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Förderprogramme
Viele Maßnahmen im Bereich des Naturschutzes werden vom Land Nordrhein-Westfalen und auch vom Bund gefördert. Wir haben an dieser Stelle die wesentlichen Förderprogramme für Sie zusammengestellt.

Förderung nach Artikel 20 ELER-Verordnung
Die Förderung investiver Maßnahmen gemäß Artikel 20 der ELER-Verordnung (Richtlinien investiver Naturschutz) wird zur Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des kulturellen und natürlichen Erbes im Bereich Naturschutz gewährt.
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Förderrichtlinie Naturschutz (FöNa)
Zu den ausschließlich durch das Land Nordrhein-Westfalen geförderten Naturschutzprogrammen gehören die Förderrichtlinien Naturschutz – FöNa, die insbesondere zur Verwirklichung der Ziele des Landesnaturschutzgesetzes und der Durchführung von gemeinschaftsrechtlichen ökologischen Regelungen dienen.
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Ausgleichszahlungen Natura2000
Die Ausgleichszahlung für Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen wird für landwirtschaftlich genutzten Dauergrünlandflächen in NATURA 2000-Gebieten und in bestimmten Naturschutzgebieten gewährt. Die Förderung ist Bestandteil der zweiten Säule des nationalen GAP-Strategieplans. Ziel der Maßnahme ist es, insbesondere die Grünlandbewirtschaftung in den FFH- und EG-Vogelschutzgebieten aufrechtzuerhalten, um damit wichtige Beiträge für den Biotop- und Artenschutz zu leisten.
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Vertragsnaturschutz
Der Vertragsnaturschutz ist Bestandteil der zweiten Säule des nationalen GAP-Strategieplans der Bundesrepublik Deutschland. Die "Rahmenrichtlinien Vertragsnaturschutz" bildet die Grundlage für die Förderung. Damit sollen die Lebensgrundlagen von gefährdeten oder bedrohten Arten erhalten, verbessert oder wiederhergestellt werden und neue naturschutzwürdige Flächen entstehen. Vor allem landwirtschaftlich genutzte Flächen können auf diese Weise extensiv bewirtschaftet und gepflegt werden.
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Alleen
Zahlreiche Alleen sind in der Vergangenheit dem Straßenverkehr zum Opfer gefallen. Die noch vorhandenen Alleen wurden in Nordrhein-Westfalen in einem Kataster erfasst und unter gesetzlichen Schutz gestellt. Das NRW-Alleenprogramm fördert darüber hinaus die Wiederherstellung sanierungsbedürftiger und die Anlage neuer Alleen.
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Bundesprogramme
Neben den Landesfördermitteln können Projektverantwortliche auch Bundesfördermittel beantragen. Das Bundesprogramm "Biologische Vielfalt" soll insbesondere zur Umsetzung der nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt beitragen. Das Förderprogramm "Chance.natur – Bundesförderung Naturschutz" zielt darauf ab, national bedeutsame und repräsentative Naturräume mit gesamtstaatlicher Bedeutung zu schützen und langfristig zu sichern. „Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben (E+E)“ ermöglichen eine beispielhafte Erprobung und Weiterentwicklung neuer Methoden und Verfahren im Naturschutz.
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Förderwettbewerb Erlebnis NRW
Mit dem Förderwettbewerb Erlebnis.NRW fördert die Landesregierung mit finanzieller Unterstützung der Europäischen Union Projekte zum Naturtourismus in Nordrhein-Westfalen.
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Regionalen
Die Regionalen sind ein Strukturförderprogramm des Landes zur Stärkung der Regionen in einem zusammenwachsenden Europa. Seit dem Jahr 2000 können sich Städte, Gemeinden und Kreise zu Regionen zusammenschließen und sich gemeinsam dem Förder-Wettbewerb stellen, um mit innovativen und nachhaltigen Konzepten ihr Profil zu stärken. Die ausgewählten Regionen bekommen so die Chance, anspruchsvolle, strukturwirksame Maßnahme umzusetzen.
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LIFE – das EU-Förderprogramm für den Naturschutz
LIFE ist ein EU-Förderprogramm, das Umwelt- und Naturschutzvorhaben finanziell unterstützt. Das LIFE-Programm soll einen Beitrag zur Umsetzung, Aktualisierung und Weiterentwicklung der Umweltpolitik und der Umweltvorschriften sowie zu einer nachhaltigen Entwicklung in der Europäischen Gemeinschaft leisten.
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Grüne Infrastruktur
Grüne Infrastruktur beschreibt ein strategisch geplantes Netzwerk natürlicher und naturnaher Flächen mit unterschiedlichen Umweltmerkmalen, das mit Blick auf die Bereitstellung eines breiten Spektrums an Ökosystemdienstleistungen angelegt ist und bewirtschaftet wird. Es kann sich im urbanen oder im ländlichen Raum befinden. Die Entwicklung der grünen Infrastruktur in NRW wird über verschiedene (temporäre) Förderangebote unterstützt.
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