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Förderprogramme

Kiebitze im Naturschutzgebiet Bislicher Insel bei Wesel. Foto: Birgitta Hüttemann

Viele Maßnahmen im Bereich des Naturschutzes werden vom Land Nordrhein-Westfalen und auch vom Bund gefördert. Wir haben an dieser Stelle die wesentlichen Förderprogramme für Sie zusammengestellt.



Förderung nach Artikel 20 ELER-Verordnung

Die Förderung investiver Maßnahmen gemäß Artikel 20 der ELER-Verordnung (Richtlinien investiver Naturschutz) wird zur Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des kulturellen und natürlichen Erbes im Bereich Naturschutz gewährt.

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Förderrichtlinie Naturschutz (FöNa)

Zu den ausschließlich durch das Land Nordrhein-Westfalen geförderten Naturschutzprogrammen gehören die Förderrichtlinien Naturschutz – FöNa, die insbesondere zur Verwirklichung der Ziele des Landesnaturschutzgesetzes und der Durchführung von gemeinschaftsrechtlichen ökologischen Regelungen dienen.

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Ausgleichszahlungen Natura2000

Die Ausgleichszahlung für Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen wird für landwirtschaftlich genutzten Dauergrünlandflächen in NATURA 2000-Gebieten und in bestimmten Naturschutzgebieten gewährt. Ziel der Maßnahme ist es, insbesondere die Grünlandbewirtschaftung in den FFH- und EG-Vogelschutzgebieten aufrechtzuerhalten, um damit wichtige Beiträge für den Biotop- und Artenschutz zu leisten.

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Vertragsnaturschutz

Bewirtschafter ökologisch wertvoller Flächen, die Lebensraum seltener Pflanzen und Tiere sind, können im Rahmen des Vertragsnaturschutzes eine finanzielle Förderung erhalten. Damit sollen die Lebensgrundlagen von gefährdeten oder bedrohten Arten erhalten, verbessert oder wiederhergestellt werden und neue naturschutzwürdige Flächen entstehen. Vor allem landwirtschaftlich genutzte Flächen können auf diese Weise extensiv bewirtschaftet und gepflegt.

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Alleen

Zahlreiche Alleen sind in der Vergangenheit dem Straßenverkehr zum Opfer gefallen. Die noch vorhandenen Alleen wurden in Nordrhein-Westfalen in einem Kataster erfasst und unter gesetzlichen Schutz gestellt. Das NRW-Alleenprogramm fördert darüber hinaus die Wiederherstellung sanierungsbedürftiger und die Anlage neuer Alleen.

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Bundesprogramme

Neben den Landesfördermitteln können Projektverantwortliche auch Bundesfördermittel beantragen. Das Bundesprogramm "Biologische Vielfalt" soll insbesondere zur Umsetzung der nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt beitragen. Das Förderprogramm "Chance.natur – Bundesförderung Naturschutz" zielt darauf ab, national bedeutsame und repräsentative Naturräume mit gesamtstaatlicher Bedeutung zu schützen und langfristig zu sichern.

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Förderwettbewerb Erlebnis NRW

Mit dem Förderwettbewerb Erlebnis.NRW fördert die Landesregierung mit finanzieller Unterstützung der Europäischen Union Projekte zum Naturtourismus in Nordrhein-Westfalen.

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Regionalen

Die Regionalen sind ein Strukturförderprogramm des Landes zur Stärkung der Regionen in einem zusammenwachsenden Europa. Seit dem Jahr 2000 können sich Städte, Gemeinden und Kreise zu Regionen zusammenschließen und sich gemeinsam dem Förder-Wettbewerb stellen, um mit innovativen und nachhaltigen Konzepten ihr Profil zu stärken. Die ausgewählten Regionen bekommen so die Chance, anspruchsvolle, strukturwirksame Maßnahme umzusetzen.

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12 kleine gelbe Sterne im Kreis auf blauen Untergrund, in der Mitte der Schriftzug "Life"

LIFE – das EU-Förderprogramm für den Naturschutz

LIFE ist ein EU-Förderprogramm, das Umwelt- und Naturschutzvorhaben finanziell unterstützt. Das LIFE-Programm soll einen Beitrag zur Umsetzung, Aktualisierung und Weiterentwicklung der Umweltpolitik und der Umweltvorschriften sowie zu einer nachhaltigen Entwicklung in der Europäischen Gemeinschaft leisten.

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Förder-Aufruf "Grüne Infrastruktur NRW"

Schlechte Umweltbedingungen und fehlende Grünflächen schaden den Menschen in den Städten. Auch finden deshalb nur wenige Tier- und Pflanzenarten einen geeigneten Lebensraum. Mit dem Projektaufruf "Grüne Infrastruktur" will die Landesregierung Grün- und Erholungsflächen schaffen, vernetzen und aufwerten – besonders in strukturschwachen Gebieten. Kommunale Akteure waren aufgerufen, sich mit ihren Konzepten um Fördermittel zu bewerben.

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