SPNV-Strukturreform
Klarer, einfacher, effizienter: Die Organisation des gesamten Schienen-Nahverkehrs in Nordrhein-Westfalen soll mit der SPNV-Strukturreform künftig aus einer Hand gesteuert werden.
Die Landesregierung hat am 16. Dezember 2025 im Kabinett einen Gesetzentwurf beschlossen, der die Weichen für eine große Strukturreform stellt: Künftig soll eine neue Gesellschaft „Schiene.NRW“ den gesamten Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im Land planen, bestellen und effizienter machen. Bisher teilen sich diese Aufgabe go.Rheinland, der Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) und der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR). Durch die Organisation aus einer Hand wird der größte SPNV-Markt Europas gestärkt. Davon sollen am Ende vor allem auch die Fahrgäste profitieren – durch weniger Verwaltung und eine bessere Steuerung des Betriebs. Die Verbändeanhörung fand bereits im November statt, danach folgte die Ressortabstimmung. Der Gesetzesentwurf wird voraussichtlich im Januar in den Landtag eingebracht werden. Ab dem 1. Januar 2027 soll Schiene.NRW operativ sein.
Das Land will damit die Organisation und Finanzierung des SPNV von den übrigen ÖPNV-Angeboten wie Bussen und Straßenbahnen entflechten. Planung, Organisation und Ausgestaltung des kommunalen ÖPNV bleiben weiterhin eine Aufgabe der Kreise und kreisfreien Städte bzw. der mittleren und großen kreisangehörigen Städte mit eigenem Verkehrsunternehmen, jeweils in Abstimmung mit go.Rheinland, NWL und VRR.
Die Reform wurde mit den drei bestehenden Aufgabenträgern und den Kommunalverbänden Landkreistag NRW und Städtetag NRW in einem Arbeitskreis zur Anpassung des ÖPNV-Gesetzes Nordrhein-Westfalen beraten. Basis für den Betrieb des gesamten ÖPNV ist das Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein‑Westfalen (ÖPNVG NRW), welches zuletzt im Jahr 2008 reformiert wurde.
Darin ist auch die Finanzierung geregelt. Das Land Nordrhein-Westfalen finanziert das derzeitige Angebot über verschiedene pauschalierte Zuwendungen, darunter die SPNV-Pauschale, die ÖPNV-Pauschale für den kommunalen Nahverkehr sowie Fördermittel für Investitionen oder den Ausbildungsverkehr.
Häufig gestellte Fragen zur SPNV-Strukturreform
Der regionale Schienenverkehr ist von Baustellen, Umleitungen und fehlendem Personal stark gebeutelt, die Verspätungen, Zugausfälle, manchmal nicht gereinigte Fahrzeuge u.v.m. nach sich ziehen. Das Land NRW möchte eine Organisation aufbauen, die dieses Chaos besser händeln kann, weil nicht drei Organisationen parallel und zum Teil noch miteinander auf die vielfältigen Akteure einwirken müssen.
Der SPNV-Betrieb muss heute von einem, zwei oder drei Aufgabenträgern des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) bestellt und überwacht werden – zukünftig nur noch von einem. Heute müssen sich drei Aufgabenträger zusammensetzen und Verträge schließen, für einen RE 1, der von Aachen nach Hamm durch alle Gebiete verkehrt. Das wird zukünftig von einer Gesellschaft organisiert.
Schiene.NRW wird als Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) gegründet. Träger sind die drei regionalen Zweckverbände go.Rheinland, NWL und VRR. Die neue Organisation wird über den Verwaltungsrat gesteuert, der aus den drei Zweckverbänden paritätisch besetzt wird und insgesamt aus 24 Personen besteht. Der Vorstand von Schiene.NRW erhält weitreichende Entscheidungsbefugnisse für das operative Tagesgeschäft. Die Zweckverbände konzentrieren sich auf regionale Aufgaben, fördern die Infrastruktur, koordinieren und vernetzen das ÖPNV-Angebot und klären Tariffragen.
