Abfälle als Rohstoffe und Energieträger
Verwertung in den Anlagen
Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlamm
Durch die 2017 novellierte Klärschlammverordnung wurde festgeschrieben, dass spätestens ab dem Jahr 2029 kommunale Klärschlämme einer Phosphorrückgewinnung zuzuführen sind. Da diese Verpflichtung eine grundlegende Umgestaltung der Klärschlammentsorgung zur Folge haben wird, wurde im Auftrag des MULNV im Zeitraum Oktober 2018 bis Dezember 2020 das Vorhaben "Umsetzung der Anforderungen der Klärschlamm-Verordnung zur Phosphorrückgewinnung in Nordrhein-Westfalen" durchgeführt. Wichtige Bausteine des Vorhabens waren:
- Klärung rechtlicher und organisatorischer Fragen aufgrund der neuen Anforderungen der novellierten Klärschlammverordnung des Bundes
- Darstellung und Bewertung erfolgversprechender Phosphorrückgewinnungsverfahren aus Klärschlamm
- Bestandsaufnahme der Klärschlammentsorgung in NRW
- Erarbeitung von Szenarien der zukünftigen Klärschlammentsorgung
- Empfehlung von Maßnahmen zur Umsetzung der rechtlichen Anforderungen für die Phosphorrückgewinnung aus kommunalen Klärschlämmen in NRW
In einem projektbegleitenden Arbeitskreis wurden unter Einbeziehung aller relevanten Stakeholder relevante Fragen des Projektes diskutiert.
Weitere Informationen
Siedlungsabfall als Ersatzbrennstoff
EU-Abfallrichtlinie Zur getrennten Sammlung von Textilabfällen: Wohin mit löchrigen Pullis & Co.?
Seit dem 01.01.2025 gilt die Pflicht zur getrennten Sammlung von Textilabfällen aus der EU-Abfallrichtlinie. Auch in Deutschland sollen so mehr getragene Textilien recycelt und wiederverwertet werden, was im Sinne einer Kreislaufwirtschaft ist – und damit gut für den Ressourcen- und Umweltschutz. In Deutschland gibt es bereits zahlreiche Angebote wie beispielsweise Altkleider-Container, um alte Kleidung & Co. abzugeben.
In der Regel können in diesen Containern z.B.
- Bekleidung
- Schuhe
- Heimtextilien
entsorgt werden.
Stark verschmutzte, kontaminierte oder zerschlissene Textilabfälle z.B.
- Öllappen
- löchrige Pullover und
- defekte Hosen, sofern sie nicht mehr sinnvoll zu reparieren sind,
gehören auch weiterhin in den Restmüll.
Ein Verbot, kaputte und verschmutzte Textilien im Restmüll zu entsorgen, gibt es nicht.
Da sich in Deutschland im Vergleich zu anderen EU-Ländern bereits ein flächendeckendes System der Alttextilsammlung etabliert hat, ist es den Kommunen überlassen, ob sie ihre bereits bestehenden Systeme anpassen. Wie genau die Sammlung vor Ort umgesetzt wird, kann bei den zuständigen Stellen in den Kommunen erfragt werden.