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Abfälle als Rohstoffe und Energieträger

Altmetall-Berge zum Recyceln.

Abfälle als Rohstoffe und Energieträger

Die Endlichkeit der natürlichen Ressourcen und die steigenden Rohstoffpreise machen den Abfall als Rohstoff- und Energiequelle interessant. Dafür steht das Motto: Der Abfall von heute ist der Rohstoff von morgen.

Verwertung in den Anlagen

Die Nutzung der in den Abfällen enthaltenen Rohstoffe und Energie erfolgt in Nordrhein-Westfalen über ein flächendeckendes Anlagennetz. In den Anlagen werden die unterschiedlichen Abfälle umweltverträglich verwertet oder beseitigt. So ist es möglich, dass der Verbrauch primärer Rohstoffe wie Holz, Öl oder Mineralien gesenkt werden kann.  Auch der Energieverbrauch zur Herstellung neuer Produkte ist in der Regel geringer, wenn Recyclingmaterialien eingesetzt werden. Die Abfallwirtschaft in Nordrhein-Westfalen ist dadurch gekennzeichnet, dass Abfälle, soweit sie nicht vermieden werden, stofflich oder energetisch verwertet werden. Nicht verwertbare Abfälle werden umweltverträglich beseitigt.

Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlamm

Durch die 2017 novellierte Klärschlammverordnung wurde festgeschrieben, dass spätestens ab dem Jahr 2029 kommunale Klärschlämme einer Phosphorrückgewinnung zuzuführen sind. Da diese Verpflichtung eine grundlegende Umgestaltung der Klärschlammentsorgung zur Folge haben wird, wurde im Auftrag des MULNV im Zeitraum Oktober 2018 bis Dezember 2020 das Vorhaben "Umsetzung der Anforderungen der Klärschlamm-Verordnung zur Phosphorrückgewinnung in Nordrhein-Westfalen" durchgeführt. Wichtige Bausteine des Vorhabens waren:

  • Klärung rechtlicher und organisatorischer Fragen aufgrund der neuen Anforderungen der novellierten Klärschlammverordnung des Bundes
     
  • Darstellung und Bewertung erfolgversprechender Phosphorrückgewinnungsverfahren aus Klärschlamm
     
  • Bestandsaufnahme der Klärschlammentsorgung in NRW
     
  • Erarbeitung von Szenarien der zukünftigen Klärschlammentsorgung
     
  • Empfehlung von Maßnahmen zur Umsetzung der rechtlichen Anforderungen für die Phosphorrückgewinnung aus kommunalen Klärschlämmen in NRW

In einem projektbegleitenden Arbeitskreis wurden unter Einbeziehung aller relevanten Stakeholder relevante Fragen des Projektes diskutiert.

Weitere Informationen

Siedlungsabfall als Ersatzbrennstoff

Nordrhein-Westfalen verfügt über sechzehn Hausmüllverbrennungsanlagen für die Entsorgung von Restabfällen. Die bei der Verbrennung von Abfällen anfallende Energie wird zur Stromerzeugung und in erheblichem Maße als Dampf und Wärme genutzt. Im Jahr 2007 kamen rund 40 Prozent der Strom- und Wärmeproduktion aus Biomasse aus der Abfallwirtschaft. Daneben werden aufbereitete Siedlungsabfälle auch als Ersatzbrennstoff in Kraft- oder Zementwerken verwendet. So können erhebliche Mengen an CO2 eingespart werden. Der Energiegehalt der Restabfälle stammt zu 50 Prozent aus biologisch abbaubaren Anteilen und ist daher als CO2-neutral anzusehen. Als biologisch abbaubar gelten zum Beispiel Pflanzenreste, Papier und Pappe.

EU-Abfallrichtlinie Zur getrennten Sammlung von Textilabfällen: Wohin mit löchrigen Pullis & Co.?

Seit dem 01.01.2025 gilt die Pflicht zur getrennten Sammlung von Textilabfällen aus der EU-Abfallrichtlinie. Auch in Deutschland sollen so mehr getragene Textilien recycelt und wiederverwertet werden, was im Sinne einer Kreislaufwirtschaft ist – und damit gut für den Ressourcen- und Umweltschutz. In Deutschland gibt es bereits zahlreiche Angebote wie beispielsweise Altkleider-Container, um alte Kleidung & Co. abzugeben. 

In der Regel können in diesen Containern z.B. 

  • Bekleidung
  • Schuhe
  • Heimtextilien 

entsorgt werden.

Stark verschmutzte, kontaminierte oder zerschlissene Textilabfälle z.B. 

  • Öllappen
  • löchrige Pullover und
  • defekte Hosen, sofern sie nicht mehr sinnvoll zu reparieren sind,

gehören auch weiterhin in den Restmüll.

Ein Verbot, kaputte und verschmutzte Textilien im Restmüll zu entsorgen, gibt es nicht. 

Da sich in Deutschland im Vergleich zu anderen EU-Ländern bereits ein flächendeckendes System der Alttextilsammlung etabliert hat, ist es den Kommunen überlassen, ob sie ihre bereits bestehenden Systeme anpassen. Wie genau die Sammlung vor Ort umgesetzt wird, kann bei den zuständigen Stellen in den Kommunen erfragt werden.