Die Planung und Organisation des SPNV erfolgt künftig für das ganze Land einheitlich. Linienplanungen können stärker an den tatsächlichen Mobilitätsbedürfnissen ausgerichtet werden und enden nicht an Zuständigkeitsgrenzen. Baustellen werden von einer Organisation für ganz NRW kommuniziert. Einheitliche Vorgaben in den Verträgen mit den Eisenbahnverkehrsunternehmen sorgen für technische und digitale Standards z.B. für die Fahrgastinformation
Die Interessen der Fahrgäste werden weiterhin durch den direkten Kundenkontakt und regelmäßige Befragungen gewährleistet. Für die Fahrgäste gibt es nur noch eine Schiene.NRW, an die sie sich mit Lob, Sorgen und Problemen wenden können.
Für die Strukturreform muss das ÖPNV-Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen angepasst werden. Das Parlamentarische Verfahren soll im ersten Halbjahr 2026 mit einem Beschluss abgeschlossen werden. Die formale Gründung von Schiene.NRW kann dann im Anschluss erfolgen. Schiene.NRW soll zum 1. Januar 2027 operativ tätig werden
Weitere Informationen
- Link zum Gesetzentwurf (PDF)
- „Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen - ÖPNVG NRW“ auf recht.nrw
- „Die neue Schiene. Eine Organisation für ganz NRW. Für ein starkes Netz.“ Handreichung für Kommunen (PDF)" (PDF)
- Zweckverband go.Rheinland (NVR)
- Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL)
- Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR (VRR)
Für alle erklärt So funktioniert das neue Grundangebot auf der Schiene
Häufig gestellte Fragen zum SPNV-Grundangebot
Das SPNV-Grundangebot ist ein gesetzlich abgesicherter Mindestumfang im SPNV-Angebot. Es umfasst 85 Millionen Zugkilometer (von rund 120 Mio. Zugkilometern des derzeitig bestellten Angebots) und gewährleistet die Zughalte an allen heute bedienten Bahnhöfen und Haltepunkten. Dieses Grundangebot ist aus dem angehobenen Mindestbetrag der SPNV-Pauschale von mindestens 1,6 Milliarden Euro und Fahrgeldeinnahmen jährlich finanziert. Das Grundangebot definiert eine Mindestversorgung durch Vorgaben zur Anzahl von täglichen Zugfahrten, während zusätzliche Leistungen weiterhin nach Bedarf bereitgestellt werden. Die Umsetzung des Zielnetzes 2040 ist unabhängig vom Grundangebot ein Ziel der Landesregierung.
Das SPNV-Grundangebot ist nicht als starrer Fahrplan, sondern als flexible Basisabsicherung zu verstehen. Das zuständige Ministerium legt im Benehmen mit der landesweiten Anstalt und im Einvernehmen mit dem Verkehrsausschuss des Landtags das Grundangebot fest und schreibt es bei Bedarf fort. Die konkrete Ausgestaltung des SPNV-Angebots obliegt Schiene.NRW. So werden regionale Bedarfe berücksichtigt und gleichzeitig eine landesweite Anbindung an die Schiene gewährleistet.
Das Verhältnis des Eisenbahnangebotes in Zugkilometern in den regionalen Zweckverbänden wird auf Grundlage des Durchschnitts der Jahre 2023 bis 2025 festgestellt. Der Zweckverband go.Rheinland umfasst das Bergische Land und das Rheinland, der VVR besteht aus dem Ruhrgebiet und Niederrein und der NWL deckt das Münsterland, Ostwestfalen-Lippe und Südwestfalen ab. Dieses Verhältnis darf sich nicht wesentlich verändern. Das bedeutet, wenn zusätzliche Zugleistungen in einem Zweckverband bestellt werden, müssen in gleichem Umfang auch in anderen Zweckverbänden zusätzliche Zugleistungen folgen. Damit wird keiner der Räume benachteiligt. Außerdem werden verstärkt regionale Schnellbusverkehre vom Land gefördert, um Städte und Gemeinden ohne Bahnhof gut an den regionalen ÖPNV anzubinden.