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Strukturreform

SPNV-Strukturreform

Klarer, einfacher, effizienter: Die Organisation des gesamten Schienen-Nahverkehrs in Nordrhein-Westfalen soll mit der SPNV-Strukturreform künftig aus einer Hand gesteuert werden.

Die Landesregierung hat im Kabinett einen Gesetzentwurf beschlossen, der die Weichen für eine große Strukturreform stellt: Künftig soll eine neue Gesellschaft „Schiene.NRW“ den gesamten Schienennahverkehr im Land planen, bestellen und effizienter machen. Bisher teilen sich diese Aufgabe go.Rheinland, der Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) und der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR). Durch die Organisation aus einer Hand wird der größte SPNV-Markt Europas gestärkt. Davon sollen am Ende vor allem auch die Fahrgäste profitieren – durch weniger Verwaltung und eine bessere Steuerung des Betriebs. Die Verbändeanhörung zum Gesetzentwurf hat am 20. November stattgefunden, die Reform soll bis 2027 umgesetzt sein. 

Das Land will damit die Organisation und Finanzierung des Schienenverkehrs von den übrigen ÖPNV-Angeboten wie Bussen und Straßenbahnen entflechten. Planung, Organisation und Ausgestaltung des kommunalen ÖPNV bleiben eine Aufgabe der Kreise und kreisfreien Städte bzw. der mittleren und großen kreisangehörigen Städte mit eigenem Verkehrsunternehmen, jeweils in Abstimmung mit go.Rheinland, NWL und VRR. 

Die Reform wurde mit den drei bestehenden Aufgabenträgern und den Kommunalverbänden Landkreistag NRW und Städtetag NRW in einem Arbeitskreis zur Anpassung des ÖPNV-Gesetzes Nordrhein-Westfalen beraten. Basis für den Betrieb des gesamten ÖPNV ist das Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein‑Westfalen (ÖPNVG NRW), welches zuletzt im Jahr 2008 reformiert wurde. 

Darin ist auch die Finanzierung geregelt. Das Land Nordrhein-Westfalen finanziert das Angebot über verschiedene pauschalierte Zuwendungen, darunter die SPNV-Pauschale, die ÖPNV-Pauschale für den kommunalen Nahverkehr sowie Fördermittel für Investitionen oder den Ausbildungsverkehr.

Häufig gestellte Fragen zur SPNV-Strukturreform

Der regionale Schienenverkehr ist von Baustellen, Umleitungen und fehlendem Personal stark gebeutelt, die Verspätungen, Zugausfälle, manchmal nicht gereinigte Fahrzeuge und vieles mehr nach sich ziehen. Durch die künftige Organisation des Schienennahverkehrs aus einer Hand kann der größte SPNV-Markt Europas geschlossen auftreten. Das macht ihn stärker und effizienter, weil von den Verträgen über die Beschaffung bis zu den Informationen am Bahnsteig nicht mehr alles dreifach abgestimmt werden muss. Bisher teilen sich diese Aufgabe der Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL), der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) und go.Rheinland. Sie mussten sich bislang zusammensetzen, wenn sie etwa Verträge für einen RE 1 schließen wollten, der von Aachen nach Hamm durch alle Gebiete fährt. 

Das Land will nun durch die Reform des ÖPNV-Gesetzes die Verwaltung verschlanken und Doppel-Strukturen zugunsten eines verbesserten Betriebs abbauen. Außerdem entstehen sogenannte Skalen-Effekte bei Verkehrsvergaben oder Fahrzeugbeschaffungen, die Kostenvorteile bringen können. Somit verbessert eine zentrale Organisation Schiene.NRW die Verhandlungsposition gegenüber Dienstleistern und Verkehrsunternehmen sowie bei der Beschaffung von Fahrzeugen

Schiene.NRW wird als Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) gegründet. Träger sind die drei regionalen Zweckverbände go.Rheinland, NWL und VRR. Die neue Organisation wird über den Verwaltungsrat gesteuert, deren Mitglieder die kommunale Familie bestimmen und die somit alle wesentlichen Weichenstellungen steuern. Der Vorstand von Schiene.NRW erhält weitreichende Entscheidungsbefugnisse für das operative Tagesgeschäft. Die weiterhin bestehenden Zweckverbände konzentrieren sich auf regionale Aufgaben, fördern die Infrastruktur, koordinieren und vernetzen das ÖPNV-Angebot und klären Tarif-Fragen.

Die Planung und Organisation des SPNV erfolgt künftig für das ganze Land einheitlich. Linienplanungen können stärker an den tatsächlichen Mobilitätsbedürfnissen ausgerichtet werden und enden nicht an Zuständigkeitsgrenzen. Baustellen werden von einer Organisation für ganz NRW kommuniziert. Einheitliche Vorgaben in den Verträgen mit den Eisenbahnverkehrsunternehmen sorgen für technische und digitale Standards, z.B. bei den Fahrgastinformationen.

Die Interessen der Fahrgäste werden weiterhin durch den direkten Kundenkontakt und regelmäßige Befragungen gewährleistet. Für die Fahrgäste gibt es nur noch eine Schiene.NRW, an die sie sich mit Lob, Sorgen und Problemen wenden können.

Für die Strukturreform muss das ÖPNV-Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen angepasst werden. Das Parlamentarische Verfahren soll im Frühjahr 2026 mit einem Beschluss abgeschlossen werden. Die formale Gründung von Schiene.NRW kann dann im Anschluss erfolgen. Schiene.NRW soll zum 01.01.2027 operativ tätig werden.