränderten Organismen.


Gentechnisches Labor. Foto fikmik / Panthermedia

Bio- und Gentechnik

Die Gentechnik ist ein Teilgebiet der Biotechnik. Klassische biotechnische Verfahren sind zum Beispiel die Verwendung von Bakterienkulturen zur Herstellung von Joghurt oder die Nutzung von Hefe zur Herstellung von Brot, Pizza, Wein oder Bier. Bei der Gentechnik werden biologische, chemische und physikalische Methoden zur Isolierung, Analyse und zur Veränderung von Erbmaterial angewendet. Durch die Gentechnik kann Erbgut gezielt verändert werden.

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